Bonner Stadtverwaltung zur Landtagswahl am 15. Mai an Briefwähler verschickt. Dazu dokumentieren wir den Briefwechsel des ehem. Bonner MdB Stephan Eisel mit der Kreiswahlleiterin und dem dem Landeswahlleiter, der von der Bonner Stadtverwaltung künftig eine bessere Kontrolle externer Dienstleister erwartet.
Schon bei der Kommunalwahl 2020 hatte es in Bonn Probleme mit dem Versand von Briefwahlunterlagen gegeben. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde von Stephan Eisel gegen den Wahlleiter Stadtdirektor Fuchs war damals erfolgreich. Dazu erfahren Sie mehr hier.
Antwort des Landeswahlleiters vom 21. Juni 2022 es sei wünschenswert, dass von der Bonner Verwaltung bei externen Dienstleistern "anlässlich künftiger Wahlen ohne Corona-Einschränkungen auch Besuche und Kontrollen vort Ort durchgeführt werden."
Zum Versand von über 1450 falschen Stimmzetteln in den beiden Bonner Wahlkreisen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 wandte sich heute der ehem. Bonner Bundestagsabgeordnete Dr. Stephan Eisel mit folgendem Schreiben an die Bonner Oberbürgermeisterin Katja Dörner in ihrer Funktion als Kreiswahlleiterin sowie an den Landeswahleiter. Die ausführlichen Briefwechsel dokumentieren wir hier:
die Eingabe von Stephan Eisel vom 27. April 2022 Stephan Eisel schlägt angesichts des Fehlers durch den Versand von fakscher Stimmzettel an ca. 1450 Stimmzettel an Briefwähler vor, bei der Auszählung falsche Stimmzettel eigens aufzuführen und nicht undifferenziert in die Kategorie "ungültige Stimmzettel" einzuordnen. So könne bei einem knappen Wahlergebnis festgestellt werden, ob der Versand falscher Stimmzettel eine Rolle für das Wahlergebnis spielt und ev. eine Wiederholungswahl angesetzt werden müsse.
die Antwort von OB Dörner vom 3. Mai 2022 OB Dörner erläutert ausführlich, wie es zum Fehler des Versands falscher Stimmzettel an ca. 1450 Briefwähler kam und dass dieser Fehler vollständig durch den Versand neuer Stimmzettel ausgeräumt sei. Auch eine doppelte Stimmabgabe sei ausgeschlossen. Falls eine unübliche hohe Zahl ungültiger Stimmen festgestellt werde, könne man eine Überprüfung zur Feststellung der Anzahl falscher Stimmzettel einleiten.
die Antwort von Stephan Eisel an OB Dörner vom 3. Mai 2022 Stephan Eisel stellt in Frage, ob die vollständige Auslagerung der Briefwahl und damit auch des Wahlaktes an ein Privatunternehmen zulässig sei und empfiehlt eine grunsätzliche Überprüfung dieses Vorgehens der Stadt durch Landes- bzw. Bundeswahlleiter.
Antwort des Landeswahlleiters vom 21. Juni 2022 es sei wünschenswertes, dass von der Bonner Verwaltung bei externen Dienstleistern "anlässlich künftiger Wahlen ohne Corona-Einschränkungen auch Besuche und Kontrollen vort Ort durchgeführt werden."
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