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Hier (unter unter dem folgenden Text) finden Sie Informationen zu den Bundeswehrstandorten in Norddeutschland und Bayern.
Wo der Verteidigungsminister im Blick auf die Zukunft der Hardthöhe falsch liegt
In einem Interview mit dem Bonner General-Anzeiger hat der Bundesverteidigungsminister Anfang September den Ton in der Debatte um die Zukunft der Hardthöhe verschärft. Der General-Anzeiger titelte sogar „De Mazière droht Bonn“. In der Tat sind einige Aussagen des Interviews problematisch und können nicht unkommentiert bleiben - auch wenn man akzeptiert, dass es nicht ohne Folgen für das Ministerium bleiben kann, wenn die Stärke der Bundeswehr von bisher 250.000 Soldaten auf „bis zu“ 185.000 Soldaten reduziert wird.
Erstens kann die Aussage des Ministers nicht unwidersprochen bleiben, er wolle „so viele Mitarbeiter wie möglich nach Berlin holen.“ Zur Zeit arbeiten etwa 2500 Ministeriumsbedienstete in Bonn und 600 in Berlin. Es wäre inakzeptabel, wenn eine Verkleinerung des Ministeriums fast ausschließlich den Bonner ersten Dienstsitz und praktisch nicht den Berliner zweiten Dienstsitz betrifft oder gar zur Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Berlin genutzt wird. Das würde eindeutig dem Bonn-Berlin-Gesetz widersprechen.
Dort verpflichtet sich der Bund in Artikel 1 Absatz 3 ausdrücklich zum „Erhalt und Förderung politischer Funktionen in der Bundesstadt Bonn in folgenden Politikbereichen ... e) Verteidigung““ Dementsprechend hat die Bundesregierung am 11. Dezember 1991 und am 3. Juni 1992 die Aufteilung der Bundesministerien auf Berlin und Bonn festgelegt und dies durch die "Bekanntmachung über die Sitzentscheidung der Bundesregierung vom 22. Juli 1999“ bestätigt. Dazu gehörte die Festlegung des 1. Dienstsitzes des Bundesverteidigungsministeriums in Bonn. Man kann nicht „so viele Mitarbeiter wie möglich nach Berlin holen“, ohne den 1. Dienstsitz in Frage zu stellen. Glücklicherweise liegt eine Sitzveränderung nicht im Ermessen des Verteidigungsministers, sondern bedürfte der Zustimmung des Bundeskabinetts insgesamt.
Darüber hinaus kann die im Berlin-Bonn-Gesetz festgeschriebene Verpflichtung der Regierung, sich um „Erhalt und Förderung politischer Funktionen“ im Politikbereich Verteidigung zu kümmern, nicht einseitig von der Bundesregierung außer Kraft gesetzt werden. Die Exekutive ist in einer Demokratie an die Entscheidungen der Legislative gebunden und kann Gesetze nicht einfach ignorieren.
Zweitens ist es in diesem Zusammenhang außerordentlich befremdlich, dass der Bundesverteidigungsminister in seinem Interview den Bonnern davon abrät, sich „auf die Buchstaben des Berlin/Bonn-Gesetzes zu berufen.“ Was soll denn bei einem Gesetz gelten, wenn nicht dessen Buchstaben. Es wäre gut, wenn der Minister seine merkwürdige Äußerung korrigieren würde. Gesetzestreue ist nicht teilbar.
Drittens stellt der Bundesverteidigungsminister zweifelhafte Berechnungen an, mit denen er nachweisen will, es gebe „es keine einzige Region in der Bundesrepublik Deutschland, die so viele Dienstposten hat wie diese Region.“ Nun sind Zahlen der Bundeswehr-Dienstposten an einzelnen Standorten aus verständlichen Gründen nicht immer öffentlich. Aber schon wenige bekannte Beispiele aus Norddeutschland zeigen, wie fragwürdig die ministerielle Aussage ist: So bringt es Bonn bei 320.000 Einwohnern auf 6000 Dienstposten (incl. Ministerium) , aber allein das viele kleinere Wilhelmshaven (80.000 Einwohner) beherbergt über 8.000 Dienstposten. Wenn man den Rhein-Sieg-Kreis und Köln dazu nimmt, kommt man auf 15.400 Bundeswehr-Stellen, in einem entsprechenden Umkreis um Wilhelmshaven sind es 16.000. Wenn man wie der Minister dann auch noch Koblenz dazu nimmt und man legt einen entsprechenden Radius um Städte wie Hamburg oder Bremen kommt dort auf ganz ähnliche Größenordnungen von ca. 22000 Dienstposten – und zwar ohne das vom Minister selbst als „statistisch führend“ genannte Schleswig-Holstein. Die Region Köln/Bonn ist also keineswegs bevorzugt. Wenn die vom Minister angeführte „Dichte von Soldaten pro Einwohner“ ein Kriterium für das künftige Stationierungskonzept sein soll, müssen deshalb vergleichbare Zahlen auf den Tisch.
Das General-Anzeiger-Interview von Thomas de Maizière zeigt im übrigen erneut, wie wichtig es ist, in großer regionaler und überparteilicher Einigkeit immer wieder auf die wichtigsten Geschäftsgrundlagen beim Thema Bonn-Berlin hinweisen:
Die Vorgabe des Berlin-Bonn-Gesetzes, die „Organisation der Bundesregierung“ solle „so gestaltet werden, dass insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt“ muss weiter gelten. Eine Verkleinerung von Ministerien darf nicht einseitig zu Lasten der Bonner Standorte gehen oder zur Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Berlin missbraucht werden. Nur unter dieser Voraussetzung kann es sinnvoll sein, pragmatische Lösungen wie beim aus dem Justizministerium ausgegliederten Bundesamt für Justiz zu vereinbaren. Dabei ist die Zahl der dauerhaft gesicherten Bundesarbeitsplätze wichtiger als das Türschild.
Immer wieder muss darauf hingewiesen werden, dass die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn funktioniert und dem Steuerzahler viel Geld spart. Jährlich nimmt der Haushaltsausschuss des Bundestages im „Teilungskostenbericht“ der Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Kosten für zwei Regierungsstandorte nur bei ca. 9 Millionen liegen. Der Berlin-Umzug vor zehn Jahren hat rund 10 Milliarden Euro gekostet. Selbst wenn man für einen „Totalumzug“ nur die Hälfte dieser Summe ansetzen würde, würden allein die Zinsen dafür jährlich bei ca. 200 Millionen Euro liegen. Das heißt: Weil es keinen Totalumzug gibt, spart der Steuerzahler über 190 Millionen Euro im Jahr.