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"JA" ZUR NEUREGELUNG DER ABGEORDNETENENTSCHÄDIGUNG

habe ich am 16. November 2007 mit JA gestimmt.

Zunächst möchte ich voranschicken, dass mir sehr wohl bewusst ist, dass wir als Bundestagsabgeordnete mehr verdienen als die meisten Mitbürgerinnen und Mitbürger und eine Erhöhung der Entschädigungen nicht dringlich ist.

Allerdings stimme ich der über längere Zeit erarbeiteten Neuordnung der Abgeordnetenentschädigung zu, weil wir nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als Abgeordnete zwingend verpflichtet sind, diese Frage in einem Gesetz selbst zu regeln.

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen Anspruch auf eine "angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung".

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten. Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister mittlerer Städte mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen.

Die Abgeordnetenentschädigung bleibt inzwischen jedoch deutlich hinter diesen gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück, im Augenblick um etwa 12%, also ca. 900 Euro. Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 angehoben. So ist die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensbezugsgrößen seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen.

Die Neuregelung soll nun den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten ausgleichen. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben werden.

Selbstverständlich wird diese Erhöhung wie die Diäten insgesamt versteuert. Damit würde dann die Orientierungsgröße B 6 (Bürgermeisterbesoldung) erreicht. Eine Anhebung der Entschädigung für Abgeordnete soll zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Im Übrigen gibt es für Abgeordnete des Deutschen Bundestages auch kein ?Weihnachtsgeld? oder 13. Monatsgehalt. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist.

Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65.- zukünftig des 67. Lebensjahres - werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.

Die Diätenerhöhung ist nun an eine Verringerung der Altersversorgung gekoppelt, mit der Folge, dass schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 1. Januar 2008 mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Alterversorgung um 16% einhergeht. Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz.

Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3% zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung angesenkt. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung (?Rente mit 67?) mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Ich persönlich bin der Ansicht, dass Abgeordnete bei ihrer Altersversorgung nicht wie Beamte behandelt werden sollten, da sie nach dem Grundgesetz ?an Aufträge und Weisungen nicht gebunden? sind und ihre Altersversorgung selbst organisieren sollten.

Allerdings würde bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Altersversorgung auf ein anderes System bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfallen, da auch zukünftig Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine unabhängige Kommission kam darüber hinaus bereits 1993 nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre.

Die Regelung der Abgeordnetenentschädigung wird von den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht kritisch begleitet und hinterfragt. Ich nehme deshalb auch Ihre Anfrage sehr ernst, habe aber auch manche Meinungsäußerungen erhalten, die die Höhe der Diäten nach B 6 z. B. im Vergleich zur Besoldung der Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn mit B 11 - also mehrere Stufen höher - für zu niedrig halten. Dieser Meinung bin ich nicht.