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PÄDOPHILIE UND VEGGIE-DAY SIND DIE

19. August 2013
Pole grüner Ideologie zwischen dem libertären "Anything goes" und staatlicher Gängelung. Zur Pädophilie-Verharmlosung ihrer Gründerzeit offenbaren die Grünen übrigens eine Schlussstrich-Mentalität, die die glei­chen Grü­nen der katholische Kirche beim Thema Missbrauch (zu Recht) nicht durchgehen lassen. 
PÄDOPHILIE UND VEGGIE-DAY SIND DIE

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Zwischen Pädophilie-Vergangenheit und Veggie-Day-Zukunft

„Anything goes“ und Bevormundung
als Pole grüne Ideologie
 

Der Umgang der Grünen mit dem Thema Pädophilie und die zeitgleiche Forderung nach einem fleischlosen „Veggie-Day“ wirft ein Schlaglicht auf die innere Zerissen­heit der Partei: Ei­nerseits pflegen Grüne die li­bertäre Haltung des „Anything goes“. Andererseits sind sie Ver­fechter ei­ner autoritären Umerziehungsideo­logie und staatlicher Gängelung. 

Grenzüberschreitungen als Programm

Konventionen“, gesellschaftlich anerkannte Regeln und gesetzliche Grenzen in Frage zu stellen, gehörte schon zum Grün­dungsimpuls der Grünen. Unter der Überschrift „gewaltfreier Widerstand“ wurden Sachbe­schädigungen als lediglich „Gewalt gegen Sachen“ verharmlost und andere Grenzen überschritten: Viele fanden und finden nichts dabei, Steine auf Polizisten zu werfen. Man denke nur an Joschka Fischers Gewal­teskapaden. Gründungsmitglied Marieluise Beck – seit 1983 Bundestagsabgeordnete - erinnert sich an „ein völlig ungeklärtes Verhältnis zum staatlichen Gewalt­monopol“. Wie wenig sie dieses Kapitel bis heute auf­gearbeitet haben, zeigt die Rolle der Grünen bei den Gewaltaktionen gegen Castor-Transporte. 

Grenzüberschreitungen sind auch Kern grüner Drogenpolitik. Bestimm­te Drogen freizugeben, gehört seit der Parteigründung zum Programm - auch für die Bundestagswahl 2013: „Als ersten Schritt hierzu wollen wir den Eigengebrauch und privaten Anbau von Drogen wie Can­nabis ent­kriminalisieren.“ 

Auch die Forderung nach einer „Entkriminalisierung“ von Päderasten hat ihren Ursprung in einer grünen Ideolo­gie des „Anything goes“. Schon im ersten Grundsatzprogramm 1980 verlangten die Grünen unter der Über­schrift „Gegen die Diskriminierung von sexuellen Außensei­tern“ die Legalisierung von Pädo­philie. 

Verharmlosend reden führende Grüne heute gerne von „nur verbalen Grenzüberschreitungen“ – auch um entsprechende Äußerungen ihrer langjährigen Leitfigur Daniel Cohn-Bendit zu entschuldigen. Das Thema blieb aber nicht in der Theorie von Parteitagsbeschlüssen. Inzwischen haben sich auch Missbrauchsopfer ge­meldet, z. B. aus der „Kinderladen“-Szene oder einer „Hippie-Kommune“ in Kamp-Lintfort. Zwei Zeugen belasten dort wegen Kindesmissbrauches ein inzwischen verstorbenes Vorstandsmitglied der NRW-Grünen. 

Gestört hat die Grünen § 176 des Strafgesetzbuchs, in dem es unmissverständlich heisst: „Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“ 1980 beschlossen die Grünen dazu: „Die §§ 174 und 176 StGB sind so zu fas­sen, dass nur Anwendung oder An­drohung von Gewalt oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses bei sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind.“ 

Initiiert wurde dieser Parteitagsbeschluss nicht von irgendwelchen Randgruppen, sondern von der grünen "Bun­desarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle“, die auch direkt von Bundespartei und Bun­destagsfraktion finanziert wurde. Die „taz“ schrieb dazu im Mai 2013: „Die Päderas­ten arbeiteten lange in der Fraktion mit und waren seit 1984 sogar ganz formell dem Arbeitskreis III der Fraktion zugeordnet, „Recht und Gesellschaft“. Die vermeintliche Splittergruppe saß im Zentrum der Macht.“

Der Koordinator dieser grünen „Bundesarbeitsgemeinschaft“, Dieter Ull­mann, war schon damals wegen Kindesmissbrauchs mehrfach im Gefängnis gewesen. Der heutige 1.Parlamentarische Geschäftsführer der grünen Bundestagsfraktion Volker Beck war üb­rigens nach eigener Aussage auch "ein, zweimal da". An Ein­zelheiten erinnere er sich nicht.

Wie passt zur grünen Übung, in Untersuchungsausschüssen Gedächtnislücken politisch Verant­wortlicher als Schutzbehauptung anzuprangern ? Beck wird übrigens auch vorge­worfen in dem Buch „Der pädosexuelle Komplex“ (1988) gefordert zu haben: „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist ange­sichts des jetzi­gen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforder­lich.“ Heute fühlt er sich falsch zitiert.

Es blieb nicht beim Einzelfall des grünen Grundsatzprogramms: 1985 beschlossen die NRW-Grünen Thesen über „Sexualität und Herrschaft“, nach denen jede Form von „gewaltfrei­em“ Sexualverkehr - auch jener zwischen Erwachsenen mit Kindern - straffrei bleiben sollte. Ähnli­che Beschlüsse gibt es von den grünen Landesverbänden in Rhein­land-Pfalz, Bremen, Hamburg und Berlin. 

Gerne würden die Grünen diese Debatte über ihre Vergangenheit schnell beenden. Für ihre Spitzenkandida­ten Trittin und Gö­ring-Eckhardt ist das wichtigste (Zwischen)ergebnis ihrer beim Parteien­forscher Franz Walter angeforderten Studie, dass die Grünen diese Positionen „seit 20 oder 25 Jahren definitiv auf­gegeben“ hätten. Eine solche Schlussstrich-Mentalität lassen die glei­chen Grü­nen der katholische Kirche beim Thema Missbrauch (zu Recht) nicht durchgehen.

Zur Pädophilie hat sich die Beschlusslage der Grünen seit 1993 geändert. In anderen Be­reichen der Sexual­politik dominiert nach wie vor das „Anything goes“. So fordert die Grüne Jugend die Abschaffung des In­zest-Verbots im Strafgesetzbuch und wird dabei von Christian Ströbele unterstützt. 

Alice Schwarzer beklagt, dass „die Grünen weiterhin gegen jegliche Einschränkung von Pornografie (sind). Und sie sind die Vorreiter einer Verharmlosung von Prostitution, für sie "ein Beruf wie jeder andere". Das passt zur Verharmlosung des Missbrauchs von Kindern: Die herrschenden Alt-Grünen sind gegen Herr­schaftsverhältnisse im gesellschaftlichen Bereich, leugnen jedoch die Machtverhältnisse im Privaten. Das gilt für das Machtgefälle zwischen Freiern und Prostituierten ebenso wie für das zwischen Erwachsenen und Kindern. - Dürfen wir also auch bei der Prostitution, diesem "Beruf wie jeder andere", nun 30 Jahre warten, bis ihre Verharmlosung und Akzeptanz als Skandal empfunden wird?“ 

Bevormundung durch grüne Erziehungsideologie 

Das Auflehnen gegen „Konventionen“ paart sich bei den Grünen in merk­würdigster Weise mit einer Art von autoritärer Umerziehungsideologie: 

Beim Thema Umwelt können die Reglementierungen gar nicht weit ge­nug ge­hen. So sollen in der Verkehrs­politik Autofahrer bestraft werden und – wie es im grünen Wahlprogramm heißt - „Prioritäten zugunsten des öffentlichen Verkehrs, des Radfahrens und des Zufußgehens“ gesetzt wer­den. Vor Ort kennen die Bürger den „Erziehungsstau“ als konkrete Folge des ideologischen Kampf der Grünen ge­gen die „grüne Welle“. 

Regulierende „Quoten“ bevorzugen die Grünen auch in der Wirtschaftspolitik. Für unge­bremste Subventio­nen für die Solarindustrie nehmen sie dabei auch Belastungen kleiner Einkommen in Kauf. Mit gezielten Steuererhöhungen soll zugleich die Leistungsbereitschaft der Mit­telschicht bestraft werden. 

Neuestes Beispiel bevormundender Gängelung ist die Forderung des grünen Wahlprogramms, den Men­schen in „öffentlichen Kantinen“ an einem wöchentlichen „Veggie-Day“ Fleisch vorzuenthalten. 

Die Gegensätzlichkeit völliger Regelfreiheit und staatlicher Bevormundung offenbart das grundlegend­e Dilemma der Grünen: Es fehlt ihnen ein schlüssiges Wertefundament und ihr Menschen­bild bleibt im Diffusen. Dass die Grünen die Aufarbeitung solcher Schwachstellen gerne von anderen fordern, für sich selbst aber verweigern, sollte man ihnen nicht durchgehen lassen.

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