Eckpunkte zur Bonner Oberbürgermeisterwahl 2015 können Sie hier ausdrucken.
Leider sind die Parteien in Bonn bei der Kandidatensuche für die Bonner OB-Wahl gerade dabei, die Aufbruchsstimmung zu verspielen, die viele mit dem Kandidaturverzicht des Amtsinhabers verbinden.
In der SPD werden beständig zwei möglich Bewerber öffentlich genannt, die sich aber beide weigern ihre tatsächlichen Absichten offen zu legen. Die Grünen suchen nach einer taktisch günstigen Ausgangsposition und verweigern sich deshalb der Kandidatensuche. In der CDU meinen einzelne, man müsse mögliche Kandidaten öffentlich demontieren, weil sie eigenen Favoriten möglicherweise im Weg stehen könnten.
All dies verprellt nicht nur die Bürger, sondern betrifft in den Parteien ganz unmittelbar alle Mitglieder mit und ohne Ämter.
Es gibt durchaus Anlaß, an einige zentrale Grundsätze für eine faire Kandidatenauswahl in den Parteien zu erinnern:
1) Alle Mitglieder haben bei der Kandidatennominierung das gleiche Stimm- und Rederecht wie die (übrigens von Mitgliedern gewählten) Amts- und Mandatsträger. Es gibt keine Mitglieder erster und zweiter Klasse.
2) Anwalt der Mitglieder ist der gewählte Parteivorstand. Er muss für ein geordnetes Verfahren sorgen, das für alle Bewerber die gleichen Chancen garantiert und für alle Mitglieder die gleichen Mitwirkungsrechte. Dazu gehört es auch zu verhindern, daß Unberufene das Verfahren an sich reißen.
3) Erst wenn den Mitgliedern alle Bewerber bekannt sind, sollte der innerparteilichen Wettbewerb beginnen. Dabei ist völlig legitim, für den eigenen Kandidaten zu werben, aber es ist inakzeptabel, andere Bewerber herabzusetzen.
4) Zur demokratischen Kultur gehört es, Miteinander und nicht Übereinander zu reden. Kritik und Fragen an einen Kandidaten müssen immer möglich sein. Wer aber nicht den Mut hat, den Betroffenen direkt damit zu konfrontieren, disqualifiziert sich selbst und schadet der gemeinsamen Sache.
5) Der am Ende des demokratischen Wettbewerbs von den Mitgliedern gewählte Kandidat hat Anspruch auf die Unterstützung aller. Niemand sollte bei seinem Engagement für eigene Favoriten vergessen, dass das Ergebnis des innerparteilichen Wettbewerbs erst nach dem Votum der Mitglieder feststeht.
Lesen Sie zu den politischen Rahmenbedingungen für die OB-Wahl 2015:
Stephan Eisel
Gedanken zu den Bonner OB-Wahlen 2015
Am 13. September 2015 wählen die Bonner ihren neuen Oberbürgermeister. Amtsinhaber Jürgen Nimptsch hat vernünftigerweise auf eine erneute Kandidatur verzichtet.
Damit ähnelt die Situation der vom August 2008 als Bärbel Dieckmann auf eine Wiederkandidatur verzichtete. CDU und SPD werden mit neuen Kandidaten antreten. Deren persönliches Profil und Kompetenz werden wichtiger sein als die Bilanz des bisherigen Amtsinhabers.
Auch wenn sich zur Zeit alles auf Personalspekulationen zu konzentrieren scheint, sollten einige wesentliche Eckpunkte für die Oberbürgermeisterwahl 2015 nicht aus dem Blick geraten:
1) Das Ergebnis 2009
Das Ergebnis der OB-Wahl war 2009 knapper als viele in Erinnerung haben und zeigt zugleich, dass die Stimmen einer Ratswahl (die am gleichen Tag stattfand) nicht automatisch auf eine Persönlichkeitswahl zu übertragen sind. Bei einer Wahlbeteiligung von 56 Prozent erhielten:
Jürgen Nimptsch (SPD) 40,9 % (SPD im Rat 23,8 %)
Christian Dürig (CDU) 35,4 % (CDU im Rat 32,8 %)
Peter Finger (Grüne) 10,1 % (Grüne im Rat 18,6 %)
Werner Hümmrich 7,0 % (FDP im Rat 12,6 %)
Bernhard Wimmer (BBB) 2,9 % (BBB im Rat 3,6 %)
Michael Faber (Linke) 2,6 % (Linke im Rat 3,7 %)
Die Zahlen rufen nicht nur (für die CDU ermutigend) in Erinnerung, wie knapp Jürgen Nimptsch damals gewonnen hat. Sie zeigen auch sehr deutlich, dass die Wähler der Grünen bei der Ratswahl zu einem wesentlichen höheren Anteil den SPD-OB-Kandidaten unterstützt haben als die Wähler der FDP den CDU-Kandidaten. Das entspricht auch den Erfahrungen des Stimmsplittings bei den letzten Bundestagswahlen.
Abgesehen von den deutlichen Verlusten der FDP zugunsten der AfD hat die Ratswahl 2014 keine wesentlichen Verschiebungen der Prozentanteile gebracht. Das Wählerpotential der Parteien hat sich nicht substantiell verändert.
2) Neue Spielregeln 2015
Für die OB-Wahlen 2015 gelten in wichtigen Punkten andere Spielregeln als 2009:
Es finden nicht gleichzeitig Ratswahlen statt und die Stichwahl wurde wieder eingeführt. Sie findet zwischen den beiden Bestplazierten des ersten Wahlgangs statt falls niemand 50 Prozent der Stimmen erreicht. Falls erforderlich findet diese Stichwahl am 4. Oktober 2015 statt.
Ausserdem darf man nicht vergessen, dass die Kommunalwahl 2009 im Schatten der Bundestagswahl und damit einer günstigen Grundstimmung für die CDU stattfand.
3) Wahlbeteiligung und Mobilisierung
Bürgermeisterwahlen, die von Kommunalwahlen getrennt sind, haben durchgängig erheblich (um ca. 20 %) niedrigere Wahlbeteiligungen: Zuletzt beispielsweise vergleichbar mit Bonn in Mönchen-Gladbach 29,6 %, Remscheid 30,2 %, Hagen 31,2 %, Bielefeld 31,3 %, Göttingen 31,6 %, Wiesbaden 34,1 und Braunschweig 36,1 %. In Nordrhein-Westfalen bildete mit 41,7 % nur die Beteiligung an der von überregionalen Medien begleitete Düsseldorfer Stichwahl eine gewisse Ausnahme, lag aber immer noch deutlich niedriger als im ersten Wahlgang mit der Ratswahl (49,2 %).
Die politische Schlussfolgerung ist klar: Je niedriger die Wahlbeteiligung ist, umso mehr kommt es auf die Mobilisierung der eigenen Anhänger an. Traditionell ist dies eher ein Nachteil für das bürgerliche Lager. So verlor die CDU beispielsweise den Oberbürgermeister in Wiesbaden.
4) Wähler sind selbständiger als Parteivorstände denken
Parteigremien sind in der Versuchung, auch für Persönlichkeitswahlen Bündnisse am Reißbrett des grünen Tisches zu schmieden. Sie vergessen dabei leicht, dass Wähler selbstständig sind und keineswegs einfach den Empfehlungen der jeweiligen Parteiführungen folgen.
Das zeigen immer wieder auch die Ergebnisse von Volksabstimmungen. Als Beispiel mag hier der Bürgerentscheid vom Juli 2013 in Essen genügen: Dort wurde bei einer Beteiligung von 28,8 % von einer knappen Mehrheit der Neubau der Messe abgelehnt, für den sich CDU, SPD, FDP und das Essener Bürger Bündnis eingesetzt haben, die bei den Ratswahlen auf 70 % der Stimmen kamen.
Eine ähnliche Erfahrung machten die Parteivorsitzenden von CDU und FDP in Bonn als sie bei der letzten Bundestagswahl zum Stimmensplitting aufriefen. Wiewohl (oder weil?) Thema in den bundesweiten Medien bis hin zum Fernsehen, hatte der Appell keinerlei Wirkung.
5) Das Risiko schwarz-grüner Kandidatenspiele
Bei manchen kursiert die Vorstellung, ein gemeinsamer OB-Kandiaten von CDU, Grünen und FDP sei der beste Weg, einen SPD-Oberbürgermeister zu verhindern. Die Erfahrungen in anderen Städten sprechen dagegen.
Besonders sorgfältig sollte man die Lage in Frankfurt analysieren, wo es in der Stadtverordnetenversammlung eine schwarz-grüne Koalition zwischen der CDU (30,5%) und den Grünen (25,8%) gibt. Obwohl die SPD dort nur auf 21,3 % kommt, stellt sie seit 2012 wieder den Oberbürgermeister:
Im ersten Wahlgang entfielen damals auf den CDU-Kandidaten Rhein 39,6 %, den SPD-Kandidaten Feldmann 33 % und die grüne Kandidatin Heilig 14 %. Obwohl sich die Spitze der Frankfurter Grünen bei der Stichwahl für den CDU-Kandidaten aussprach, kam dieser dann nur auf 42,6 % und der SPD-Kandidat erreichte 57,4 %. Die grünen Wähler waren der Empfehlung der Parteiführung einfach nicht gefolgt.
Ähnliches geschah z. B. auch im hessischen Bad Schwalbach, wo CDU und Grüne bei den Ratswahlen zusammen auf 54 % kamen, der gemeinsam unterstützte OB-Kandidat aber nur auf 33%. Im hessischen Vollmer präsentierten CDU, Grüne und FDP, die bei Ratswahlen insgesamt 55 % erhalten hatten, einen gemeinsam Kandidaten, der dann bei den Bürgermeisterwahlen nur 26 % erhielt. Bisher ist nur aus dem niedersächsischen Garbsen bekannt, dass die Wahl eines schwarz-grünen Kandidaten klappte. Mit dem Rechenschieber lassen sich Bürgermeisterwahlen nicht gewinnen.
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die Grünen und die von ihnen geführte Verwaltung, um die Einspurigkeit auf der Adenauerallee durchzusetzen. So wurde gegenüber Rat und Öffentlichkeit fälschlicherweise behauptet, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden. Tatsächliche gibt es diesen rechtlichen Zwang nicht, sondern es geht um eine politische Entscheidung.