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DIE ZUKUNFT DER HARDTHÖHE ALS STANDORT

19. Juli 2011
des Verteidigungsministeriums wird im Rahmen der Bundeswehrreform in Frage gestellt. Eine Verlegung nach Berlin wäre ein klarer Bruch des Bonn-Berlin-Gesetzes. Ich bin skeptisch, ob Vier-Augen-Verhandlungen des Oberbürgermeisters mit dem Verteidigungsminister hier die richtige Strategie sind.
DIE ZUKUNFT DER HARDTHÖHE ALS STANDORT

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Bonn-Berlin und die Zukunft der Hardthöhe

Im Rahmen der Strukturreform der Bundeswehr geht es auch um die Zukunft des Verteidigungsministeri­ums in Bonn. Natürlich kann es nicht ohne Folgen für das Ministerium bleiben, wenn durch die Reform die Stärke der Bundeswehr von bisher 250.000 Soldaten auf „bis zu" 185.000 Soldaten reduziert wird. Inakzeptabel ist es aber, wenn die­se Verkleinerung des Ministeriums fast ausschließlich den Bonner ersten Dienstsitz und praktisch nicht den Berliner zweiten Dienstsitz betrifft oder gar zur Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Berlin genutzt wird. Zur Zeit arbeiten 2600 Ministeriumsbe­dienstete in Bonn und 600 in Berlin.

Im Bonn-Berlin-Gesetz verpflichtet sich der Bund in Artikel 1 Absatz 3 ausdrücklich zum „Erhalt und Förde­rung politischer Funktionen in der Bundesstadt Bonn in folgenden Politikbereichen ... e) Verteidigung"" Dementsprechend hat die Bundesregierung am 11. Dezember 1991 und am 3. Juni 1992 die Aufteilung der Bundesministerien auf Berlin und Bonn festgelegt und dies durch die "Bekanntmachung über die Sitzent­scheidung der Bundesregierung vom 22. Juli 1999" bestätigt. Dazu gehörte die Festlegung des 1. Dienstsit­zes des Bundesverteidigungsministeriums in Bonn.

Es geht also nicht nur um die Zahl der Arbeitsplätze, son­dern auch um deren Qualität. Wir müssen darauf beste­hen, dass das Bonn-Berlin-Gesetz vom Verteidigungsminister auch im Blick auf den „Erhalt und die Förde­rung politischer Funktionen" in Bonn eingehalten wird. Solche Interessen lassen sich nicht dadurch besser vertreten, dass man öffentlich kaum darüber spricht. Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises scheint das besser verstanden zu haben als das Bonner Stadt­oberhaupt.

Überhaupt habe ich erhebliche Zweifel, ob der Oberbürgermeister gut beraten ist, sich auf Vier-Augen-Ge­spräche mit dem Verteidigungsminister einzulassen. Solche Vier-Augen-Gespräche haben nicht nur die Ten­denz von den Beteiligten hinterher un­terschiedlich interpretiert zu wer­den. Ein Bundesminister ist hier im Zweifelsfall medial klar im Vor­teil. Vor allem bindet die Kommunalverfassung den Oberbürgermeister in der Wahrnahme der Interes­sen der Stadt an die Entscheidungen des Rates. Das wäre auch dem Bundesminis­ter klarer ge­worden, wenn beispielsweise die Fraktionsvorsitzenden im Rat ein­bezogen worden wären.

So musste die Ratsmehrheit den Oberbürgermeister per Dringlichkeitsantrag auffor­dern, sie zu infor­mieren. In Berlin wird man solche Bonner Unabgestimmtheiten zufrieden zur Kenntnis neh­men. Dass der Oberbür­germeister zudem schon wenige Stunden nach dem Gespräch dementieren musste, man habe sich auf die Verle­gung des Verteidigungsministeriums nach Berlin geeinigt, macht die Sache auch nicht besser. Zu dieser bundesweit verbreiteten Agenturmeldung ist übrigens aus Berlin ein solches Dementi bisher nicht bekannt.

Geheimdiplomatie kommt dem Minister jedenfalls wesentlich mehr entgegen als es im Interesse Bonns ist. Für ihn ist jede geräuschlose Einigung günstiger als eine öffentliche Debatte. Bei Einzelgesprä­chen wird zu wenig deutlich, dass die Region ihre Interessen gemeinsam und überparteilich vertritt. Dazu ge­hört übrigens nicht nur die gemeinsame Verhandlungsstrategie gegenüber dem Verteidigungs­minister über die Zukunft der Hardthöhe, sondern beispielsweise auch der klare gemeinsame Wi­derspruch zum Vorhaben, den militäri-schen Teil des Köln/Bonn-Flughafens mit der Flugbreitschaft der Bundeswehr zur Disposition zu stellen.

Die Bonner Interessen sind klar definiert, aber sie müssen auch öffentlich immer wieder wie­derholt werden:

  • Am Grundprinzip des Berlin-Bonn-Gesetzes, für alle Bundesministerien einen Dienstsitz in Berlin und Bonn fest­zulegen, darf nicht gerüttelt werden. Im Gesetz (Artikel 4) heisst es dazu: „Bundesmi­nisterien befinden sich in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn ... Die in der Bundesstadt Bonn verbleibenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundes­hauptstadt Berlin erhalten. ...Die ihren Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin nehmenden Bundesminis­terien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn behalten." Wer sich hier auf Kompromis­se einlässt, gefährdet die Voraussetzung für die Standortsicherheit vieler Institutionen von der UNO bis zur Hochschulrektorenkonferenz in Bonn.
  • Die Vorgabe des Berlin-Bonn-Gesetzes, die „Organisation der Bundesregierung" solle „so gestaltet werden, dass insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt" muss weiter gelten. Eine Verklei­nerung von Ministerien darf nicht einseitig zu Lasten der Bonner Standorte gehen oder zur Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Berlin miss­braucht werden. Nur unter dieser Vor­aussetzung kann es sinnvoll sein, pragmatische Lösungen wie beim aus dem Justizministerium ausgeglie­derten Bun­desamt für Justiz zu vereinbaren. Dabei ist die Zahl der dau­erhaft gesicherten Bundesarbeitsplät­ze wichtiger als das Türschild.

  • Immer wieder muss darauf hingewiesen werden, dass die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn funktio­niert und dem Steuerzahler viel Geld spart. Jährlich nimmt der Haushaltsausschuss des Bundesta­ges im „Teilungs­kostenbericht" der Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Kosten für zwei Regie­rungsstandorte nur bei ca. 9 Millionen lie­gen. Der Berlin-Umzug vor zehn Jahren hat rund 10 Milliar­den Euro gekostet. Selbst wenn man für einen „Totalumzug" nur die Hälfte dieser Summe ansetzen würde, wür­den allein die Zinsen dafür jährlich bei ca. 200 Millionen Euro liegen. Das heißt: Weil es keinen To­talumzug gibt, spart der Steu­erzahler über 190 Millionen Euro im Jahr.

Die Stärke der Region bei der Vertretung dieser Interessen war immer ihre Gemeinsamkeit. Es wäre gefährlich, wenn dies nicht auch in Zukunft deutlich sichtbar bleibt.

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