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DER RÜCKHALT FÜR DIE AFD MACHT VIELEN

Menschen Sorgen und sie fragen sich, warum diese in vielen Teilen rechtsextremistische Partei soviel Zuspruch erhält. Eine Ursache liegt darin, dass viele Bürger garnicht wissen, was die AfD eigentlich fordert und wofür sie steht. Dieser Unwissenheit gilt es mit sachlichen Informationen zu begegnen.
DER RÜCKHALT FÜR DIE AFD MACHT VIELEN

 

Eine Dokumentation der CDU zur AfD finden Sie hier.

Die untenstehenden Texte zur AfD können Sie hier zusammengefasst ausdrucken.


Dass bei der AfD der Verdacht gerechtfertigt ist, dass die AfD einen rechtsextremitschen Charakter hat, haben Gerichte immer wieder bestätigt. Zu nennen sind u. a:

  • Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat 2024 letztinstanzlich entschieden, dass die AfD ein rechtsextremistischen Verdachtsfall ist.
  • Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH)  hat 2025 entschieden, dass der Verfassungsschutz den hessischen Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. 
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat 2025 eine Beschwerde der AfD wegen ihrer Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zurückgewiesen.

Der Rechtsextremismusverdacht lässt sich u. a. durch diese Fakten belegen (wird fortgesetzt):

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DER RÜCKHALT FÜR DIE AFD MACHT VIELEN

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MARIE OPHOVEN WAR IM AUGUST 1845

Besucherin des ersten Bonner Beethovenfestes. Ihr Brief an eine Verwandte ist der bisher einzige  Zeitzeugenbericht von dem Fest, der nicht zeitnah mit dem Ziel der Veröffentlichung geschrieben oder aus der Erinnerung erheblich später verfasst wurde.  Stephan Eisel hat den Brief analysiert und mit anderen Quellen zum Beethovenfest vergleicht.

EINIGE GEDANKENANSTÖSSE SOLLEN

zum Innehalten einladen, wo ein medialer Hype oft zu Kurzschlüssen verführt. Demokratie braucht ebenso Zeit zum Austausch der Argumente wie Klarheit der Positionen. Hier finden Sie einige Kommentare im Mai /Juni 2026.