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Warum der Denkmalschutz für die Beethovenhalle aufgehoben werden kann, lesen Sie hier
Stephan Eisel
Mut zur Zukunft: Ein Haus für Konzert und Oper
Wie die Beethovenhalle den Blick in die Zukunft versperrt
Nachdem durch die Unentschlossenheit des Oberbürgermeisters, seines Kulturdezernenten und der Kommunalpolitik verursachten Aus für das Beethoven-Festspielhaus in Bonn herrscht in Rat und Verwaltung Ratlosigkeit. Selbst bei denen, die das Festspielhaus vehement bekämpften und ob seines Scheiterns triumphierten, macht sich Katerstimmung breit. Eine Perspektive für die Stadt ist zerstört und eine Alternative nicht in Sicht.
Plötzlich wird vielen deutlich, was vorher bestritten wurde: Das Ende des Festspielhauses belastet den städtischen Haushalt weit mehr als seine Realisierung. Verloren sind nämlich private Mittel für den Bau in Höhe von über 80 Mio Euro. Auch die bisher vom Bund für die Betriebsstiftung „Beethoven-Festspielhaus“ vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 39 Mio sind schnell verloren. Wer den Eindruck erweckt, sie könnten zur Entlastung des kommunalen Haushalts umgewidmet werden, leugnet die Rechtslage im Haushaltsrecht des Bundes und schürt in fahrlässiger Weise Illusionen.
Man kann beim Bund mit der Aussicht auf Erfolg nur mit der nationalen Verantwortung für die „Beethovenpflege“ argumentieren. Als kommunale Mehrzweckhalle hat die Beethovenhalle außer dem Namen damit aber nichts zu tun. Sie erfüllt noch nicht einmal Minimalstandards der Konzerttauglichkeit. Die vom Rat zur Planung am 7. Mai 2015 beschlossene Sanierungsvariante 2a sieht ausdrücklich keine Verbesserung der Akustik vor. Es heisst in der Projektbeschreibung dazu wörtlich: „„Projektgrenzen: Keine raumakustische Verbesserung des großes Saales für Musik“ Trotzdem würde eine solche Sanierung schon bis zu 70 Mio Euro kosten.
Die darüber hinausgehende Sanierungsvariante 2b („Planungsziel Multifunktionshalle Schwerpunkt klassische Musik“) mit Kosten bis zu 90 Euro hatte der Rat im Mai ausdrücklich abgelehnt. Ohne Konzerttauglichkeit kann es aber grundsätzlich kein Bundesgeld aus dem Beethoventopf geben. Der Rat müsste also seine Entscheidung ändern und wesentlich mehr eigenes Geld in Hand nehmen, damit dafür (mit ungewissem Ausgang) ein Bundeszuschuss überhaupt ins Gespräch gebracht werden kann. Das ist angesichts der kommunalen Finanzlage aber ebenso unwahrscheinlich wie es unverantwortlich wäre. Hinzu kommt, dass derartige Überlegungen mit dem Jubiläumsjahr 2020 nichts zu tun haben, denn jeder kenne die zeitlichen Risiken bei städtischen Bauprojekten. Schon jetzt hat die Verwaltung in ihren Vorlagen wörtlich geschrieben: „Die Bauzeit der Variante 2b mit raumakustischer Ertüchtigung des Großen Saales könnte bis in das erste Quartal 2019 reichen.“
Im Blick auf den Bund sollte man deshalb jetzt alle Anstrengungen darauf konzentrieren, Beethoven als nationale Aufgabe mit internationaler Strahlkraft mit seiner Geburtsstadt Bonn zu verbinden. Dazu könnte eine nationale Beethovenstiftung aus den Mitteln dienen, die der Bund für das Programm des Beethoven-Festspielhauses zur Verfügung stellen wollte. Die Förderung musikalischer Programme würde Bonns Profilierung als Beethovenstadt mehr voranbringen als eine sanierte Mehrzweckhalle.
Die Bonner Kommunalpolitik Bonn muss den Tatsachen ins Auge sehen: Mit dem Wegfall des Beethoven-Festspielhauses fehlt im Jubiläumsjahr 2020 der besondere musikalische Ort. Die Stadt hat sich damit auf absehbare Zeit der Bühne für eine nationale oder gar internationale Wahrnehmbarkeit als Beethovenstadt beraubt. Die Beethovenhalle kann das als Mehrzweckhalle nicht leisten. Angesichts der Überkapazität an Mehrzweckhallen macht es auch kommunalpolitisch keinen Sinn, dafür hohe Millionenbeträge z. B. zu Lasten von Einrichtungen der Kultur, des Sports oder des sozialen Zusammenlebens auszugeben.
Das Thema Konzertsaal bleibt also auf der Tagesordnung der Beethovenstadt – nur eben jetzt ohne private Sponsoren und Bundesgelder. Im Jubiläumsjahr 2020 wird für einige herausgehobene Veranstaltungen der große Saal des WCCB genutzt werden können, aber wegen des Vorbelegungsrechts der UN und der nicht für Musik ausgelegten Akustik ist das keine Dauerlösung.
Würden Rat und Verwaltung sich entschließen über den Tellerrand zu blicken und das tagesbezogene Kleinklein überwinden, läge auch aus kommunalpolitischer Verantwortung eine zukunftsweisende Lösung auf der Hand: Sowohl die Beethovenhalle also auch die Oper sind im Blick auf die baulichen Sanierungskosten unkalkulierbare Millionengräber. Zukunftsorientiert wäre es deshalb, beide Gebäude abzureißen und stattdessen einen integrierten Opern- und Konzerthausbau – wie z. B. in Baden-Baden – neu zu errichten. Das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz lässt dies übrigens ausdrücklich zu: Nach Artikel 9 muss die Erlaubnis zum der Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes erteilt werden, wenn „ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt“. Dies festzustellen wäre Aufgabe des Rates.
Man sollte jetzt nicht Zeit mit der Debatte um teure und unrealistische Varianten der Beethovenhallen-Sanierung vergeuden, sondern für diese im Blick auf 2020 bei laufendem Betrieb die Betriebssicherheit herstellen. Das wäre für einige Millionen finanzierbar, würde teure Kosten für Ersatzspielstätten einsparen und man könnte die Zeit für die Vorbereitung einer integrierten Musikcampus-Lösung Konzertsaal/Oper nutzen. Nach 2020 könnte man dann mit dem Abriss der Beethovenhalle an gleicher Stelle einen Neubau für Konzerte und Oper angehen. Nach dessen Fertigstellung und dem folgenden Abriss der Oper wäre die Vermarktung des jetzigen Operngeländes an der Kennedybrücke möglich.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die sicherlich bei weit über 100 Millionen Euro liegende ujnd unkalkulierbare finanzielle Doppellast der Sanierung von Beethovenhalle und Oper wäre vermieden. Eine moderne integrierte Lösung würde die Betriebskosten reduzieren (ein Gebäude statt zwei), die Vermarktung des Operngrundstücks würde Geld in die Stadtkasse bringen, die Zukunft von Oper und Schauspiel wäre gesichert und Bonn käme endlich zu einem Konzertsaal, der der Beethovenstadt angemessen wäre. Ob Rat und Verwaltung die Kraft für einen solchen Zukunftsentwurf haben, mag man aufgrund schmerzlicher Erfahrungen der letzten Jahre bezweifeln – aber die Hoffnung sollte man nicht aufgeben. Als Bürger dürfen wir uns aber nicht verzagt auf das Rathaus fixieren, sondern stehen in der Verantwortung, selbst anstoßen, was gut für Bonns Zukunft ist.
Die Presse zum Buch:
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die Grünen und die von ihnen geführte Verwaltung, um die Einspurigkeit auf der Adenauerallee durchzusetzen. So wurde gegenüber Rat und Öffentlichkeit fälschlicherweise behauptet, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden. Tatsächliche gibt es diesen rechtlichen Zwang nicht, sondern es geht um eine politische Entscheidung.