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MIT IRREFÜHRENDEN FORDERUNGEN

versucht die Initiative "ProBeethovenhalle" die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen: Man wolle sich beim Bund für Mittel zur Sanierung der Beethovenhalle einsetzen. Nach dem Grundgesetz darf der Bund aber nicht Projekte einer einzelnen Kommune finanzieren. Darauf habe ich die Initiative mehrfach hingewiesen.
MIT IRREFÜHRENDEN FORDERUNGEN

Deshalb habe ich der Initiative jetzt folgenden Offenere Brief geschrieben. Sie können den Text des Briefes hier ausdrucken.

Lesen Sie auch das Wortprotokoll aus dem Kulturausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema hier.

OFFENER BRIEF
Sehr geehrter Herr Rösler,
mit diesem Offenen Brief wende ich mich als ehemaliger Bonner Bundestagsabgeordneter und damaliger zuständiger Berichterstatter für das „Festspielhaus Beethoven" im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages an Sie. 
Der Lokalpresse habe ich entnommen, dass der Verein ProBeethovenhalle sich in einem Positionspapier dafür stark macht, „dass Bund und Land für die Beethovenhalle als nationalem Beethoven-Festspielhaus Mittel zur Verfügung stellen."
Sie führen mit dieser Forderung die Öffentlichkeit  in die Irre, denn es handelt sich bei der Beethovenhalle um eine städtische Einrichtung, für die Bundesmittel schon deswegen nicht zur Verfügung stehen können, weil dies nach dem Grundgesetz nicht zulässig ist. Ich hatte Sie darauf schon wiederholt hingewiesen.
Das Grundgesetz legt in Art. 104a eindeutig fest, dass jede bundesstaatliche Ebene ihre Kosten trägt. Darüber kann auch keine Disposition getroffen werden, selbst wenn es darüber politische Einigkeit gäbe, denn diese Kompetenzfrage ist in der  Verfassung abschließend geregelt: Unmittelbare Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen sind (abgesehen vom Sonderfall des Art. 106 Abs. 8 GG, der Bundeseinrichtungen betrifft) verfassungswidrig.
Im Blick auf die Kulturförderung  wurde dies erneut unterstrichen in der Sitzung des Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 24.2.2010 (Öffentliches Expertengespräch zum Thema: "Lage der öffentlichen Kulturfinanzierung in der Finanz- und Wirtschaftskrise): Der Bund darf weder die Renovierung noch den Betrieb einer städtischen Kultureinrichtung in einer einzelnen Stadt finanzieren. Solche Finanzhilfen des Bundes sind nur zulässig, wenn die Mittel über die Länder allen Kommunen zukommen wie dies im Konjunkturpaket II der Fall war, aus dessen Mitteln die Renovierung des Alten Rathauses unterstützt wird.
Der Bund hat lediglich eine Zuständigkeit für national bedeutsame Kulturinvestitionen. Dazu gehören die auswärtige Kulturpolitik und Projekte von gesamt-staatlicher Bedeutung wie die Bayreuther Festspiele, die Stiftung Weimarer Klassik, die Stiftung Preussischer Kulturbesitz oder die Bundeskunsthalle. 
Im Herbst 2007 hat der  Bundestag  im Rahmen eines Beschlusses über den nationalen Kulturinvestitionsfonds, auch die Pflege Beethovens als nationale Aufgabe anerkannt und für eine Stiftung, die ein nationales Festspielhaus Beethoven betreiben soll, einen Kapitalstock von 39 Mio € zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel des Bundes stehen wie es im Beschluss des Haushaltsauschusses heisst, unter dem Vorbehalt einer „angemessenen Mitfinanzierung" durch Land, Kommunen und Private. Würde ein solches Festspielhaus durch die privaten Unternehmen nicht gebaut, entfiele auch diese zwingende Voraussetzung der Gewährung der Bundesmittel. Es ist im übrigen völlig illusorisch, den Eindruck zu erwecken, der Bund würde von der Stadt die alte Beethovenhalle als „nationales Festspielhaus" übernehmen.
Besondere Bundesmittel stehen also sowohl aus verfassungsrechtlichen wie auch tatsächlichen Gründen weder für Ihr Modell einer Renovierung der Beethovenhalle noch für den Vorschlag von Intendant Weise für eine integrierte Opern-Festspielhauslösung zur Verfügung. Das gilt unbeschadet der Frage, ob eine angemessene akustische Ertüchtigung der alten Mehrzweckhalle überhaupt möglich ist.
Es ist ärgerlich und unseriös, wenn Sie diese Tatsachen, auf die ich Sie schon mehrfach hingewiesen habe, konsequent verschweigen und die Öffentlichkeit dadurch irreführen, dass Sie im Blick auf die Finanzierung der Beethovenhalle irrealistische Luftschlösser konstruieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel

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