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DIE BONNER BÄDERUMFRAGE WAR KEINE

03. Juli 2013
Bürgerbeteiligung, sondern reiht sich ein in ein Folge plebiszitärer Fehlversuche, die mit "Bonn packts an" begonnen hat. Das gewählte Mandatsträger ihre Entscheidung direkt vom Ergebnis einer Telefonumfrage abhängig machen, kann man nur mit Kopfschütteln registrieren.
DIE BONNER BÄDERUMFRAGE WAR KEINE

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Demoskopisch auserwählt statt demokratisch gewählt ?  

Meinungsumfragen aus Entscheidungsangst sind keine Bürgerbeteiligung 

In Bonn kam es im Juni 2013 unter der irreführenden Überschrift „Bürgerbeteiligung“ zu einem ein­maligen, aber nicht nachahmenswerten Vorgang: Statt einer Ratsentscheidung soll das Ergebnis ei­ner tele­fonischen Meinungsumfrage eine wichtige kommunale Frage entscheiden. Die Stadtverwal­tung teilte der Bürgerschaft schon zu Beginn der Umfrage in einer offiziellen Verlautbarung mit: „Das Er­gebnis der Befragung wird Grund­lage der Ratsentscheidung“. Und nach Bekanntgabe der Ergebnisse erklärte die Ratsmehrheit aus CDU und GRÜNEN: „Wir respektieren die Meinung der  Bürger.“ Dar­an irritiert nicht nur die unreflektierte Gleichsetzung der „Bürgermeinung“ mit den Er­gebnissen einer Telefonum­frage, sondern der Bonner Stadtrat hat damit wohl auch als erstes ge­wähltes Parlament in Deutschland eine Entscheidung direkt vom Er­gebnis einer Mei­nungsumfrage abhängig gemacht. 

Eigentlich gehört es zur Standardkritik an politischen Entscheidungsträgern, dass sie „Politik nach Mei­nungsumfragen“ machen, sich damit in die Abhängigkeit von sachlich wenig fundierten Tagess­timmungen begeben und so ihrer vom Wähler übertragenen Verantwortung nicht gerecht wer­den. Im vorliegen­den Fall hatten sich die kommunalpolitisch Verantwortlichen über alle Parteigrenzen hin­weg in einer jahrelangen De­batte nicht in der Lage gesehen, einen Beschluss zum städtischen Bäderkonz­ept zu fas­sen. Aber ist in einem solchen Fall der Entscheidungsverweigerung oder –unfähigkeit ge­wählter Man­datsträger eine  Meinungsumfrage wirklich ein seriöses Angebot der Bürgerbeteili­gung? 

Zur „Wahl“ standen in der Telefonumfrage zwei Modelle: Ein „Bestandsmodell“ sah bei Erhöhung der Eintrittspreise den Erhalt aller Hallenbäder in der Stadt vor, das „Veränderungsmodell“ ging von der Schließung eines Hallenbades aus und fragte danach, welches dies sein solle. 

Zunächst stellt sich natürlich die Frage, ob tat­sächlich davon auszugehen ist, dass zufällig ausge­wählte Teilnehmer einer Te­lefonumfrage sich mit den komplexen Entscheidungsgrundlagen so ver­traut ma­chen wie das von gewählten Mandatsträgern erwartet werden kann. Die Grundinformatio­nen zum Thema wurden von der Verwaltung in einer achtseitigen Zeitungsbeilag­e dargestellt. Im In­ternet wer­den über 60 Seiten zur Lektüre angeboten. Die Zugriffszahlen lagen dort freilich sehr niedrig. Unter Einschluss von Mehrfachzugriffen und Ortsfremden riefen deutlich weniger als die 2500 telefonisch befragten Bürger online Informatio­nen zu einzelnen Bädern ab. 80 Personen betei­ligten sich an der vierwöchigen Online-Debatte, 43 Bür­ger nahmen an einer Informationsveranstal­tung der Stadtverwal­tung teil.[1] 

Das Ergebnis der Telefonbefragung fiel knapp aus.[2] Danach sprachen sich (bei einer statistischen Feh­lermarge von +/-2 Prozent) 51,7 Prozent der Befragten für das „Veränderungsmodell“ und 44,7 Pro­zent für das „Bestandsmodell“ aus. 

Die Zustimmung zur Schließung eines der vier zur Auswahl stehenden Bäder lag aber nur zwischen 16,1 Prozent und 27,5 Prozent und erbrachte in keinem Fall eine Mehrheit. In den einzelnen sehr un­terschiedlich großen Stadtbezirken wurde von der großen Mehrheit nach dem St.-Florians-Prinzip im­mer die Schlie­ßung der Bäder in den anderen Stadtbezirken vorgeschlagen. Die erste politische Be­wertung der Ergeb­nisse fiel deshalb völlig kontrovers aus, zu einer „Befriedung“ der komplizier­ten Bäderdiskussion tra­gen die Ergebnisse der Telefonumfrage jedenfalls nicht bei. 

Wer in der Telefonumfrage „die Meinung der Bürger“ zu erkennen glaubt und diese respektieren will, kann nur die Widersprüchlichkeit des Ergebnisses festhalten: Eine knappe Mehrheit plädiert zwar ab­strakt (“Veränderungsmodell“) für die Schließung eine Hallenbades, aber für einen konkre­ten Schlies­sungsvorrschlag findet sich jeweils nur eine kleinere Minderheit. Wäre konkret abgefragt worden, ob man für oder gegen die Schließung eines bestimmten Bades wäre, hätten sich mit Si­cherheit jeweils deutliche Mehrheiten gegen jede vorgeschlagene Schließung ergeben. 

Die Telefonumfrage zum Bäderkonzept gehört zu einer Reihe untauglicher plebiszitärer Versuche in Bonn. 2011 wurde ein „Online-Bürgerhaushalts“ mit ca. 11.000 e-mail-Anmeldungen-Registrierun­gen durchgeführt. Die Stadtver­waltung muss­te allerdings einräumen, dass Mehrfachanmeldungen möglich waren und 30 Prozent der Teilnehmer entweder nicht in Bonn woh­nten oder keine Angaben zum Wohn­ort gemacht haben. Bei jeweiligen Sparvorschlä­gen lag die Zustimmung jeweils deutlich unter der Zahl der ehren­amtlichen kommunalen Mandatsträger. Trotzdem wurde der „Online-Bürgerhaush­alt“ 2012 wiederholt. Jetzt wurden nur noch 1.740 e-mail-Adressen registriert. Selbst wenn man da­hinter aus­schließlich Bonner Bürger vermutet, lag die Beteiligung damit bei nur 0,7 Prozent der Ab­stimmungsberechtigten. Das Verfahren war endgültig gescheitert. Den städtischen Steuerzah­ler hatte das Online-Ex­periment ca. eine halbe Million Euro gekos­tet. 

Die Telefonumfrage zum Bäderkonzept ist auch eine Reaktion auf die­ses Scheitern. Der Bonner Ober­bürgermeister hat zudem vorgeschlagen, mit der Bundestagswahl 2013 in einem Plebiszit darüber ent­scheiden zu lassen, ob bei Oper und Schauspiel zugunsten freier Kultur und Sport gekürzt werden sol­le. Als Bonner Kulturverbände alternativ vorschlugen, danach zu fragen, ob Verkehrs­kreisel zugunsten der Jugendarbeit in Kultur und Sport verzichten solle, wur­de die Absurdität der OB-Vorschlags deutlich: Wer bei solchen plebiszitären Abstimmungen die Fra­ge formuliert, be­stimmt das Ergebnis.  

Mit tatsächlicher Bürgerbeteiligung hat die eindimen­sionale Forderung nach häufigeren Plebisziten nichts zu tun. Dahinter stehen oft andere Motive:

Ge­wählte Mandats­träger versuchen zu vermeiden, wo­für sie gewählt wurden: Entscheidun­gen zu tref­fen anstatt ihnen aus­zuweichen! Dazu gehört natürlich der ständige Dialog mit den Bürgern, um vor der Entschei­dung alle Argumente und Sichtweisen zu ken­nen: Aber die Entscheidungsverweige­rung zu Lasten der Bürger kann für sich nicht in Anspruch neh­men, Bürgerbeteiligung zu sein. 

Der britische Abgeordneter und Staatsphilosoph Edmund Burke hat es 1774 in einer Rede an seine Wähler so ausgedrückt: „Es sollte das Glück und der Ruhm eines Volksvertreters sein, in engster Verbindung, völliger Übereinstimmung und rückhaltlosem Gedankenaustausch mit seinen Wäh­lern zu leben. … Doch seine unvoreingenommene Meinung, sein ausgereiftes Urteil, sein erleucht­etes Gewissen sollte er weder euch, noch irgendeinem Menschen oder irgendeiner Gruppe von Menschen auf­opfern … Euer Abgeordneter schuldet euch nicht nur seinen ganzen Fleiß, sondern auch einen eigenen Standpunkt; und er ver­rät euch, anstatt euch zu dienen, wenn er ihn zuguns­ten eurer Meinung aufopfert.“



[1]    http://www.bonn.de/tourismus_kultur_sport_freizeit/topthemen/14667/index.html?lang=de
[2]    http://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/20752/ssoar-zuma-2005-57-meier_et_al-steigerung_der_ausschopfungsquote_von_telefonumfragen.pdf?sequence=1

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