Mehr Informationen zum Beethoven-festspielhaus finden Sie hier.
Den Text des Ratsbeschlusses finden Sie hier.
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In letzter Sekunde: Der Rat sagt JA zum Festspielhaus
„...und dass, wenn nicht einmal der Anfang gemacht wird, sich eine Dekade auf die Trägheit der anderen berufen wird.“
Robert Schumann in seinem Aufruf für ein Beethoven-Denkmal 1836
Unter der Überschrift „Beethoven Festspielhaus Bonn“ hat der Rat der Stadt Bonn am 24. November 2011 mit großer Mehrheit beschlossen:
„Der Rat der Stadt Bonn unterstreicht mit diesem Beschluss den politischen Willen, sich nach Kräften dafür einzusetzen, einen akustisch höchsten Ansprüchen genügenden Konzertsaal in Bonn rechtzeitig vor dem Jahre 2020 zu errichten, um im Jubiläumsjahr den 250. Geburtstag Beethovens angemessen feiern zu können.“
Schon vor vier Jahren hatte der Bundestag in einem nationalen Kulturprogramm beschlossen, die Errichtung eines Beethoven-Festspielhauses zu unterstützen. Das Land und der Rhein-Sieg-Kreis haben sich angeschlossen. Die Deutsche Post hat auf eigene Kosten einen hochrangigen, weltweit beachteten Architektenwettbewerb durchgeführt und die beiden Siegerentwürfe baufertig durchgerechnet. Nur die Bonner Kommunalpolitik blieb unentschlossen. Ein klares Votum des Stadtrates war deshalb überfällig. Immerhin wurde der überfällige Beschluss jetzt mit breiter Mehrheit nur gegen die Stimmen der Linkspartei gefasst. Das ist entscheidend.
Aber zur Wahrheit gehört auch, dass es ein Fehler des Oberbürgermeisters war, das Festspielhaus Anfang 2010 „auf Eis“ zu legen . Seitdem wurde nichts gewonnen, aber manches verloren. Vor allem wandten sich enttäuscht von der Bonner Kommunalpolitik wichtige Sponsoren ab. Den jetzt gefassten Beschluss hätte man auch schon vor zwei Jahren fassen können. Entschlußlosigkeit löst eben keine Probleme, sondern verschärft sie
Die Eckpunkte des Ratsbeschlusses
I. Der Standort
„Das Konzerthaus soll in der Rheinaue (in unmittelbarer Nähe des Post-Towers, Charles-de-Gaulle-Straße) errichtet werden, sofern die Finanzierung für den Neubau und den Betrieb gesichert werden kann.“
„Für die Realisierung eines Neubaus kommt ein Abriss der denkmalgeschützten Beethovenhalle nicht in Betracht.“
Der jetzt vom Rat beschlossene Standort in der Rheinaue ist die zweitbeste Lösung. Es ist offenkundig, dass das vor vier Jahren von der Stadt angebotene Areal der Beethovenhalle nicht nur besser geeignet, sondern für die Stadt auch erheblich kostengünstiger wäre. Aber dem Oberbürgermeister und der Ratsmehrheit fehlte der Mut, den Bürgern darüber reinen Wein einzuschenken. Das ist traurig, aber es wäre verantwortungslos, daran das Festspielhaus scheitern zu lassen.
II. Die Baukosten
„Die Stadt Bonn wird sich an den Investitionskosten für ein neues Konzerthaus nicht beteiligen, daher appelliert sie insbesondere an die Unternehmen aus Bonn und der Region sowie an die Bürgerinnen und Bürger, sich finanziell an dem Vorhaben zu beteiligen.Der Rat begrüßt das bereits jetzt erkennbare private Engagement zur Realisierung eines Festspielhauses.“
Es ist richtig, dass das Festspielhaus vollständig privat finanziert und errichtet wird. Ein privater Bauherr ist nicht nur effizienter als die öffentliche Hand, sondern trägt auch die Risiken einer Baukostensteigerung. Der Deutschen Post ist es hoch anzurechnen, dass sie dazu nach wie vor bereit ist, obwohl sich die Bonner Kommunalpolitik ihr gegenüber z. B. durch immer neue Standortdiskussionen dilettantisch und abweisend verhalten hat. So darf man nicht mit Investoren umgehen, die sich in und für Bonn engagieren wollen.
Andere Sponsoren haben sich zurückgezogen, als der Oberbürgermeister das Projekt vor zwei Jahren auf Eis legte. Es ist bezeichnend, dass Bonner Bürger jetzt den Schaden reparieren müssen, den die Kommunalpolitik verursacht hat. Glücklicherweise gibt es Persönlichkeiten wie den IHK-Präsidenten Wolfgang Griessl und große Bürgervereine wie die „Bürger für Beethoven“ oder die „Festspielhausfreunde“, die jetzt versuchen werden, die entstandene Finanzierungslücke bei den Baukosten zu schließen. In Bonn hat das Tradition, wenn es um Beethoven geht: Das Beethovendenkmal, das Beethovenfest und das Beethovenhaus haben Bonner Bürger jeweils gegen eine desinteressierte Stadtverwaltung und einen lethargischen Rat durchgesetzt und finanziert.
III. Die Betriebskosten
Die Verwaltung wird beauftragt „den finanziellen Beitrag der Stadt für den Betrieb des Konzertsaales auf ein verantwortbares Maß, das sich am durch die mittelfristige Finanzplanung vorgegebenen Handlungsrahmen orientiert und damit keine zusätzliche Belastung für den Haushalt generiert, zu begrenzen“
Der Betrieb des Festspielhauses wird über eine Stiftung finanziert Dafür haben Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse KölnBonn insgesamt ca. 50 Mio Euro angeboten. Es ist beschämend, dass die Geburtsstadt Beethovens nach vier Jahren ihren eigenen Beitrag immer noch nicht beziffern will. Insbesondere die 39 Mio Euro des Bundes sind nach einem Beschluss des Bundestages ausdrücklich (!) an die Bedingung geknüpft, dass auch Bonn als Standort dieses nationalen Projektes einen eigenen Beitrag leistet. Das ist auch angemessen, denn schließlich profitieren die Bonner in besonderem Maß davon. Mit seinem unüberlegten öffentlich geäußerten Vorschlag, die von der Stadt auch ohne ein Festspielhaus veranschlagten Mittel für das Beethovenfest könnten als ausreichender städtischer Beitrag gelten, gefährdet der Oberbürgermeister die Bundesmittel ernsthaft.
IV. Die Beethovenhalle
Die Verwaltung wird beauftragt „die Sanierungskosten zu ermitteln, die eingesetzt werden müssen, um die Beethovenhalle a). als Multifunktionshalle b) als hochwertigen Konzertsaal zu betreiben.
Richtigerweise drängt der Rat jetzt darauf, dass die Verwaltung endlich Zahlen auf den Tisch legt, was eine bauliche Sanierung der Beethovenhalle kosten würde. Es ist entweder ein Armutszeugnis oder bewusste Verschleierung der Fakten, dass der Oberbürgermeister am 31. Oktober 2011 nach jahrelanger Debatte und trotz mehrere Ratsaufträge immer noch mitteilte: „Die Kosten für eine umfassende Sanierung des 52 Jahre alten Gebäudes ... können noch nicht beziffert werden.“ In der Presse war zu lesen, dass die Stadt für die Beethovenhallen-Sanierung 30-35 Mio. Euro ausgeben müsste. Das wäre erheblich mehr als jeder städtische Beitrag zu den Betriebskosten für das Festspielhaus.
Wenn im Juni 2012 endgültig über die Finanzen beschlossen wird, müssen diese Zahlen auf dem Tisch liegen, damit jeder sehen kann: Für Bonn ist es wesentlich günstiger ein privat gebautes und von Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse KölnBonn im Betrieb finanziertes Festspielhaus zu unterstützen als eine Mehrzweckhalle zu einem Behelfskonzertsaal umzubauen und dies vollständig aus dem städtischen Haushalt finanzieren zu müssen. Damit wäre auch der „Plan B“ vom Tisch, den vermutlich die Grünen im Hinterkopf haben: Das Festspielhaus in Leere laufen zu lassen, um die Beethovenhalle auszubauen. Das kann sich Bonn nicht leisten Es ist nämlich sonnenklar: Die Mittel der privaten Sponsoren bzw. von Bund, Land oder Rhein-Sieg-Kreis stehen nur für ein neues Festspielhaus zur Verfügung, nicht für eine Sanierung der alten Beethovenhalle.
IV Der Zeitplan
„Zur Wahrung der zeitlichen Abläufe im Hinblick auf eine Projektrealisierung muss bis zum 30.06.12 geklärt werden, wie die Investitions- und Betriebskosten eines neuen Konzerthauses verbindlich und auskömmlich finanziert werden können.“
Nach den vielen ausschließlich von der Bonner Kommunalpolitik zu verantwortenden Verzögerungen ist es gut, dass endlich klare Zeitpläne aufgestellt werden. Wer noch länger auf Zeit spielt, verprellt auch noch den letzten Investor.
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Immer wieder sollten sich die kommunalen Entscheidungsträger daran erinnern, was Franz Liszt 1845 Bonns erstem hauptamtlichen Oberbürgermeister Oppenhoff in Stammbuch geschrieben hat, als dieser sich sowohl gegenüber der Errichtung eines Beethoven-Denkmals als auch gegenüber der Durchführung des ersten Beethovenfestes abweisend und desinteressiert zeigte:
„Eine kleine Stadt kann das Glück haben, dass ein großer Mann in ihr das Licht der Welt erblickt; aber kleinstädtisch darf sein Anliegen nicht gefeiert werden.“