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Bonn-Berlin und die Zukunft der Hardthöhe
Im Rahmen der Strukturreform der Bundeswehr geht es auch um die Zukunft des Verteidigungsministeriums in Bonn. Natürlich kann es nicht ohne Folgen für das Ministerium bleiben, wenn durch die Reform die Stärke der Bundeswehr von bisher 250.000 Soldaten auf „bis zu" 185.000 Soldaten reduziert wird. Inakzeptabel ist es aber, wenn diese Verkleinerung des Ministeriums fast ausschließlich den Bonner ersten Dienstsitz und praktisch nicht den Berliner zweiten Dienstsitz betrifft oder gar zur Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Berlin genutzt wird. Zur Zeit arbeiten 2600 Ministeriumsbedienstete in Bonn und 600 in Berlin.
Im Bonn-Berlin-Gesetz verpflichtet sich der Bund in Artikel 1 Absatz 3 ausdrücklich zum „Erhalt und Förderung politischer Funktionen in der Bundesstadt Bonn in folgenden Politikbereichen ... e) Verteidigung"" Dementsprechend hat die Bundesregierung am 11. Dezember 1991 und am 3. Juni 1992 die Aufteilung der Bundesministerien auf Berlin und Bonn festgelegt und dies durch die "Bekanntmachung über die Sitzentscheidung der Bundesregierung vom 22. Juli 1999" bestätigt. Dazu gehörte die Festlegung des 1. Dienstsitzes des Bundesverteidigungsministeriums in Bonn.
Es geht also nicht nur um die Zahl der Arbeitsplätze, sondern auch um deren Qualität. Wir müssen darauf bestehen, dass das Bonn-Berlin-Gesetz vom Verteidigungsminister auch im Blick auf den „Erhalt und die Förderung politischer Funktionen" in Bonn eingehalten wird. Solche Interessen lassen sich nicht dadurch besser vertreten, dass man öffentlich kaum darüber spricht. Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises scheint das besser verstanden zu haben als das Bonner Stadtoberhaupt.
Überhaupt habe ich erhebliche Zweifel, ob der Oberbürgermeister gut beraten ist, sich auf Vier-Augen-Gespräche mit dem Verteidigungsminister einzulassen. Solche Vier-Augen-Gespräche haben nicht nur die Tendenz von den Beteiligten hinterher unterschiedlich interpretiert zu werden. Ein Bundesminister ist hier im Zweifelsfall medial klar im Vorteil. Vor allem bindet die Kommunalverfassung den Oberbürgermeister in der Wahrnahme der Interessen der Stadt an die Entscheidungen des Rates. Das wäre auch dem Bundesminister klarer geworden, wenn beispielsweise die Fraktionsvorsitzenden im Rat einbezogen worden wären.
So musste die Ratsmehrheit den Oberbürgermeister per Dringlichkeitsantrag auffordern, sie zu informieren. In Berlin wird man solche Bonner Unabgestimmtheiten zufrieden zur Kenntnis nehmen. Dass der Oberbürgermeister zudem schon wenige Stunden nach dem Gespräch dementieren musste, man habe sich auf die Verlegung des Verteidigungsministeriums nach Berlin geeinigt, macht die Sache auch nicht besser. Zu dieser bundesweit verbreiteten Agenturmeldung ist übrigens aus Berlin ein solches Dementi bisher nicht bekannt.
Geheimdiplomatie kommt dem Minister jedenfalls wesentlich mehr entgegen als es im Interesse Bonns ist. Für ihn ist jede geräuschlose Einigung günstiger als eine öffentliche Debatte. Bei Einzelgesprächen wird zu wenig deutlich, dass die Region ihre Interessen gemeinsam und überparteilich vertritt. Dazu gehört übrigens nicht nur die gemeinsame Verhandlungsstrategie gegenüber dem Verteidigungsminister über die Zukunft der Hardthöhe, sondern beispielsweise auch der klare gemeinsame Widerspruch zum Vorhaben, den militäri-schen Teil des Köln/Bonn-Flughafens mit der Flugbreitschaft der Bundeswehr zur Disposition zu stellen.
Die Bonner Interessen sind klar definiert, aber sie müssen auch öffentlich immer wieder wiederholt werden:
Die Vorgabe des Berlin-Bonn-Gesetzes, die „Organisation der Bundesregierung" solle „so gestaltet werden, dass insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt" muss weiter gelten. Eine Verkleinerung von Ministerien darf nicht einseitig zu Lasten der Bonner Standorte gehen oder zur Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Berlin missbraucht werden. Nur unter dieser Voraussetzung kann es sinnvoll sein, pragmatische Lösungen wie beim aus dem Justizministerium ausgegliederten Bundesamt für Justiz zu vereinbaren. Dabei ist die Zahl der dauerhaft gesicherten Bundesarbeitsplätze wichtiger als das Türschild.
Immer wieder muss darauf hingewiesen werden, dass die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn funktioniert und dem Steuerzahler viel Geld spart. Jährlich nimmt der Haushaltsausschuss des Bundestages im „Teilungskostenbericht" der Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Kosten für zwei Regierungsstandorte nur bei ca. 9 Millionen liegen. Der Berlin-Umzug vor zehn Jahren hat rund 10 Milliarden Euro gekostet. Selbst wenn man für einen „Totalumzug" nur die Hälfte dieser Summe ansetzen würde, würden allein die Zinsen dafür jährlich bei ca. 200 Millionen Euro liegen. Das heißt: Weil es keinen Totalumzug gibt, spart der Steuerzahler über 190 Millionen Euro im Jahr.
Die Stärke der Region bei der Vertretung dieser Interessen war immer ihre Gemeinsamkeit. Es wäre gefährlich, wenn dies nicht auch in Zukunft deutlich sichtbar bleibt.