Auf Initiative der CDU ist in den Einigungsvertrag eine Regelung über das Vermögen von DDR-Parteien aufgenommen worden.
Danach ist mit dem Tag der Wiedervereinigung ohne jede Einschränkung das Parteivermögen der CDU der DDR in die Verfügungsgewalt der Treuhandanstalt übergegangen.
So wurde die Rückführung der Vermögen an frühere Eigentümer ermöglicht. Wo das nicht möglich war, wurde das Vermögen der DDR-CDU zugunsten gemeinnütziger Zwecke insbesondere der wirtschaftlichen Umstrukturierung der DDR verwendet. Mit notarieller Erklärung vom 15. November 1990 verzichtete die CDU – vertreten durch den Parteivorsitzenden Helmut Kohl und den Generalsekretär Voller Rühe - darüber hinaus „jetzt und für alle Zukunft“ und Eigentum aus der DDR-CDU und Ansprüche, die sich aus Nutzungsrechten daran ergaben.
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