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"NEIN" ZU SPÄTABTREIBUNGEN

Ich habe im Bundestag einen überparteilichen Antrag unterstützt, der eine Beratungspflicht bei Spätabtreibungen vorschreibt. Unsere Meinung dazu, hat mein Kollge Johannes Singhammer in seiner Bundestagsrede vor der Abstimmung am 13. Mai 2009 beschrieben:

"Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Heute ist ein guter Tag für dieses Parlament. Vor ei­nem Jahr hätte sich kaum jemand vorstellen können, dass es eine breite parlamentarische Basis für zumindest ein Ziel gibt: die Änderung des Schwangerschaftskon­fliktgesetzes. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Aha!) Bei unserem Gruppenantrag haben sich Kolleginnen und Kollegen zusammengefunden, die nicht in einem fort­währenden engsten Schulterschluss stehen, sondern aus verschiedensten Fraktionen kommen, wie es bester par­lamentarischer Tradition entspricht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Unser gruppenübergreifender Antrag hat ein Ziel: Wir wollen Frauen und ihren Angehörigen in einer existen­ziellen Notlage helfen, und wir hoffen darauf, dass die Zahl der Spätabtreibungen sich verringert. Wir wollen nachprüfbare Verbesserungen und es nicht bei weißer Salbe belassen. Was ist die wichtigste Hilfe, die man anbieten kann? Die wichtigste Hilfe für eine schwangere Frau, die in ei­nem Gespräch mit dem Arzt mit einer für sie so schlim­men Nachricht konfrontiert wird, ist das Recht auf um­fassende Beratung und die Verpflichtung des beratenden Arztes, darauf einzugehen. Diese Verpflichtung ist Teil eines Bündels von Pflichten. Neben der Beratungspflicht hat der Arzt die Pflicht, weitere Ärzte hinzuzuziehen, die spezielle Erfahrungen haben. Außerdem gibt es eine Hinweispflicht in Bezug auf psychosoziale Beratungs­stellen und eine Vermittlungspflicht in Bezug auf psy­chosoziale Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen. Eine Mindestbedenkzeit ab Diagnosestellung ist keine zusätzliche Belastung, sondern in diesem Pro­gramm der erweiterten Unterstützung notwendig. Dabei ist uns besonders wichtig, dass die Zeit zum Nachdenken mit der Diagnosestellung beginnt, also mit dem Zeit­punkt, an dem die Frau mit der Nachricht konfrontiert wird, denn dann braucht sie diese Zeit. Nach dem ande­ren Gesetzentwurf soll dieser Zeitraum erst beginnen, wenn der Arzt seinen Entscheidungsprozess mit der In­dikation beendet hat. Das ist ein späterer Zeitpunkt, was wir als nicht so günstig empfinden. Ich möchte mich an dieser Stelle vor allem für die po­sitive Begleitung bedanken, die wir von Verbänden und Institutionen erhalten haben. Ich möchte gerade zu dem Punkt der Zeitdauer des Nachdenkens für die Unterstüt­zung durch viele Zuschriften danken, beispielsweise der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, die noch am 4. Mai dieses Jahres erklärt hat, dass die Mindestbe­denkzeit von wenigstens drei Tagen „zeitlich vor der Zu­mutung möglichst rascher Entscheidung“ geschützt zu werdender Frauen dient. Es ist immer wieder die Frage nach der Statistik auf­getaucht. Statistik ist in diesem Gesamtzusammenhang sicherlich eine Thematik, die nicht direkt im Zentrum steht. Warum brauchen wir also eine statistische Verbes­serung? Wir brauchen sie deshalb, weil Politik, Experten und Ärzte keine belastbaren Zahlen haben. Das hat bei­spielsweise die Bundesärztekammer bei der Anhörung im Familienausschuss erklärt und darauf hingewiesen, dass es noch Lücken gibt, die präzise Aussagen verhin­dern. In den letzten Tagen hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung noch einmal eindringlich dafür geworben, klare Erkennt­nisse darüber zu gewinnen, welche Zahlen zutreffen und welche Dimension die Problematik, über die wir heute reden, hat. Deshalb werbe ich für diese statistische Erhe­bung. Am Ende einer manchmal sicherlich auch emotional, aber immer mit großer Ernsthaftigkeit geführten Debatte außerhalb und innerhalb des Deutschen Bundestages möchte ich allen danken, die in einem langen und sehr intensiven Diskussionsprozess das Trennende verklei­nert und das Gemeinsame erweitert haben. Ich danke al­len, die über Fraktionsgrenzen und über sonst festgefüg­ten politischen Blöcken hinweg die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessern wollen. Ich weiß, dass dabei viele bis an die Grenze des Zumutbaren für sich selbst und für ihre politischen Freunde gegangen sind. Ihnen allen danke ich. Die Mühe hat sich gelohnt. Ich bitte um Zustimmung für unseren Gesetzentwurf. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)