habe ich im Bundestag mit NEIN gestimmt.
Meine Rede dazu finden Sie hier.
"Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei der Diskussion um die embryonale Stammzellforschung stellt sich als Voraussetzung für alle Entscheidungen die grundlegende ethische Frage: Wann beginnt individuelles menschliches Leben?
Die Antwort auf diese Frage entscheidet alles Weitere, denn menschliches Leben unterliegt dem nicht relativierbaren Schutz der Menschenwürde durch das Grundgesetz.
Der wissenschaftliche Erkenntnisfortschritt hat das Wissen um den Zeitpunkt des Beginns individuellen menschlichen Lebens in den letzten Jahrzehnten immer weiter nach vorne verschoben.
Für Laien war wohl der im wörtlichen Sinne augenfälligste Einschnitt die Ultraschalluntersuchung, die vorgeburtliches Leben und seine Schutzbedürftigkeit jedem sichtbar gemacht hat.
Heute vertreten Wissenschaftler unterschiedliche Meinungen zum Lebensbeginn, wobei mich nachdenklich macht, dass Mediziner den Beginn individuell menschlichen Lebens meist früher ansetzen als Biologen.
Nach meiner Überzeugung müssen Lebensbeginn und damit Lebensschutz im Falle unterschiedlicher Definitionen eher früher als später angesetzt werden: In dubio pro vita.
In dem im Dezember 2007 verabschiedeten erneuerten Grundsatzprogramm der CDU heißt es dazu zutreffend:
„Die unantastbare Würde des Menschen als Geschöpf Gottes ist menschlicher Verfügung nicht zugänglich und ist zu schützen. Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Die Würde des Menschen ist auch für die Bewertung bioethischer Herausforderungen Ausgangs- und Orientierungspunkt. Sie erfordert Achtung und Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen. Das noch nicht geborene Leben bedarf beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle unseres besonderen Schutzes ...“
Dieser Schutz der Menschenwürde darf nicht je nach vor- und nachgeburtlichem Lebensalter relativiert werden. Für diese Festlegung des Lebensbeginns ist unerheblich, ob es sich um eine natürliche oder künstliche Befruchtung handelt. Es entstehen Embryonen als menschliches Leben mit unverwechselbarer Individualität.
Genau deshalb stellt das in Deutschland geltende Embryonenschutzgesetz verbrauchende Embryonenforschung unter Strafe und verbietet, dass menschlichen Embryonen etwas angetan wird, was ihre Lebensfähigkeit gefährdet. Folgerichtig ist es verboten, in Deutschland embryonale Stammzellen zu gewinnen, weil dies Tötung
von Embryonen und damit individuellen menschlichen Lebens einschließt. Mir leuchtet nicht ein, wie der Import embryonaler Stammzellen nach Deutschland ethisch vertretbar sein soll, wenn zugleich deren Gewinnung in Deutschland aus ethischen Gründen verboten ist.
Um diesen Widerspruch aufzulösen, werden Hilfsargumente bemüht – immer wieder ist zum Beispiel von einer sog „Ethik des Heilens“ die Rede. Das Ziel eventueller Heilungschancen schwerer Krankheiten durch embryonale Stammzellforschung kann aber die Relativierung des Schutzes der Menschenwürde nicht rechtfertigen. Einmal abgesehen davon, dass es sich hier lediglich um eine bloße Hoffnung auf Heilungschancen durch embryonale Stammzellforschung handelt, würde selbst bei einer Gewissheit über sichere Heilungschancen, der Zweck der Krankheitsbekämpfung nicht das Mittel der Relativierung des Lebensschutzes rechtfertigen. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel!
Auch der Verweis auf die grundgesetzlich geschützte Forschungsfreiheit ist nicht überzeugend, denn diese Forschungsfreiheit gilt auch nach dem Grundgesetz natürlich nicht absolut, sondern ist durch den Schutz der Menschenwürde eingeschränkt.
Es gehört im übrigen auch zur politischen Verantwortung, durch Vorgaben dem Forschungsdrang eine Richtung zu geben, etwa zugunsten der ethisch unbedenklichen adulten Stammzellforschung. Diejenigen aus der Wissenschaft, die vor Jahren diesen Weg verworfen und stattdessen embryonale Stammzellforschung in Deutschland gefordert haben, müssen sich vorhalten lassen, dass die erzielten Forschungsergebnisse der Vehemenz ihrer Argumentation nicht entsprechen. Jetzt wird die embryonale Stammzellforschung nicht mehr wie damals als Alternative zur adulten Stammzellforschung dargestellt, sondern man führt an, ohne den Vergleich mit der embryonalen Stammzellforschung sei die adulte Stammzellforschung nicht
zum Erfolg zu führen. Solche fundamentalen Begründungswechsel in kurzer Zeit erhöhen nicht die Glaubwürdigkeit der Argumentation.
Dass von involvierten Forschern eine Liberalisierung des Importes embryonaler
Stammzellen durch Streichung des geltenden Stichtages gefordert wird, überrascht
in diesem Zusammenhang nicht. Es liegt nahe, dass von dort nach Ablauf eines
neuen Stichtages auch eine abermalige Verschiebung gefordert würde. Schon der
geltende Stichtag wurde als „einmalig“ definiert, wer sollte da glauben eine erneute
Verschiebung würde „einmalig“ bleiben.
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Schließlich wird embryonale Stammzellforschung in Deutschland auch mit dem
Argument gefordert, sie sei in anderen Ländern erlaubt und wir würden uns isolieren,
wenn wir uns nicht anpassten.
Es gilt aber doch umgekehrt: Wo unsere Wertmaßstäbe international (noch) nicht
gelten, haben wir die Verpflichtung internationale Rahmenbedingungen zu
beeinflussen und nicht die Grundlagen unserer Werteordnung zur Disposition zu
stellen. Wo der Einsatz für „deutsche Interessen“ außenpoltischer Alltag ist, können
wir nicht beim Einsatz für unsere Grundwerte auf der internationalen Bühne die
Segel streichen. Schließlich sind die Grundwerte unseres Grundgesetzes unser
höchstes nationales Interesse.
Deshalb unterstütze ich die zutreffende Forderung im erneuerten CDUGrundsatzprogramm: „Die Achtung der unantastbaren Würde des Menschen hat für uns Vorrang vor der Freiheit der Forschung und der Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit. Wir wollen die Beibehaltung des konsequenten Embryonenschutzes und wenden uns gegen verbrauchende Embryonenforschung. Dafür setzen wir uns auch auf europäischer und internationaler Ebene ein. „
Aus all dem ergibt sich für mein Abstimmungsverhalten, dass ich die Initiative unterstütze, die durch ein generelles Verbot des Imports embryonaler Stammzellen nach Deutschland die embryonale Stammzellforschung bei uns ausschließt. Falls sich dafür keine Mehrheit im Parlament finden lässt, werde ich mich für die
Beibehaltung des geltenden Stichtages und damit die größtmögliche Einschränkung des Import solcher Stammzellen einsetzen. Einer Importerleichterung für embryonale Stammellen durch Stichtagsverschiebung oder der Importfreigabe durch die gänzliche Streichung eines Stichtages kann ich aus den genannten grundsätzlichen Erwägungen nicht zustimmen.