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Gewissensfragen im Bundestag:
Wie das „C" einen Unterschied macht
Für die Glaubwürdigkeit der „C"-Parteien sind alle Fragen von besonderer Bedeutung, die ganz unmittelbar mit dem christlichen Menschenbild zusammenhängen Dazu gehört besonders die Frage nach dem Beginn und Ende des Lebens. Das „C" ist ein Manifest gegen die Relativierung des Schutzes der Menschenwürde je nach vor- oder nachgeburtlichem Lebensalter. Es fordert den klaren politischen Willen, wegen der Begrenztheit des Menschen als Geschöpf Gottes bestimmte Fragen menschliche Verfügbarkeit zu entziehen.
Deshalb entscheidet sich an Fragen wie Embryonenschutz, Fortpflanzungsmedizin und Abtreibungen sowie Sterbebegleitung oder Sterbehilfe in besonderer Weise die Glaubwürdigkeit Glaubwürdigkeit der Union. Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik (PND und PID) oder Fruchtwasseruntersuchungen dürfen nicht zur Selektion wahrscheinlich behinderter Kinder missbraucht werden. Künstlicher Befruchtung müssen Grenzen gesetzt werden, wo Erwachsenenegoismus das Kindeswohl ignoriert - z. B. durch künstliche Befruchtung im fortgeschrittenen Alter. Es darf weder ein staatlich garantiertes Recht auf Kind um jeden Preis noch eine Staatsgarantie für eine bestimmte Art des Todes geben. Leben zu geben und zu nehmen bleibt im christlichen Verständnis dem menschlichen Zugriff entzogen.
Entscheidend ist dabei die Antwort auf die grundlegende Frage, wann individuelles menschliches Leben beginnt und endet. Der wissenschaftliche Erkenntnisfortschritt hat das Wissen um den Zeitpunkt des Beginns individuellen Lebens immer weiter nach vorne verschoben. Für Laien war wohl der im wörtlichen Sinne augenfälligste Einschnitt die Ultraschalluntersuchung, die vorgeburtliches Leben und seine Schutzbedürftigkeit jedem sichtbar gemacht hat. Dass sich Mediziner und Biologen im Blick auf die Verschmelzung von Ei und Samenzelle über den Beginn individuell menschlichen Lebens meist uneinig sind, ist irritierend. Das „C" fordert aber, dass im Fall solcher Uneinigkeit Lebensbeginn und damit Lebensschutz eher früher als später angesetzt werden: in dubio pro vita.
In dem im Dezember 2007 verabschiedeten erneuerten Grundsatzprogramm der CDU heißt es dazu zutreffend: „Die unantastbare Würde des Menschen als Geschöpf Gottes ist menschlicher Verfügung nicht zugänglich und ist zu schützen. Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Die Würde des Menschen ist auch für die Bewertung bioethischer Herausforderungen Ausgangs- und Orientierungspunkt. Sie erfordert Achtung und Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen. Das noch nicht geborene Leben bedarf, beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle, unseres besonderen Schutzes ...".
Auf der Basis dieses Wertefundaments bleiben politische Entscheidungen im konkreten Fall schwierige Gewissensfragen. Nicht selten wird dem Lebensschutzes dabei die sogenannten „Ethik des Heilens" gegenübergestellt. Einmal abgesehen davon, dass es sich lediglich um eine bloße Hoffnung auf Heilungschancen und medizinischen Fortschritt etwa durch Relativierung des Embryonenschutzes handelt, würde selbst bei einer Gewissheit über sichere Heilungschancen der Zweck der Krankheitsbekämpfung nicht das Mittel der Einschränkung des Lebensschutzes rechtfertigen.
Weil das „C" solchen Relativierungen entgegensteht, fordert es von den „C"-Parteien als eine Art kategorischer Imperativ Klarheit in den Grundfragen des Lebensschutzes. Ein Blick auf das Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten bei drei der wichtigsten von der Fraktionsdisziplin ausdrücklich freigestellten „Gewissensfragen" der letzten Jahre zeigt, dass die Verpflichtung auf das christliche Menschenbild tatsächlich einen Unterschied in der Entscheidungsfindung macht.
Thema | Zulassung embryonale Stammzellforschung 11. April 2008 | Zulassung 18. Juni 2009 | Zulassung Präimplantations-diagnostik (PID) 7. Juli 2011 | ||||||
Gesamt-ergebnis | JA 346 - | NEIN 228 | ENTH 6 | JA 318 | NEIN 232 | ENTH 5 | JA 326 | NEIN 260 | ENTH 8 |
CDU/CSU | 102 | 113 | 1 | 1 | 203 | 0 | 70 | 154 | 3 |
SPD | 168 | 37 | 2 | 200 | 5 | 1 | 103 | 36 | 1 |
FDP | 52 | 5 | 1 | 46 | 5 | 0 | 87 | 5 | 0 |
Grüne | 1 | 48 | 0 | 32 | 12 | 3 | 27 | 36 | 2 |
Linke | 21 | 25 | 2 | 27 | 6 | 1 | 39 | 29 | 2 |
fraktionslos | 2 | 0 | 0 | 2 | 1 | 0 |
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Nur bei den CDU/CSU Abgeordneten gab es in allen drei Abstimmungen eine - wenn auch unterschiedlich starke - Mehrheit gegen Relativierungen des Lebensschutzes wie sie die Parlamentsmehrheit beschlossen hat. Das Abstimmungsverhalten in den anderen Fraktionen - insbesondere bei SPD und FDP - hätte aber in allen drei Fällen ausgereicht, die jeweiligen Gesetze zu verabschieden - selbst wenn alle Unionsabgeordneten dagegen gestimmt hätten.
Diese Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag sind durchaus repräsentativ für die Haltung der Bevölkerung in diesen Fragen. Die „C"-Parteien würden sich aber selbst in Frage stellen, wenn sie deshalb in solchen Grundsatzfragen der personalen Würde mit Kompromissformeln Unklarheiten über ihren Kurs entstehen ließen.