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MIT 360 € HABEN DIE GRÜNEN IN BONN

die in Deutschland mit Abstand höchsten Gebühren für Anwohner-Parkausweise durchgesetzt. Für sie "okkupieren" Anwohner mit ihren Fahrzeugen den öffentlichen Raum. Ignoriert wird dabei, dass diese Anwohner als Eigentümer und Mieter u. a. über Erschließungsbeiträge einen erheblichen Teil der vor ihren Grundstücken finanziert haben.
MIT 360 € HABEN DIE GRÜNEN IN BONN

 

 

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Stephan Eisel
(8. Mai 2024)

Bonner Grüne bundesweit einsamer Spitzenreiter bei den Gebühren für den Anwohner-Parkausweis

Mit 360 € haben die von den Grünen geführte Koalition im Bonner Stadtrat und die grüne Oberbürgermeisterin die mit großem Abstand höchsten Gebühren für einen Anwohner-Parkausweis in ganz Deutschland durchgesetzt. Sie rechtfertigen das damit, es handle sich bei wohnortnahen Parkplätzen um „öffentlichen Raum", der von den Anwohnern „okkupiert" werde. Tatsächlich wurden diese Parkplätze aber von den Hauseigentümern und über diese auch von Mietern zum größten Teil selbst bezahlt - sowohl bei der „Erschließung" nach Baugesetzbuch als auch bei den „Straßenausbaubeiträgen" nach dem Kommunalabgabengesetz NRW und der Stellplatzablöseverordnung der Stadt Bonn.

Der Paragraph 127 des Baugesetzbuches regelt: „Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.“ Als Erschließungsanlagen gelten „die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze; die öffentlichen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohnwege); Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete … Parkflächen und Grünanlagen …. Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen.“ In Paragraph 134 heißt es ausdrücklich: „Beitragspflichtig ist derjenige, der zum im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheidseigentümer des Grundstückes ist.“

Im Baugesetzbuch ist auch festgelegt, dass der Gemeindeanteil der beitragsfähigen Maßnahme mindestens 10 Prozent beträgt. Meist müssen die Anlieger also 90 Prozent zahlen. Bei Mietobjekten werden diese Kosten in der Regel in die Miete eingepreist.  Wer sein Haus weiterverkauft, rechnet die Erschließungsbeiträge meist in den Verkaufspreis ein. 

Hauseigentümer und Mieter sind also nicht nur (wie alle anderen) als Steuerzahler an der Finanzierung der von ihnen genutzten Straßen-Infrastruktur beteiligt, sondern darüber hinaus (!) durch eigene Beiträge, die den bei weitem größten Teil der Kosten decken. Paragraph 8 des Kommunalabgabengesetz NRW rechtfertigt solche „Beiträge“ mit dem ausdrücklichen Hinweis: „sie werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ Es wird also ausdrücklich von einer legitimen „Inanspruchnahme“ (und nicht von einer “Okkupation”) der mitfinanzierten öffentlichen Flächen seitens der Anwohner ausgegangen.

Eine Mitfinanzierung durch die Anwohner galt übrigens bisher in NRW auch für die Erneuerung solcher Straßen. Erst im Februar 2024 hat die CDU-geführte Landesregierung den Kommunen gesetzlich untersagt „Straßenausbaubeiträge für Maßnahmen zu erheben, die nach dem 1.1.2024 beschlossen wurden“. Anliegerkosten für Straßenausbau- und Erneuerungsmaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen worden waren, waren schon zuvor vollständig vom Land NRW übernommen worden.

Allerdings kommt es häufig vor, dass eine Straßenerneuerung vor dem 1.1.2018 beschlossen wurde, aber erst einige Jahre später umgesetzt wird. Bis dann Beitragsbescheide verschickt werden, können noch einmal Jahre vergehen und diese Beitragsbescheide müssen dann auch beglichen werden. Davon können Anwohner auch heute noch betroffen sein. Viele von ihnen wurden und werden mit Beitragsbescheiden zu vor dem Stichtag beschlossenen Maßnahmen konfrontiert.

Die „Stellplatzablösesatzung der Stadt Bonn“ regelt darüber hinaus, dass die Stadt „Geldbeträge von Bauherren“ erhebt, die ihre Stellplatzverpflichtungen “nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erfüllen können“. Weiter heißt es: „Diese Beträge sind zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen oder zusätzlicher privater Stellplätze und zur Entlastung der öffentlichen Verkehrsflächen zu verwenden. Ein Nutzungsrecht an einem bestimmten Stellplatz wird hierdurch nicht erworben.“ Die Beitragshöhe liegt in Bonn gebietsabhängig bei bis zu 11.710 € pro Stellplatz.

Da Anwohner also bereits erheblich an der Finanzierung des öffentlichen Straßenraums an und zu ihrem Grundstück beteiligt sind, steht ihnen eigentlich per se ein Anwohner-Parkrecht zu, wenn auch nicht der Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Es ist vor diesem Hintergrund unsinnig, die Nutzung der über die Erschließungskosten von diesen zum Großteil finanzierten Parkplätzen durch Hauseigentümer, Anwohner oder deren Gäste als “Zweckentfremdung” von öffentlichem Raum darzustellen, für den sie noch einmal zahlen sollen. Deshalb galt bis Oktober 2020 für den Anwohner-Parkausweis auch die bundesweite Obergrenze von 30,70 € pro Jahr, also in etwa die Kosten der Erstellung eines solches Ausweises durch die Verwaltungen. 

Mit der Übertragung der Zuständigkeit zur Festlegung der Gebühren auf die Bundesländer und in manchen Ländern auf die Kommunen, haben einige (besonders grün regierte) Kommunen hier eine Geldquelle entdeckt - wobei Bonn mit 360 € im Jahr einsamer Gebühren-Spitzenreiter ist. Es folgen Münster mit 260 €, Freiburg, Kaiserlautern, Trier und Ulm mit 200 € sowie Ludwigshafen mit 180 €. Mühlheim an der Ruhr verlangt für den Anwohner-Parkausweis 150 €, Osnabrück 140 €, Frankfurt a. M., Heidelberg, Mannheim, Neuss, Wiesbaden und Wolfsburg 120 € sowie Koblenz 100 € (zzgl. Fahrzeuggröße).  In Bremen und Offenbach kostet der Anwohner-Parkausweis 75 €, in Leverkusen 60 €. In Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es bislang keine Verteuerungen. Dort liegen die Preise für Anwohnerparken noch bei gut 30 Euro pro Jahr oder darunter.

Dass die Bonner Grünen 360 € für den Anwohner-Parkausweis durchgesetzt haben, fällt völlig also aus dem Rahmen. Es geht ihnen erkennbar nicht um die Rechte der Anwohner, sondern darum, für Bewohner der 17 ausgewiesenen “Bewohner-Parkgebiete” die Kosten für ein Auto so teuer zu machen, dass diese sich das nicht mehr leisten können. Betroffen sind Bewohner der Innenstadt, der Südstadt, dem Bundesviertel, der Inneren Nordstadt, auf dem Venusberg, im Museumsviertel, in Friesdorf, im Aennchenviertel, der Weststadt und im Musikerviertel. 

Genau in diesen Bereichen streichen die Grünen systematisch Parkplätze, so dass mit dem in ganz Deutschland teuersten Anwohner-Parkausweis zugleich die Chance sinkt, überhaupt einen Parkplatz zu finden. Völlig ignoriert wird dabei von den Grünen übrigens, dass etwa 50.000 Bonner ihren Arbeitsplatz außerhalb der Stadt haben und diesen meist nur mit einem Auto erreichen können. Von den Bedürfnissen von Familien mit Kindern ganz zu schweigen… Lebenswirklichkeit und grüne Politik sind eben oft sehr weit voneinander entfernt.

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