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VERSÄUMNISSE VON STADTDIREKTOR FUCHS

als Wahlleiter bei der Bonner OB-Wahl 2020 wurden wurden vom NRW-Innenministerium bestätigt. In einer Antwort an den Bonner Ex-MdB Eisel, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte heisst es, dass „die Stadt Bonn ihrer Pflicht – zeitgerechte Übersendung von Briefwahlunterlagen – nicht ausreichendem Maße nachgekommen" sei. Jetzt wiederholt sich das gleiche Chaos 2025.
VERSÄUMNISSE VON STADTDIREKTOR FUCHS

 

Briefwahl-Chaos als Wiederholungstat

Vor fünf Jahren, im September 2020, wurden durch eine verspätete Versendung der Briefwahlunterlagen viele Bonner bei der OB-Stichwahl ihres Wahlrechts beraubt.

Stephan Eisel hat damals gegen den Wahlleiter „Herrn Stadtdirektor Wolfgang Fuchs, wegen der fahrlässigen Verschleppung der Versendung von Briefwahlunterlage“ eingereicht.

Dem hat das NRW-Innenministerium recht gegeben und mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung dem ordentlichen Ablauf der Briefwahl „nicht im erforderlichen Umfang Rechnung getragen“ hat. Deshalb sei „die Stadt Bonn gefordert, ihre Handlungsdirektiven zur Bewältigung des Briefwahlgeschäfts anzupassen.“

Nun gibt es fünf Jahre später bei der OB-Stichwahl unter der Verantwortung des gleichen Wahlleiters das gleiche Chaos u. a. erneut durch erheblich verspätete Zusendung der Briefwahlunterlagen.

Stephan Eisel hat deshalb Herrn Stadtdirektor Fuchs gebeten,konkret mitzuteilen, was er als Wahlleiter unternommen hat, um wie vom Innenministerium gefordert, die städtischen „Handlungsdirektiven zur Bewältigung des Briefwahlgeschäfts anzupassen“. Wenn es überhaupt eine solche Anpassung gegeben hat, war diese erkennbar nicht ausreichend. Deshalb behält sich Eisel eine erneute Dienstaufsichtsbeschwerde vor.

Das ändert zwar nichts am eingetretenen Chaos, aber es darf nicht ohne Folgen bleiben, wenn durch organisatorische Fehler Bürger ihres Wahlrechtes beraubt werden.

 

Aus dem Bericht des General-Anzeiger am 27. September 2025:

Aus dem Bericht des General-Anzeiger am 27. September 2025:

Der frühere Bundestagsabgeordnete Stephan Eisel kündigte unterdessen an, dass er sich – ähnlich wie nach der Stichwahl 2020 – eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bonner Wahlleiter Wolfgang Fuchs vorbehalte. Seinerzeit hatte Eisel kritisiert, dass zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern die Briefwahl-Unterlagen verspätet zugestellt worden waren, sodass die Stimmen vieler von ihnen nicht hätten rechtzeitig im Stadthaus eintreffen können. Das NRW-Innenministerium hatte Eisel damals recht gegeben. Ressortchef Herbert Reul forderte die Stadt zudem auf, „ihre Handlungsdirektiven zur Bewältigung des Briefwahlgeschäftes anzupassen“.

Stadtsprecherin Barbara Löcherbach hatte Anfang der Woche erklärt, selbstverständlich seien Abläufe überprüft und optimiert worden, „damit alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht ausüben können“. Eisel hat da seine Zweifel – und Fuchs daher aufgefordert, ihm konkret mitzuteilen, was er als Wahlleiter unternommen hat, um der Forderung des Innenministeriums nachzukommen. „Wenn es überhaupt eine solche Anpassung an die Handlungsdirektiven gegeben hat, war diese erkennbar nicht ausreichend“, sagte Eisel.

Eine Druckfreigabe für die Stimmzettel erst am Montagnachmittag nach der ersten Runde der Kommunalwahl sei viele Stunden zu spät gewesen. „Das war ja wie 2020. Nichts gelernt, kann man da nur sagen“, so Eisel. Das Eintüten der Briefwahl-Unterlagen, der Weg zum Postdienstleister – alles habe viel Zeit gekostet. Denn nach seinen Informationen ist ein Großteil der Unterlagen erst Anfang dieser Woche bei den Wahlberechtigten angekommen. Menschen im Ausland hätten quasi kaum eine Chance zur Stimmabgabe gehabt.

Dass Wahlberechtigte in den Wahlbüros der Bezirksrathäuser zunächst zurückgewiesen wurden, weil sie angeblich Briefwahl beantragt hätten, sei ein neues, zusätzliches Problem. Das falsche Datum auf dem Merkblatt nannte Eisel „Schlamperei“. Auch das falle auf Fuchs zurück. „Er trägt die Verantwortung und muss seinen Haken machen.“ Ihm gehe es nicht um eine Wahlanfechtung, betonte der frühere Bundestagsabgeordnete. Wichtig sei ihm, dass die Briefwahl ordnungsgemäß durchgeführt wird – gerade mit Blick auf ein möglicherweise knappes Ergebnis. Sei das nicht der Fall, werde dadurch auch die Demokratie als solche geschwächt.


Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

Dokumente zur Vorgeschichte finden Sie hier.

Die vollständige Stellungnahme der Bezirksregierung zu den Vorwürfen gegen Wahlleiter Fuchs können Sie hier ausdrucken.

 

Bezirksregierung Köln sieht Versäumnisse
von Wahlleiter Fuchs bei OB-Stichwahl

Beschwerde von Ex-MdB Eisel inhaltlich bestätigt 

Bei der Bonner OB-Stichwahl am 27. September 2020 war es zu erheblichen Verzögerungen bei der Versendung von Briefwahlunterlagen gekommen, so dass viele Wähler von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen konnten. Der ehemalige Bonner Bundestagsabgeordnete Stephan Eisel hatte darüber sich bereits zwei Tage vor der Stichwahl am 25. September 2020 schriftlich bei Stadtdirektor Wolfgang Fuchs in dessen Funktion als Wahlleiter beschwert, und „schwerwiegende Versäumnisse der Wahlleitung“ kritisiert.

Zwei Tage nach der Wahl legte Eisel Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Fuchs „wegen der fahrlässigen Verschleppung der Versendung der Briefwahlunterlagen“ ein. Er monierte den zu späten Druckauftrag für die Stimmzettel, das Versäumnis genügend Personal zum Versand einzusetzen und die Unterbrechung der entsprechenden Arbeiten am Wochenende vor der Stichwahl, obwohl die meisten Stimmzettel noch nicht versandt waren. Dadurch seien vielen Wahlberechtigten de facto die Ausübung des Wahlrechts vorenthalten worden: „Bei einem knappen Wahlausgang hätte diese Pflichtverletzung des Wahlleiters leicht zu einer Wiederholung der Wahl führen können. Meine Beschwerde war aber keine Wahlanfechtung, denn das Ergebnis der Stichwahl war eindeutig. Es ging mir darum, eine Wiederholung solcher fahrlässigen Nachlässigkeiten im Umgang mit dem Wahlrecht auszuschließen.“

Die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde hat sich jetzt Eisels Argumentation angeschlossen. Am 26. Februar teilte ihm der Leiter der Kommunalaufsicht Kämmerling mit, dass „die Stadt Bonn ihrer Pflicht – zeitgerechte Übersendung von Briefwahlunterlagen – auch nach meinem Dafürhalten in nicht ausreichendem Maße nachgekommen (ist).“

In dem Schreiben der Bezirksregierung heisst es weiter: „Vor dem Wochenende (Sa./So., 19./20. 09.), an dem die Bearbeitung von Briefwahlunterlagen gänzlich ausgesetzt wurde, waren lediglich ca. 39 % der Briefwahlunterlagen verschickt.“ Ein Drittel der Briefwahlunterlagen sei sogar erst fünf Tage vor der Wahl versandt worden. Die Wahlbehörde habe aber „alle Vorkehrungen zu treffen, um Wahlberechtigten zu einer reibungslosen Ausübung ihres Stimmrechts zu verhelfen.“ Dem sei in Bonn „nicht im erforderlichen Umfang Rechnung getragen“ worden. Damit sich Derartiges nicht wiederhole „ist die Stadt Bonn gefordert, ihre Handlungsdirektiven zur Bewältigung des Briefwahlgeschäfts anzupassen.“

Auf Nachfrage der Bezirksregierung hätte die Stadt nun „ihre Überlegungen zur Vermeidung gleichgelagerter Schwierigkeiten dargestellt“. Kämmerling schreibt weiter, dass diese Maßnahmen geeignet seien „in Zukunft ein in Gänze den rechtlichen Vorgaben entsprechendes Briefwahlverfahren zu gewährleisten.“ Eisel sieht dadurch sein Ziel erreicht: „Schade, dass Stadtdirektor Fuchs damals seine Versäumnisse als Wahlleiter nicht selbst eingeräumt hat und erst die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden musste. Wichtig ist, dass sich solche Fehler künftig nicht wiederholen.“

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