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OBWOHL DIE CDU 1990 AUF DAS VERMÖGEN

18. Oktober 2021
der DDR-CDU notariell verzichtet hat, wird immer wahrheitswidrig wieder das Gegenteil behauptet. Hier finden Sie die Notarurkunde vom 15.11. 1990 , die den Verzicht der CDU - vertreten durch den Parteivorsitzenden Helmut Kohl und den Generalsekretär Volker Rühe - belegt sowie weitere Informationen.

Auf Initiative der CDU ist in den Einigungsvertrag eine Regelung über das Vermögen von DDR-Parteien aufgenommen worden.

Danach ist mit dem Tag der Wiedervereinigung ohne jede Einschränkung das Parteivermögen der CDU der DDR in die Verfügungsgewalt der Treuhandanstalt übergegangen.

So wurde die Rückführung der Vermögen an frühere Eigentümer ermöglicht. Wo das nicht möglich war, wurde das Vermögen der DDR-CDU zugunsten gemeinnütziger Zwecke insbesondere der wirtschaftlichen Umstrukturierung der DDR verwendet. Mit notarieller Erklärung vom 15. November 1990 verzichtete die CDU – vertreten durch den Parteivorsitzenden Helmut Kohl und den Generalsekretär Voller Rühe - darüber hinaus „jetzt und für alle Zukunft“ und Eigentum aus der DDR-CDU und Ansprüche, die  sich aus Nutzungsrechten daran ergaben.

Detaillierte Informationen zum Vermögensverzicht finden Sie hier.

Die notarielle Urkunde zum Verzicht der CDU auf das Vermögen der DDR-CDU

Die notarielle Urkunde zum Verzicht der CDU auf das Vermögen der DDR-CDU

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