Die Schuldenbremse führt zu problematischen Änderungen des Grundgesetzes. Die Haushalte von Bund und Ländern „grundsätzlich ohne Annahme aus Krediten auszugleichen“ unterstütze ich nachdrücklich. Muß dies zu einer solchen Ausweitung des Grundgesetzes führen ?
Die persönliche Erklärung, die ich gemeinsam mit meinem Kollegen Siegfried Kauder zur Abstimmung abgegeben habe, finden Sie hier
Den Änderungen der Grundgesetzartikel 91 und 109 stimme ich nur mit erheblichen Bedenken zu. Das wichtige Ziel die Haushalte von Bund und Ländern „grundsätzlich ohne Annahme aus Krediten auszugleichen“ unterstütze ich nachdrücklich. Es ist aber schwer nachzuvollziehen, dass dies zu einer derartigen Ausweitung des Grundgesetzes führen muss. Der Detaillierungsgrad und die Komplexität der Verfassungsergänzung widerspricht dem Charakter unseres Grundgesetzes, das in seiner Akzeptanz von seiner Verständlichkeit ebenso lebt wie von der Beschränkung auf die Sicherung des Grundkonsenses, der Voraussetzung für den Meinungspluralismus in einer freiheitlichen Demokratie ist. Es entspricht nicht dem Sinn der Verfassung dort detaillierte politische Kompromisse bis hin zu Finanzsummen (Artikel 104d) zu verankern. Dafür gibt es neben dem Weg gesetzlicher Regelungen auch Möglichkeiten wie Staatsverträge. Die sich beschleunigende Tendenz zur Ausweitung des Grundgesetzes ist besorgniserregend. Von den bisherigen 52 Verfassungsänderungen fallen fast die Hälfte in den Zeitraum nach 2005. Ich halte diese zunehmenden Eingriffe in die Verfassung aus grundsätzlichen Überlegungen für problematisch.