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DIE AKTIVISTEN DER „LETZTEN GENERATION“

Klebeaktionen und der Beschädigung von Gebäuden und Kunstwerken demokratische Prinzipien in Frage, sondern auch mit ihrem Vorschlag eines ausgelosten "Gesellschaftsrat", der gewählte Parlamente ersetzen soll.

Dr. Stephan Eisel

Warum die „Letzte Generation“ antidemokratisch ist

Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes legt eindeutig fest:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Dazu heisst es in Artikel 79 Abs 3 des Grundgesetzes: 

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche …  die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Die „Letzte Generation“ will dieses demokratisches System abschaffen.

Ausdrücklich heisst es auf ihrer Homepage: „Die repräsentative Demokratie ist anscheinend nicht in der Lage, angemessen auf diese Krise zu reagieren.

Stattdessen soll als „geloste Notfallsitzung“ ein „Gesellschaftsrat“ einberufen werden. Die Vorschläge der dafür ausgelosten Teilnehmer dürfen nicht angezweifelt werden:

Der Gesellschaftsrat liefert den Politiker:innen Entscheidungs- und Gestaltungsgrundlagen, für die keinerlei demokratische Zweifel geltend gemacht werden können.

Der „Gesellschaftsrat“ ist nicht frei, sondern muss ein mit Jahreszahl vorgegebenes Thema behandeln: „Wie beendet Deutschland bis 2030 die Nutzung fossiler Rohstoffe?“

Dazu werden „die Teilnehmenden von verschiedenen Expert:innen mit Fakten und Perspektiven versorgt“. Wer diese Experten sind, entscheidet ein „Beirat, der aus ca. 10 Personen besteht“. Wer über diesen „Beirat“ entscheidet, bleibt ebenso unklar wie die Auswahl von Moderatoren, die „dafür sorgen, dass vordefinierte Gesprächsregeln eingehalten werden“.

Da an den Ergebnissen des „Gesellschaftsrats“ „keinerlei demokratische Zweifel geltend gemacht werden können“, soll die Regierung vorab „öffentlich zusagen, die mit den im Gesellschaftsrat erarbeiteten Maßnahmen verbundenen Gesetzesvorhaben in das Parlament einzubringen. Außerdem soll sie die für die Maßnahmen und Gesetzesvorhaben nötige Überzeugungsarbeit im Parlament leisten und die Gesetze nach Verabschiedung in einer beispiellosen Geschwindigkeit und Entschlossenheit umsetzen.

Mit Demokratie hat das alles nicht zu zu tun:
Im Unterschied zu einem Parlament ist der „Gesellschaftsrat“ nicht gewählt, sondern ausgelost. Themenstellung, Experten und Moderatoren sind ohne demokratische Legitimation vorgegeben, an den Ergebnissen dürfen „keinerlei demokratische Zweifel geltend gemacht werden“ und die Regierung soll sich vorab verpflichten, diese Ergebnisse umzusetzen.
Hier geht es nicht um Demokratie, sondern unbegrenzte Herrschaftsansprüche einer kleinen selbsternannten Elite, die sich demokratische Kontrolle entziehen will.

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