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Zwischen Pädophilie-Vergangenheit und Veggie-Day-Zukunft
„Anything goes“ und Bevormundung
als Pole grüne Ideologie
Der Umgang der Grünen mit dem Thema Pädophilie und die zeitgleiche Forderung nach einem fleischlosen „Veggie-Day“ wirft ein Schlaglicht auf die innere Zerissenheit der Partei: Einerseits pflegen Grüne die libertäre Haltung des „Anything goes“. Andererseits sind sie Verfechter einer autoritären Umerziehungsideologie und staatlicher Gängelung.
Grenzüberschreitungen als Programm
„Konventionen“, gesellschaftlich anerkannte Regeln und gesetzliche Grenzen in Frage zu stellen, gehörte schon zum Gründungsimpuls der Grünen. Unter der Überschrift „gewaltfreier Widerstand“ wurden Sachbeschädigungen als lediglich „Gewalt gegen Sachen“ verharmlost und andere Grenzen überschritten: Viele fanden und finden nichts dabei, Steine auf Polizisten zu werfen. Man denke nur an Joschka Fischers Gewalteskapaden. Gründungsmitglied Marieluise Beck – seit 1983 Bundestagsabgeordnete - erinnert sich an „ein völlig ungeklärtes Verhältnis zum staatlichen Gewaltmonopol“. Wie wenig sie dieses Kapitel bis heute aufgearbeitet haben, zeigt die Rolle der Grünen bei den Gewaltaktionen gegen Castor-Transporte.
Grenzüberschreitungen sind auch Kern grüner Drogenpolitik. Bestimmte Drogen freizugeben, gehört seit der Parteigründung zum Programm - auch für die Bundestagswahl 2013: „Als ersten Schritt hierzu wollen wir den Eigengebrauch und privaten Anbau von Drogen wie Cannabis entkriminalisieren.“
Auch die Forderung nach einer „Entkriminalisierung“ von Päderasten hat ihren Ursprung in einer grünen Ideologie des „Anything goes“. Schon im ersten Grundsatzprogramm 1980 verlangten die Grünen unter der Überschrift „Gegen die Diskriminierung von sexuellen Außenseitern“ die Legalisierung von Pädophilie.
Verharmlosend reden führende Grüne heute gerne von „nur verbalen Grenzüberschreitungen“ – auch um entsprechende Äußerungen ihrer langjährigen Leitfigur Daniel Cohn-Bendit zu entschuldigen. Das Thema blieb aber nicht in der Theorie von Parteitagsbeschlüssen. Inzwischen haben sich auch Missbrauchsopfer gemeldet, z. B. aus der „Kinderladen“-Szene oder einer „Hippie-Kommune“ in Kamp-Lintfort. Zwei Zeugen belasten dort wegen Kindesmissbrauches ein inzwischen verstorbenes Vorstandsmitglied der NRW-Grünen.
Gestört hat die Grünen § 176 des Strafgesetzbuchs, in dem es unmissverständlich heisst: „Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“ 1980 beschlossen die Grünen dazu: „Die §§ 174 und 176 StGB sind so zu fassen, dass nur Anwendung oder Androhung von Gewalt oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses bei sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind.“
Initiiert wurde dieser Parteitagsbeschluss nicht von irgendwelchen Randgruppen, sondern von der grünen "Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle“, die auch direkt von Bundespartei und Bundestagsfraktion finanziert wurde. Die „taz“ schrieb dazu im Mai 2013: „Die Päderasten arbeiteten lange in der Fraktion mit und waren seit 1984 sogar ganz formell dem Arbeitskreis III der Fraktion zugeordnet, „Recht und Gesellschaft“. Die vermeintliche Splittergruppe saß im Zentrum der Macht.“
Der Koordinator dieser grünen „Bundesarbeitsgemeinschaft“, Dieter Ullmann, war schon damals wegen Kindesmissbrauchs mehrfach im Gefängnis gewesen. Der heutige 1.Parlamentarische Geschäftsführer der grünen Bundestagsfraktion Volker Beck war übrigens nach eigener Aussage auch "ein, zweimal da". An Einzelheiten erinnere er sich nicht.
Wie passt zur grünen Übung, in Untersuchungsausschüssen Gedächtnislücken politisch Verantwortlicher als Schutzbehauptung anzuprangern ? Beck wird übrigens auch vorgeworfen in dem Buch „Der pädosexuelle Komplex“ (1988) gefordert zu haben: „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich.“ Heute fühlt er sich falsch zitiert.
Es blieb nicht beim Einzelfall des grünen Grundsatzprogramms: 1985 beschlossen die NRW-Grünen Thesen über „Sexualität und Herrschaft“, nach denen jede Form von „gewaltfreiem“ Sexualverkehr - auch jener zwischen Erwachsenen mit Kindern - straffrei bleiben sollte. Ähnliche Beschlüsse gibt es von den grünen Landesverbänden in Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg und Berlin.
Gerne würden die Grünen diese Debatte über ihre Vergangenheit schnell beenden. Für ihre Spitzenkandidaten Trittin und Göring-Eckhardt ist das wichtigste (Zwischen)ergebnis ihrer beim Parteienforscher Franz Walter angeforderten Studie, dass die Grünen diese Positionen „seit 20 oder 25 Jahren definitiv aufgegeben“ hätten. Eine solche Schlussstrich-Mentalität lassen die gleichen Grünen der katholische Kirche beim Thema Missbrauch (zu Recht) nicht durchgehen.
Zur Pädophilie hat sich die Beschlusslage der Grünen seit 1993 geändert. In anderen Bereichen der Sexualpolitik dominiert nach wie vor das „Anything goes“. So fordert die Grüne Jugend die Abschaffung des Inzest-Verbots im Strafgesetzbuch und wird dabei von Christian Ströbele unterstützt.
Alice Schwarzer beklagt, dass „die Grünen weiterhin gegen jegliche Einschränkung von Pornografie (sind). Und sie sind die Vorreiter einer Verharmlosung von Prostitution, für sie "ein Beruf wie jeder andere". Das passt zur Verharmlosung des Missbrauchs von Kindern: Die herrschenden Alt-Grünen sind gegen Herrschaftsverhältnisse im gesellschaftlichen Bereich, leugnen jedoch die Machtverhältnisse im Privaten. Das gilt für das Machtgefälle zwischen Freiern und Prostituierten ebenso wie für das zwischen Erwachsenen und Kindern. - Dürfen wir also auch bei der Prostitution, diesem "Beruf wie jeder andere", nun 30 Jahre warten, bis ihre Verharmlosung und Akzeptanz als Skandal empfunden wird?“
Bevormundung durch grüne Erziehungsideologie
Das Auflehnen gegen „Konventionen“ paart sich bei den Grünen in merkwürdigster Weise mit einer Art von autoritärer Umerziehungsideologie:
Beim Thema Umwelt können die Reglementierungen gar nicht weit genug gehen. So sollen in der Verkehrspolitik Autofahrer bestraft werden und – wie es im grünen Wahlprogramm heißt - „Prioritäten zugunsten des öffentlichen Verkehrs, des Radfahrens und des Zufußgehens“ gesetzt werden. Vor Ort kennen die Bürger den „Erziehungsstau“ als konkrete Folge des ideologischen Kampf der Grünen gegen die „grüne Welle“.
Regulierende „Quoten“ bevorzugen die Grünen auch in der Wirtschaftspolitik. Für ungebremste Subventionen für die Solarindustrie nehmen sie dabei auch Belastungen kleiner Einkommen in Kauf. Mit gezielten Steuererhöhungen soll zugleich die Leistungsbereitschaft der Mittelschicht bestraft werden.
Neuestes Beispiel bevormundender Gängelung ist die Forderung des grünen Wahlprogramms, den Menschen in „öffentlichen Kantinen“ an einem wöchentlichen „Veggie-Day“ Fleisch vorzuenthalten.
Die Gegensätzlichkeit völliger Regelfreiheit und staatlicher Bevormundung offenbart das grundlegende Dilemma der Grünen: Es fehlt ihnen ein schlüssiges Wertefundament und ihr Menschenbild bleibt im Diffusen. Dass die Grünen die Aufarbeitung solcher Schwachstellen gerne von anderen fordern, für sich selbst aber verweigern, sollte man ihnen nicht durchgehen lassen.
Die Presse zum Buch:
"unbedingt lesenswert" + "verfasst von einem Mann mit genauem Blick in die Kulissen der Macht" + "ausgewogen" + "anschaulich" + "persönlich, direkt, ganz nah dran" + "schildert Kohls Charakter-züge" + "spannende Hinter-gründe" + "keine undifferen-zierte Schwärmerei"
Ausführliche Pressestimmen zum Buch finden Sie hier
die Grünen und die von ihnen geführte Verwaltung, um die Einspurigkeit auf der Adenauerallee durchzusetzen. So wurde gegenüber Rat und Öffentlichkeit fälschlicherweise behauptet, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden. Tatsächliche gibt es diesen rechtlichen Zwang nicht, sondern es geht um eine politische Entscheidung.