Den Regierungsbericht zu den Kosten der Aufteilung von Regierungsfunktionen zwischen Berlin und Bonn können Sie hier ausdrucken.
Eisel und Kelber:
Regierungsbericht belegt niedrige Kosten
von zwei Regierungsstandorten
„Ohne Totalumzug werden
über 190 Mio € Steuern pro Jahr gespart“
Die Bonner Bundestagsabgeordneten Stephan Eisel und Ulrich Kelber sagten in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die jährlichen Kosten der Aufteilung der Regierungsfunktionen zwischen Bonn und Berlin:
„Die Bundesregierung hat auf Fragen des Haushaltsauschusses detailliert dargelegt, dass die konkreten Ausgaben, die jährlich durch die im Berlin-Bonn-Gesetz festgelegte Aufteilung der Regierungsstandorte entstehen, bei nur 8,8 Mio € liegen. Damit sind alle Spekulationen über hohe zweistellige Millionenbeträge widerlegt und es ist nachgewiesen, dass die jetzige Regelung den Steuerzahler viel billiger kommt als jede Form eines weiteren Umzugs.
Der Berlin-Umzug vor zehn Jahren hat rund 10 Mrd € gekostet.
Er betraf das Parlament und etwa die Hälfte der Mitarbeiter der Bundesregierung. Selbst wenn man für den von manchen geforderten „Totalumzug“ nur die Hälfte - also 5 Mrd € - ansetzen würde, würden allein die Zinsen für einen „Totalumzug“ jährlich bei ca. 200 Mio € liegen. Das heißt: Weil es keinen Totalumzug gibt, spart der Steuerzahler über 190 Mio € im Jahr.
Aus dem Bericht der Bundesregierung geht hervor, dass von den jährlichen Aufteilungskosten ca. 4,7 Mio € auf Dienstreisen entfallen. Das sind ca. 230 € pro Mitarbeiter der Bundesregierung. Der Bericht der Bundesregierung hebt ausdrücklich hervor, dass „die Bediensteten Reisezeiten auch zum mobilen Arbeiten nutzen“. Durch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel werden auch die Reisekosten weiter sinken.
700.000 € werden für Geräteanschaffung aufgewandt, nur 220.000 € entfallen jährlich in Bonn für die Anmietung von Gebäuden durch die Regierung. Etwa 1 Mio € kostet die Zahlung von umzugsbedingtem Trennungsgeld und Beihilfen. Diese Summe wird sich in den nächsten Jahren weiter reduzieren.
Insgesamt belegt der Regierungsbericht die effiziente Umsetzung des Berlin-Bonn-Gesetzes. Manches Unternehmen hätte Schwierigkeiten bei 20.000 Beschäftigten an zwei Standorten die Kosten auf jährlich nur 8,8 Millionen zu begrenzen.“
Die Presse zum Buch:
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die Grünen und die von ihnen geführte Verwaltung, um die Einspurigkeit auf der Adenauerallee durchzusetzen. So wurde gegenüber Rat und Öffentlichkeit fälschlicherweise behauptet, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden. Tatsächliche gibt es diesen rechtlichen Zwang nicht, sondern es geht um eine politische Entscheidung.