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Stephan Eisel
Warum die Beethovenhalle keine Zukunft hat
Mut zur Zukunft mit einem Haus für Konzert und Oper
In Bonn wird zur Zeit zwischen wichtigen Kulturinstitutionen über die künftige Belegung der alten Beethovenhalle gestritten. Einmal abgesehen davon, dass gerade für Kulturverantwortliche gilt, besser miteinander als übereinander zu reden, setzt der Streit eine Zukunft der Beethovenhalle voraus, die es so schon aus finanziellen Gründen nicht geben wird. Bonn schlittert nämlich bei Beethovenhalle und Oper auf zwei finanziell unkalkulierbare Sanierungen im Bestand zu. Dabei geht es um weit über 100 Millionen Euro.
Nachdem durch die Unentschlossenheit des Oberbürgermeisters, seines Kulturdezernenten und der Kommunalpolitik verursachten Aus für das Beethoven-Festspielhaus wird immer klarer, dass zwar eine Perspektive für die Stadt zerstört, aber eine Alternative aus dem städtischen Haushalt nicht zu finanzieren ist. Das Ende des Festspielhauses belastet den städtischen Haushalt nämlich weit mehr als seine Realisierung. Verloren sind private Mittel für den Bau in Höhe von über 80 Mio Euro. Und wer den Eindruck erweckt, die für die Betriebsstiftung „Beethoven-Festspielhaus“ vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 39 Mio Euro könnten zur Entlastung des kommunalen Haushalts bei der Renovierung einer kommunalen Mehrzweckhalle umgewidmet werden, schürt in fahrlässiger Weise Illusionen.
Man kann beim Bund mit der Aussicht auf Erfolg nur mit der nationalen Verantwortung für die „Beethovenpflege“ argumentieren. Als kommunale Mehrzweckhalle hat die Beethovenhalle außer dem Namen damit aber nichts zu tun. Sie erfüllt noch nicht einmal Minimalstandards der Konzerttauglichkeit. Rat und Verwaltung haben auch nicht vor, dies zu ändern. Selbst die vom Rat am 7. Mai 2015 zur Planung beschlossene Sanierungsvariante 2a sieht ausdrücklich keine Verbesserung der Akustik vor. Es heisst in der Projektbeschreibung dazu wörtlich: „Projektgrenzen: Keine raumakustische Verbesserung des großes Saales für Musik“. Trotzdem würde eine solche Sanierung bis zu 70 Mio Euro kosten. Schon die Alternative der „Herstellung der Betriebssicherheit für den bisherigen Betrieb“ (Sanierungsvariante 1) übersteigt mit veranschlagten Kosten von 31 - 40 Mio Euro die städtischen Möglichkeiten.
Das „Planungsziel Multifunktionshalle Schwerpunkt klassische Musik“ (Sanierungsvariante 2b) mit Kosten bis zu 90 Euro hatte der Rat im Mai 2015 bereits ausdrücklich abgelehnt. Die Beethovenstadt Bonn wird also auch weiterhin keinen akzeptablen Konzertsaal haben und muss mit zwei Provisorien leben – dem großen Tagungsaal internationalen Kongresszentrum WCCB und der Beethovenhalle als Mehrzweckhalle. Das sind zwei Räume, die anderen Zwecken dienen und in denen – wie es an der Stadtspitze zutreffend heisst – „auch“ Konzerte stattfinden können. Behelfslösungen eben …
Die Bonner Kommunalpolitik Bonn muss den Tatsachen ins Auge sehen: Mit dem Wegfall des Beethoven-Festspielhauses fehlt im Jubiläumsjahr 2020 der besondere musikalische Ort. Die Stadt hat sich damit auf absehbare Zeit der Bühne für eine nationale oder gar internationale Wahrnehmbarkeit als Beethovenstadt beraubt. Sie ist jetzt ohne Bundesmittel und Sponsoren auf sich selbst gestellt und kann nur das realisieren, was der städtische Haushalt hergibt.
Würden sich angesichts dieser Lage Rat und Verwaltung entschließen, über den Tellerrand zu blicken und das tagesbezogene Kleinklein überwinden, läge auch aus kommunalpolitischer Verantwortung eine zukunftsweisende Lösung auf der Hand: Sowohl Beethovenhalle also auch Oper sind im Blick auf die baulichen Sanierungskosten unkalkulierbare Millionengräber. In Köln macht man gerade wieder diese Erfahrung: Die Sanierungskosten für die Oper sind jetzt bei 278 Mio Euro angelangt, Zeitpläne werden schon lange nicht mehr eingehalten. Jeder weiß: Sanierung im Bestand ist ein Harakiri-Unternehmen.
Zukunftsorientiert für Bonn wäre es deshalb, Beethovenhalle und Oper abzureißen und stattdessen einen integrierten Opern- und Konzerthausbau – wie z. B. in Bregenz oder Baden-Baden – neu zu errichten. Das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz lässt dies übrigens ausdrücklich zu: Nach Artikel 9 muss die Erlaubnis zum der Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes erteilt werden, wenn „ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt“. Dies festzustellen wäre Aufgabe des Rates.
Man sollte jetzt nicht Zeit mit der Debatte um teure und unrealistische Varianten der Beethovenhallen-Sanierung vergeuden, sondern für die nächsten Jahre im Blick auf 2020 bei laufendem Betrieb unumgängliche Arbeiten durchführen (z. B. Herrichtung des Umfelds, Reparatur des Daches, Brandschutz). Das sollte für 5 – 10 Mio Euro machbar sein, würde teure Kosten für Ersatzspielstätten einsparen und man könnte die Zeit für die Vorbereitung einer integrierten Musikcampus-Lösung Konzertsaal/Oper nutzen.
Nach 2020 könnte man dann mit dem Abriss der Beethovenhalle an gleicher Stelle einen integrierten Neubau für Konzerte und Oper angehen. Nach dessen Fertigstellung und dem folgenden Abriss der Oper wäre die Vermarktung des jetzigen Operngeländes an der Kennedybrücke möglich.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die sicherlich bei weit über 100 Millionen Euro liegende und unkalkulierbare finanzielle Doppellast der Sanierung von Beethovenhalle und Oper wäre durch einen wesentlich kostengünstigeren Neubau vermieden (Baukosten in Baden-Baden und Bregenz jeweils ca. 60 Mio Euro). Eine moderne integrierte Lösung würde zudem die Betriebskosten reduzieren (ein Gebäude statt zwei), die Vermarktung des Operngrundstücks würde Geld in die Stadtkasse bringen, die Zukunft von Oper und Schauspiel wäre gesichert und Bonn käme endlich zu einem Konzertsaal, der der Beethovenstadt angemessen wäre.
Ob Rat und Verwaltung die Kraft für einen solchen Zukunftsentwurf haben, mag man aufgrund schmerzlicher Erfahrungen der letzten Jahre bezweifeln – aber die Hoffnung sollte man nicht aufgeben. Die Alternative wären finanzielle Abenteuer bei Beethovenhalle und Oper, die niemand verantworten kann. Ohne den Realitäten ins Auge zu sehen, wird man einen sinnvollen Weg in die Zukunft nicht finden.
Die Presse zum Buch:
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die Grünen und die von ihnen geführte Verwaltung, um die Einspurigkeit auf der Adenauerallee durchzusetzen. So wurde gegenüber Rat und Öffentlichkeit fälschlicherweise behauptet, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden. Tatsächliche gibt es diesen rechtlichen Zwang nicht, sondern es geht um eine politische Entscheidung.