Mehr erfahren Sie in meinen Aufsatz "Die nüchterne Leidenschaft der repräsentativen Demokratie", den Sie hier ausdrucken können.
Mit Verweis auf die Wahlbeteiligung von 56 Prozent bei der letzten Kommunalwahl machte sich der Bonner Obherbürgermeister Nimptsch in einem Interview mit dem General-Anzeiger für einen Bürgerentscheid beim Thema Festspielhaus stark. Freilich vergisst er zu erwähnen, dass die Wahlbeteiligung bei solchen Bürgerentscheiden regelmäßig um 20 Prozent unter der Beteiligung bei allgemeinen Wahlen liegt.
So stimmten im 2010 in Bayern zum Nichtraucherschutz, in Hamburg zur Schulreform oder in Heidelberg über die Zukunft der Stadthalle jeweils nur 36-38 Prozent der Wahlberechtigten ab. In Berlin-Charlottenburg waren es im Januar 2011 bei einer Abstimmung über die Ku-Damm-Theater nur 13,6 Prozent. Die NRW-Gemeinordnung verlangt für Bürgerentscheide sogar nur eine Beteiligung von 20 Prozent.
Bürgerbeteiligung verkommt zu Etikettenschwindel, wenn sie von gewählten Mandatsträgern zur Flucht aus der Verantwortung missbraucht wird. Die Internet-Abstimmung „Bonn packts an" ist dafür ein Bespiel: Mehrfachabstimmungen und die Stimmen aller Nicht-Bonner eingerechnet erreicht die Beteiligung hier keine fünf Prozent. Selbst die populärsten Vorschläge bekommen nicht einmal 0,5 Prozent der Unterstützung aller Wahlberechtigten. Wie sagte OB Nimptsch in seinem Interview zum Ergebnis der Kommunalwahl, an der sich mehr als die Hälfte aller Bonner beteiligt haben: "Wenn man sich überlegt, wer da mit wie vielen Stimmen gewählt wird, gerät man ins Grübeln, ob das wirklich repräsentative Demokratie ist." Da gerät man wirklich ins Grübeln...