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WEIL DER STADTRAT BEIM BÄDERKONZEPT

eine Entscheidung scheut, sollen es jetzt 2.500 Bürger per Telefonumfrage richten. Hier soll das Etikett "Bürgerbeteiligung" von der Flucht aus der Entscheidungsverantwortung ablenken.
WEIL DER STADTRAT BEIM BÄDERKONZEPT

 

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 Stephan Eisel

Politik nach Meinungsumfragen

Wenn „Bürgerbeteiligung“ zur Verantwortungsflucht missbraucht wird 

„Es sollte das Glück und der Ruhm eines Volksvertreters sein, in engster Verbindung, völliger Übereinstimmung und rückhaltlosem Gedankenaustausch mit seinen Wäh­lern zu leben. … Doch seine unvoreingenommene Meinung, sein ausgereiftes Urteil, sein er­leuchtetes Gewissen sollte er weder euch, noch irgendeinem Menschen oder irgendeiner Gruppe von Menschen aufopfern … Euer Abgeordneter schuldet euch nicht nur seinen ganzen Fleiß, sondern auch einen eigenen Standpunkt; und er ver­rät euch, anstatt euch zu dienen, wenn er ihn zugunsten eurer Meinung aufopfert.“

Edmund Burke (brit. Abgeordneter und Staatsphilosoph) 1774 in einer Rede an die Wähler von Bristol 

Mitte Juni sollen 2500 Bonner Bürger in einer repräsentativen telefonischen Meinungsfrage über das künftige Bäderkonzept der Bundesstadt entscheiden. „Zur Wahl“ - so heisst es in der offiziellen Bür­gerinformation der Stadtverwaltung – stehen zwei Modelle: „Das Ergebnis der Befragung wird Grund­lage der Ratsentscheidung zur Zukunft der Bonner Bäderlandschaft.“ Der Bonner Stadtrat hat da­mit – soweit bekannt – als erstes gewähltes Parlament in Deutschland seine Entscheidung direkt an das Er­gebnis einer Mei­nungsumfrage gekoppelt. Dafür wurde die Überschrift „Bürgerbeteiligung“ gewählt. 

Eigentlich gehört es zur Standardkritik an politischen Entscheidungsträgern, dass sie „Politik nach Mei­nungsumfragen“ machen, sich damit in die Abhängigkeit von sachlich wenig fundierten Tagesstimmun­gen begeben und so ihrer vom Wähler übertragenen Verantwortung nicht gerecht wer­den. 

Im vorliegenden Fall hatten sich die kommunalpolitisch Verantwortlichen in einer jahrelangen De­batte nicht in der Lage gesehen, einen Beschluss zu fassen. Jetzt soll die komplexe Materie per Meinungs­umfrage entschieden werden. Die Grundinformationen dazu werden in einer achtseitigen Zeitungsbeilag­e dargestellt. Im Internet werden über 60 Seiten zur Lektüre angeboten. 

Aber ist eine solche Meinungsumfrage wirklich ein seriöses Angebot der Bürgerbeteiligung und ist tat­sächlich davon auszugehen, dass zufällig ausge­wählte Teilnehmer einer Te­lefonumfrage sich mit den komplexen Entscheidungsgrundlagen vertraut gemacht haben ? Den Bürgern wird hier ein Vo­tum ab­verlangt, das diejenigen nicht treffen wollen, die doch eigentlich gewählt wurden, um sich mit der Ma­terie zu befas­sen und auf dieser Grundlage Entscheidungen zu treffen. 

In Bonn wurde dieser Weg der Entscheidungsf­lucht durch vermeintliche „Bürgerbeteiligung“ seit der letzten Kommunalwahl bereits zum dritten Mal eingeschlagen. Im Herbst 2009 war ein Oberbürger­meister mit nur 40,9 Prozent der abgegebenen Stimmen gewählt worden (= 52.000 Stimmen von 233.000 wahlberechtigten Bürgern). Mit der Amtsübernahme kündigte er „neue Formen“ der Bürgerbe­teiligung an, bei denen es sich allerdings um das alte Konzept plebiszi­tärer Abstimmungen handelt. 

So kam es 2011 zum ersten plebiszitären Versuch in Gestalt eines „Online-Bürgerhaushalts“. 2011 wur­den dafür 11.116 e-mail-Anmeldungen regis­triert, wobei nicht nachzuprüfen war, wie viele Bon­ner Bürger sich hinter dieser Zahl verbargen. Es war namlich problemlos möglich, sich so­wohl mit mehre­ren e-mail-Adressen zu registrieren als auch als Nicht-Bonner abzustimmen.Die Stadtver­waltung muss­te einräumen, dass 30 Prozent der Teilnehmer entweder nicht in Bonn woh­nten oder keine Angaben zum Wohn­ort gemacht haben. Bei jeweiligen Sparvorschlä­gen wurden in 95 Pro­zent der Fälle weniger als fünfhundert Stimmen abgegeben. In der Bürger­schaft stieß das Verfahren, das einen Internetzugang und Zeitaufwand von mindestens zwei Stunden voraussetzte, auf breite Kri­tik. 

Trotzdem wurde der „Online-Bürgerhaushalt“ 2012 zum zweiten Mal durchgeführt. Jetzt wurden nur noch noch 1.740 e-mail-Adressen registriert. Selbst wenn man dahinter ausschliesslich Bonner Bürger vermutet, lag die Beteiligung damit bei 0,7 Prozent der Abstimmungsberechtigten. Schon die Zahl der ehren­amtlichen kommunalen Mandatsträger liegt höher als die Voten bei allen abge­stimmten Sparvor­schlägen. Den städtischen Steuerzahler hatte das Online-Experiment ca. eine halbe Million Euro gekos­tet. Das Verfahren war endgültig gescheitert. 

Die jetzt beschlossene telefonische Meinungsumfrage zum Bäderkonzept 2013 ist die Reaktion auf die­ses Scheitern. Der Bonner Oberbürgermeister will zudem „bei Landes- und Bundestags­wahlen Bürger zu kommunalen Sachverhalten in Form einfacher „Ja oder nein“-Fragen“1 entschei­den lassen. Einmal abgesehen davon, dass diese Reduzierung auf “Ja oder Nein“ den meist komple­xen Sach­verhalten nicht gerecht wird und differenzierte Lösungen ausschließt, gehen solche plebis­zitären Vorstellun­gen auch vom ständig politisierten Bürger aus. Sie ignorieren das Recht der Bür­ger auf Dele­gation und privile­gieren gut organisierte Interessengruppen, die ihre Klientel leichter mobilisie­ren kön­nen. 

Es ist kein Zufall, dass bei Bürgerentscheiden die Beteiligung durchgängig um ca. 25 Prozent nied­riger liegt als bei den entsprechenden Wahlen. Meist nehmen allenfalls ein Drittel der Wahlbe­rechtigten teil. Zu suggerieren, von „direkter Demokratie“ ginge höhere Legitimität als von der repräsentativen De­mokratie ist irreführend. Tatsäch­lich igno­riert diese falsche Behauptung die offenkundig geringe Akzep­tanz „direktdemokratischer“ Verfah­ren bei den Bürgern. 

2011 ergab eine Umfrage der Bertelsmann-Stiftung2, dass 94 Prozent der Bundesbürger in Wahlen die beste Form der politischen Beteiligung sehen. Volksentscheide oder Abstimmungen über Infrastruktur­projekte kommen auf nur 78 bzw. 68 Prozent Zustimmung. 39 Prozent der Bundesbürger wollen sich über Wahlen hinaus ausdrücklich nicht am politischen Prozess beteiligen. Sie nehmen ihr Recht der De­legation ihrer Mitwirkungsrechte auf von ihnen gewählte Vertreter wahr. Dies ist vom Grundgesetz ebenso und gleichrangig geschützt wie das Recht der Beteiligung über Wahlen hinaus. 

Dabei kennt die freiheitliche Demokratie viele Formen der Bürgerbeteiligung. Sie reichen von der ge­setzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung im Planungsrecht über die Mög­lichkeiten zum Engage­ment in Verbänden, Parteien und Bürgerinitiativen bis hin zur Teilnahme am öffentlichen Dis­kurs bei Bürgerversammlungen oder mit Petitionen, Leserbriefen und Unterschriften­sammlungen sowie der Wahrnah­me des Demonstrationsrechts. 

Trotz dieser Vielfalt der Mitwirkungsmöglichkeiten verengt sich die öffentliche Debatte oft eindimen­sional auf die Forderung nach häufigeren Plebisziten. Politische Mandatsträger verfallen übri­gens be­sonders gerne auf diesen Ausweg, wenn es um unangenehme Entscheidungen geht. So wird das Etikett „Bürgerbeteiligung“ zur Ausrede für die Flucht aus der politischen Verantwortung. Ge­wählte Mandats­träger versuchen zu vermeiden, wofür sie gewählt wurden: Entscheidun­gen zu treffen anstatt ihnen aus­zuweichen! 

Dazu gehört natürlich der ständige Dialog mit den Bürgern, um vor der Entschei­dung alle Argumente und Sichtweisen zu kennen: Aber die Entscheidungsverweigerung zu Lasten der Bürger kann für sich nicht in Anspruch nehmen, Bürgerbeteiligung zu sein.

 

1 General-Anzeiger 24. Mai 2013

2 http://burgerbeteiligung.wordpress.com/2011/11/28/wahlen-sind-der-hit/

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