Die Analyse "Bürgerentscheide
ohne Bürgerresonanz - Zur geringen
Akzeptanz direktdemokratischer
Verfahren in den Kommunen" können
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Zusammenfassung der Analyse
Bürgerentscheide ohne Bürgerresonanz
Zur geringen Akzeptanz direktdemokratischer Verfahren in den Kommunen
Die freiheitliche Demokratie kennt über das Wahlrecht hinaus viele Formen der Bürgerbeteiligung. Sie reichen von der gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung im Planungsrecht über die Möglichkeiten zum Engagement in Verbänden, Parteien und Bürgerinitiativen bis hin zur Teilnahme am öffentlichen Diskurs bei Bürgerversammlungen, mit Petitionen, Leserbriefen und Unterschriftensammlungen oder der Wahrnahme des Demonstrationsrechts.
Trotz dieser Vielfalt der Mitwirkungsmöglichkeiten verengt sich die öffentliche Debatte über Bürgerbeteiligung oft eindimensional auf die Forderung nach häufigeren Plebisziten. Dabei suggeriert die Rede von einer „direkten Demokratie“ nicht nur eine vermeintlich höhere Legitimität der plebiszitären gegenüber der repräsentativen Demokratie, sondern sie ignoriert einfach die tatsächlich geringe Akzeptanz „direktdemokratischer“ Verfahren bei den Bürgern.
Eine detallierte Auswertung solcher Verfahren auf kommunaler Ebene ergab zwei wesentliche Befunde:
Seit der Einführung kommunaler Bürgerentscheide kam es in den über 13.000 deutschen Gemeinden im Durchschnitt jährlich nur zu 36 aus der Bürgerschaft initiierten Bürgerentscheiden, d.h. statistisch erhält in einer selbstständigen deutschen Gemeinde eine Bürgerinitiative nur ca. alle 30 Jahre genügend Unterstützung, um einen Bürgerentscheid zu erreichen. Trotz zweimal gesenkter Zustimmungsquoren z. B. in Nordrhein-Westfalen hat sich diese geringe Zahl nicht geändert.
In den Flächenländern erhält jährlich durchschnittlich nur ein Prozent der kommunalen Wahlberechtigten die Möglichkeit an einem Bürgerentscheid teilzunehmen. Davon macht aber nur etwa ein Drittel Gebrauch. Die Beteiligung an Bürgerentscheiden liegt durchschnittlich um ca. 25 Prozent unter der Beteiligung an Kommunalwahlen in der jeweiligen Kommune.
Wer die Debatte um Bürgerbeteiligung eindimensional auf plebiszitäre Elemente verengt, ignoriert die geringe Akzeptanz solcher Verfahren in der Bürgerschaft. Sowohl die insgesamt niedrige Zahl der aus der Bürgerschaft initiierten Bürgerbegehren und deren geringe Unterstützung in der Bevölkerung als auch die niedrige Beteiligung an Bürgerentscheiden zeigen die offenkundige Distanz der Bürger gegenüber solchen „direkt“demokratische Instrumenten.
Die Presse zum Buch:
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die Grünen und die von ihnen geführte Verwaltung, um die Einspurigkeit auf der Adenauerallee durchzusetzen. So wurde gegenüber Rat und Öffentlichkeit fälschlicherweise behauptet, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden. Tatsächliche gibt es diesen rechtlichen Zwang nicht, sondern es geht um eine politische Entscheidung.