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VERSÄUMNISSE VON STADTDIREKTOR FUCHS

als Wahlleiter bei der letzten Bonner OB-Wahl wurden jetzt von der Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht bestätigt. In einer Antwort an den Bonner Ex-MdB Eisel, der eine Beschwerde eingereicht hatte heisst es, dass „die Stadt Bonn ihrer Pflicht – zeitgerechte Übersendung von Briefwahlunterlagen – nicht ausreichendem Maße nachgekommen" sei. 
VERSÄUMNISSE VON STADTDIREKTOR FUCHS

 

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Dokumente zur Vorgeschichte finden Sie hier.

Die vollständige Stellungnahme der Bezirksregierung zu den Vorwürfen gegen Wahlleiter Fuchs können Sie hier ausdrucken.

 

Bezirksregierung Köln sieht Versäumnisse
von Wahlleiter Fuchs bei OB-Stichwahl

Beschwerde von Ex-MdB Eisel inhaltlich bestätigt 

Bei der Bonner OB-Stichwahl am 27. September 2020 war es zu erheblichen Verzögerungen bei der Versendung von Briefwahlunterlagen gekommen, so dass viele Wähler von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen konnten. Der ehemalige Bonner Bundestagsabgeordnete Stephan Eisel hatte darüber sich bereits zwei Tage vor der Stichwahl am 25. September 2020 schriftlich bei Stadtdirektor Wolfgang Fuchs in dessen Funktion als Wahlleiter beschwert, und „schwerwiegende Versäumnisse der Wahlleitung“ kritisiert.

Zwei Tage nach der Wahl legte Eisel Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Fuchs „wegen der fahrlässigen Verschleppung der Versendung der Briefwahlunterlagen“ ein. Er monierte den zu späten Druckauftrag für die Stimmzettel, das Versäumnis genügend Personal zum Versand einzusetzen und die Unterbrechung der entsprechenden Arbeiten am Wochenende vor der Stichwahl, obwohl die meisten Stimmzettel noch nicht versandt waren. Dadurch seien vielen Wahlberechtigten de facto die Ausübung des Wahlrechts vorenthalten worden: „Bei einem knappen Wahlausgang hätte diese Pflichtverletzung des Wahlleiters leicht zu einer Wiederholung der Wahl führen können. Meine Beschwerde war aber keine Wahlanfechtung, denn das Ergebnis der Stichwahl war eindeutig. Es ging mir darum, eine Wiederholung solcher fahrlässigen Nachlässigkeiten im Umgang mit dem Wahlrecht auszuschließen.“

Die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde hat sich jetzt Eisels Argumentation angeschlossen. Am 26. Februar teilte ihm der Leiter der Kommunalaufsicht Kämmerling mit, dass „die Stadt Bonn ihrer Pflicht – zeitgerechte Übersendung von Briefwahlunterlagen – auch nach meinem Dafürhalten in nicht ausreichendem Maße nachgekommen (ist).“

In dem Schreiben der Bezirksregierung heisst es weiter: „Vor dem Wochenende (Sa./So., 19./20. 09.), an dem die Bearbeitung von Briefwahlunterlagen gänzlich ausgesetzt wurde, waren lediglich ca. 39 % der Briefwahlunterlagen verschickt.“ Ein Drittel der Briefwahlunterlagen sei sogar erst fünf Tage vor der Wahl versandt worden. Die Wahlbehörde habe aber „alle Vorkehrungen zu treffen, um Wahlberechtigten zu einer reibungslosen Ausübung ihres Stimmrechts zu verhelfen.“ Dem sei in Bonn „nicht im erforderlichen Umfang Rechnung getragen“ worden. Damit sich Derartiges nicht wiederhole „ist die Stadt Bonn gefordert, ihre Handlungsdirektiven zur Bewältigung des Briefwahlgeschäfts anzupassen.“

Auf Nachfrage der Bezirksregierung hätte die Stadt nun „ihre Überlegungen zur Vermeidung gleichgelagerter Schwierigkeiten dargestellt“. Kämmerling schreibt weiter, dass diese Maßnahmen geeignet seien „in Zukunft ein in Gänze den rechtlichen Vorgaben entsprechendes Briefwahlverfahren zu gewährleisten.“ Eisel sieht dadurch sein Ziel erreicht: „Schade, dass Stadtdirektor Fuchs damals seine Versäumnisse als Wahlleiter nicht selbst eingeräumt hat und erst die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden musste. Wichtig ist, dass sich solche Fehler künftig nicht wiederholen.“

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