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VOR 10 JAHREN HAT WOLFGANG THIERSE

im Bundestag ausdrücklich versprochen, dass man die im Umzugsbeschluss gemachte Zusage einer "dauerhaften und fairen Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn" einhalten werde. Heute will er davon nichts wissen und fordert den Totalumzug.
VOR 10 JAHREN HAT WOLFGANG THIERSE

 

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat die Forderungen nach einem Totalumzug zurückgewiesen. Mehr dazu hier 

 

Eisel und Kelber erinnern Thierse an sein persönliches Bonn-Berlin-Versprechen

Die Bonner Bundestagsabgeordneten Stephan Eisel (CDU) und Ulrich Kelber (SPD) haben Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse in einem gemeinsamen offenen Brief daran erinnert, dass er in einer Rede bei der letzten Bonner Parlamentssitzung 1999 ausdrücklich die Einhaltung der Zusagen versprochen hat, die Bonn im Umzugsbeschluß 1991 und im Berlin-Bonn-Gesetz 1994 gemacht worden sind. Dies stehe in völligem Widerspruch zu den Umzugsforderungen, die er heute erhebt. Der Brief der Abgeordneten hat folgenden Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Kollege Thierse,
 zum wiederholten Mal haben Sie in diesen Tagen den Totalumzug der Bundesregierung nach Berlin gefordert. Wir möchten Sie diesmal – nachdem es persönlich in der Vergangenheit schon geschehen ist - auch öffentlich an Ihre eigenen Worte als damaliger Präsident des Deutschen Bundestages in der letzten Sitzung des Deutschen Bundestages in Bonn am 1. Juli 1999 erinnern. Sie sagten damals ausweislich des Sitzungsprotokolls:

"Bonn bleibt Bundesstadt mit einer wohl einmaligen Vergangenheit und mit viel Zukunft. Ich bin mir bewusst, dass der Deutsche Bundestag zu dieser Zukunft einen Beitrag leisten kann, nämlich indem er die Zusagen einhält, die der Stadt gemacht worden sind. Ich sage ausdrücklich: Dank soll keine leere Formel bleiben, sondern wir stehen zu unseren Verpflichtungen."

Sie selbst haben diesen "Zusagen" und "Verpflichtungen" im Umzugsbeschluss vom 20. Juni 1991 zugestimmt, in dem es wörtlich heißt, „dass Bonn auch nach dem Umzug des Parlaments nach Berlin Verwaltungszentrum der Bundesrepublik Deutschland bleibt, indem insbesondere die Bereiche in den Ministerien und die Teile der Regierung, die primär verwaltenden Charakter haben, ihren Sitz in Bonn behalten; dadurch bleibt der größte Teil der Arbeitsplätze in Bonn erhalten“. In diesem Beschluss wurde ausdrücklich die „dauerhafte und faire Arbeitsteilung“ zwischen Berlin und Bonn festgelegt, die das von Ihnen mit verabschiedete Berlin-Bonn-Gesetz dann 1994 festgeschrieben hat.

 Der Glaubwürdigkeit in der Politik, die Ihnen wie uns am Herzen liegt, wäre es sicher zuträglich, wenn sich Ihre heutigen Äußerungen zum Thema Berlin-Bonn wenigstens noch in der Nähe Ihres damaligen Versprechens bewegen würden.“

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