Menschen Sorgen und sie fragen sich, warum diese in vielen Teilen rechtsextremistische Partei soviel Zuspruch erhält. Eine Ursache liegt darin, dass viele Bürger garnicht wissen, was die AfD eigentlich fordert und wofür sie steht. Dieser Unwissenheit gilt es mit sachlichen Informationen zu begegnen.
Dass bei der AfD der Verdacht gerechtfertigt ist, dass die AfD einen rechtsextremitschen Charakter hat, haben Gerichte immer wieder bestätigt. Zu nennen sind u. a:
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat 2024 letztinstanzlich entschieden, dass die AfD ein rechtsextremistischen Verdachtsfall ist.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat 2025 entschieden, dass der Verfassungsschutz den hessischen Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf.
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2025 eine Beschwerde der AfD wegen ihrer Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zurückgewiesen.
Der Rechtsextremismusverdacht lässt sich u. a. durch diese Fakten belegen (wird fortgesetzt):