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BEI FAST 97 MIO EURO SIND

18. November 2018
die Kosten bei der Sanierung der maroden Beethovenhalle inzwischen angekommen. Die Verwaltung kündigt zusätzliche Kosten an, “die zum heutigen Zeit­punkt auf­grund der unklaren Bausituation noch nicht beziffert werden können." So entwicklet sich das Millionengrab vom Trauerspiel zur Tragödie.
BEI FAST 97 MIO EURO SIND

 

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 Stephan Eisel

Beethovenhalle: Vom Trauerspiel zur Tragödie

Sehenden Auges immer tiefer ins Millionengrab


Im Frühjahr 2015 verhinderten die Mehrheit des Bonner Stadtrates und große Teile der Stadtver­waltung ohne Not ein im Bau vollständig privat finanzierten und im Betrieb weitgehend vom Bund getragenes Beethoven-Festspielhaus. Die Ablehnung des Rates war die schwerste kommunalpoliti­sche Fehlentscheidung der letzten Jahrzehnte. Stattdessen beschloss man, die marode Beethovenhal­le denkmalgerecht zu sanieren, d.h. es werden z. B. alle Kreuzschrauben durch Schlitzschrauben er­setzt, weil es zum Zeitpunkt des Baus der Halle noch keine Kreuzschrauben gab – leider kein Witz... Eine Verbesserung der Akustik findet nicht statt, ein Konzertsaal wird also der Beethovens­tadt auch künftig fehlen.

Trotzdem hat sich Stadtdirektor Fuchs massiv für eine aufwendige Sanierung der überholten Mehr­zweckhalle eingesetzt. Der General-Anzeiger berichtete dazu am 2. 10.2015: „Während Bonns künftiger Oberbürger­meister Ashok Sridharan eine aufwendige Sanierung der Beethovenhal­le ablehnt, will Stadtdirektor Wolfgang Fuchs richtig investieren.“ Leider folgte ihm am 10.12.2015 eine knappe Ratsmehrheit (43:35 Stimmen), obwohl die Verwaltungs­vorlage ausdrückl­ich einen Be­schluss „schon vor Abschluss der Ent­wurfsplanung und Prüfung der Kostenberech­nung“ verlangte. Die Entscheidung auf einer sol­chen Grundlage zu treffen, war vom Rat ebenso fahrlässig  wie es unverantwortlich war, dem Rat über­haupt eine solche Entscheidung vorzuschla­gen.

Die Ratsvorlagen zur Beethovenhalle zeichnen sich leider immer wieder durch Intrans­parenz, Un­klarheiten und Widersprüchlichkeiten aus. Es liegt auch bis heute kein Businessplan über die Wirt­schaftlichkeit der Hallennutzung vor. Die Hallensanierung macht zudem immer wieder durch stän­dige Kostenexplosionen von sich reden - um durchschnittlich eine Million Euro monat­lich. Die Verwaltung hat jetzt noch einmal zusätzliche Kosten angekündigt, “die zum heutigen Zeit­punkt auf­grund der unklaren Bausituation noch nicht beziffert werden können." (Drs. 1813103 vom 14.11.2018). Schon die bisherige Kostensteigerung ist atemberaubend: 

31.01.2015 (Verwaltung lt. GA) 15/ 30 Mio Euro
07.04.2016 (Drs. 161 1089): 53,4 Mio Euro
22.09.2016 (Drs. 161 2370): 59,9 Mio Euro
19.01.2017 (Drs. 171 0337): 61,5 Mio Euro
26.05.2017 (Drs. 171 1685): 64,0 Mio Euro
15.06.2017 (Stadtdir. Fuchs im GA): 66,5 Mio Euro
27.06.2017 (Drs. 171 1685ST2): 70,6 Mio Euro
12.09.2017 (Projektbeirat lt. GA) 72,2 Mio Euro
18.10.2017 (Drs. 171 3043) 73,3 Mio Euro
08.11.2017 (Drs. 171 3263) 75,2 Mio Euro
12.12.2017 (Verwaltung laut GA) 76,1 Mio Euro
23.02.2018 (Drs. 181 0539) 79,1 Mio Euro
19.06.2018 (Drs. 181 1630ST2) 87,2 Mio Euro
23.08.2018 (Drs. 18 12 225) 93,9 Mio Euro
27.09.2018 (Drs. 181 25 79) 96,0 Mio Euro
14.11.2018 (Drs. 181 31 03) 96,5 Mio Euro netto (97,8 Mio Euro brutto) 

Wer ein Gefühl dafür bekommen will, wie die Lage wirklich ist, sollte z. B. die Verwaltungsvorlage Drs. 1813103 vom 14.11.2018 lesen, die am 11. 12. 2018 dem Rat vorliegt. Darin heisst es u.a:

Es wird angenommen, dass es durch Setzungsunterschiede zwischen tiefgegründeter Stahlbeton­wand und Stadtmauer zu sog. Zwängungen zwischen den Bauteilen gekommen ist, die wiederum Kräfte erzeugen, welche zu Rissen in den Bauteilen führen. Hinzu kommt, dass noch restliche Spezi­altiefbaumaßnahmen in den angrenzenden Bereichen ausgeführt werden, die die vorhandene Grün­dungssituation ihrerseits beeinflussen. Weiterhin ist festzustellen, dass sich an dem nunmehr im Durchbruch freigelegten Wandgefüge der Stadtmauer der Mörtelverbund aussandet und seine Ver­bundwirkung verliert.“

Die Ausführungsplanung für den Bereich des Verbindungstunnels muss in Folge der fragilen Gründungssituation bzw. des gestörten Gefüges der Stadtmauer geändert werden, da über die jetzt geschaffene Breite des Tunnels nicht hinausgegangen werden darf. Die erforderlichen Umplanun­gen werden zwangsläufig zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu zusätzlichen Kosten führen, die zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der unklaren Bausituation noch nicht beziffert werden können.„

In dem zuletzt vorgelegten und fortgeschriebenen Terminplan des Architekten (Index W) mit Stand 11.09.2018 wurde angegeben, dass die bauliche Fertigstellung inkl. Mängelbeseitigung voraus­sichtlich Mitte April 2020 abgeschlossen sein soll. Im Zuge der Überprüfung des vorgenannten Ter­minplans des Architekten wurde deutlich, dass diese Planunterlage inhaltliche Unstimmigkeiten enthält, die Anlass zu deutlichen Zweifeln an der Gesamtaussagekraft der vorgenannten Terminpla­nung gaben – dies sowohl in Bezug auf einzelne Planinhalte als auch auf Terminangaben einzelner Prozesse bis hin zum Übergabetermin. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass der vorgelegte Termin­plan Index W nicht geeignet ist, die Planungsprozesse und den Bauablauf zu koordinieren sowie Vertragstermine mit den ausführenden Firmen in aktualisierter Form zu vereinbaren.„

Entgegen der Vereinbarung wurde der Terminplan Index X bis zum 31.10.2018 nicht, wie ange­kündigt, durch den Architekten vorgelegt, so dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilungs­vorlage keine konkreten Auskünfte zum Zeitpunkt der Projektfertigstellung gegeben werden können. Diese Information wird spätestens bis zur Projektbeiratssitzung am 20.11.2018 nachgeliefert.“

Nach wie vor muss die Rohbauplanung (Ausführungsplanung) parallel zu den Rohbauarbeiten be­arbeitet und teilweise überarbeitet werden. Gründe hierfür sind u.a. stetig auftretende Abweichun­gen der Bestandskonstruktion zu den Bestandsplänen (Grundlage der aktuellen Planungsbeiträge einzelner Planer), auf die ad hoc durch Planungsänderungen reagiert werden muss. Ebenso wird der Planungs- und Bauprozess durch notwendige Rückbau- und Erneuerungsmaßnahmen verzögert (z.B. Deckenkonstruktionen im Küchenbereich).“

Trotz mehrfacher Aufforderungen wurden die ebenso benötigten Planungsbeiträge der Fachpla­nung Technische Ausrüstung (Sanitärtechnik, Heizung, Lüftung, Elektrotechnik, Sonderlöschanla­gen, Gebäudeautomation) bislang nicht vollständig vorgelegt. Infolge dessen ist eine Prüfung und Frei­gabe der abgestimmten und koordinierten Entwurfsplanung nicht möglich. Der Bauherr SGB ist weiterhin bestrebt, die fehlenden Beiträge möglichst zeitnah zu erhalten und fordert diese fort­laufend ein. Nach intensiver Durchsicht der vorliegenden, jedoch unvollständigen Planungsbeiträg­e zur Entwurfsplanung der Küche wurde schnell erkennbar, dass das diesbezügliche Teilpro­jektziel „Kosten“ (Schätzkosten Erneuerung Küche bislang ca. 1,4 Mio. € netto) um mehr als 100 % über­schritten wird. In der Folge wurde den Planungsbeteiligten durch den Bauherrn mitgeteilt, dass eine Freigabe der Entwurfsplanung infolge der eklatanten Verfehlung des Planungs- und Kosten­ziels nicht möglich ist.“

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