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SPD, FDP und GRÜNE WOLLEN MIT EINER

Reform des Bundestagswahlrecht den bisherigen Grundsatz aushebeln, dass direkt gewählte Wahlkreiskandidaten automatisch dem Bundestag angehören. Das stellt den Grundsatz der gleichen Wahl in Frage, denn in manchen Wahlkreisen wäre die Wahlkreisstimme wirksam, in anderen nicht.
SPD, FDP und GRÜNE WOLLEN MIT EINER

 

 

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Stephan Eisel

Wahlrechtsreform der Ampel: Gewinner sollen verlieren

Im Artikel 38 des Grundgesetzes heißt es: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Der Wahlrechtsvorschlag der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP stellt dabei der Grundsatz der „gleichen Wahl“ in Frage. Die vorgeschlagene Reform würde nämlich dazu führen, dass in den Wahlkreisen direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehen. Stattdessen können auch Zweit- oder gar Drittplatzierte in den Wahlkreisen zu Gewinnern erklärt werden.

Von den 299 Direktmandate entfielen bei den letzten drei Bundestagswahlen sehr unterschiedliche Anteile auf die Parteien. Das hat zur Folge, dass der Bezug der Parteien zu Wahlkreisen  und damit zum Direktmandate ist sehr unterschiedlich entwickelt ist. So sind Grünen und FDP (und auch Linke und AfD) typische Listenparteien.

Wäre der Ampel-Vorschlag schon gültig gewesen, wären bei der  letzten Bundestagswahl in 34 Wahlkreise die Wahlkreisgewinner leer ausgegangen: Es hat nämlich 34 Überhangmandate gegeben  (13 CDU/CSU, 10 SPD, 1 AfD), d.h. es wurden 34 Direktmandate mehr gewonnen als der jeweiligen Partei prozentual nach der Zweitstimme zugestanden hätte. Um das Mandatszahl wieder dem Verhältniswahlrecht anzupassen, bekamen Parteien, die keine oder wenige Überhangsmandate hatten, eine entsprechende Anzahl von Ausgleichsmandaten.

Die Ampel will Überhangmandate (und damit auch Ausgleichsmandate) dadurch abschaffen, dass nicht mehr alle direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag einziehen.  Dies würde besonders Bayern betreffen, wo bei der letzten Bundestagswahl in elf Wahlkreisen die direkt gewählten Abgeordneten nicht mehr in den Bundestag eingezogen wären. Außerdem wären überwiegend kleinere, d.h. vor allem ländliche Wahlkreise betroffen,  da als ausschlagendgebendes Kriterium die absolute Zahl der erreichten Erststimmen im Wahlkreis vorgeschlagen wird. Auch Wahlkreise, in denen die Ergebnisse besonders knapp ausfallen, weil es mehrere starke Bewerber gibt, würden mit der neuen Regelung unter den Tisch falle.  Beides gilt besonders für die neuen Bundesländer und dort insbesondere Brandenburg. In den Städten bliebe fast alles unverändert, was gut für SPD und Grüne wäre. 

 

Menschen zur Wahl eines Wahlkreisabgeordneten aufzufordern, ihnen aber dann nach der Wahl zu sagen, dieser werde dem Bundestag nicht angehören, ist nicht akzeptabel. Es wäre ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der gleichen Wahl, denn in einem Wahlkreis würden die Wahlkreis-Stimmen zählen und in einem anderen nicht.

Es ist unstrittig, dass der Bundestag verkleinert werden sollte. Die Alternative zum Vorschlag der Ampel ist die Reduzierung der Wahlkreise. Auch das würde zu einer Verkleinerung des Bundestages führen. Der Weg dorthin ist bereits beschritten: Der Bundestag hat nämlich 2020 mit Mehrheit von SPD und CDU/CSU eine Reduzierung von 299 auf 280 Wahlkreise beschlossen. Grüne und FDP wollten damals in einem eigenen Gesetzentwurf 250 Wahlkreise. Die Grundlage für einen Konsens liegt also zwischen 280 und 250 – und es wäre gut, wenn es beim Wahlrecht einen Konsens der demokratischen Parteien geben würde.

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