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DIE VOM RAT BESCHLOSSENE 60-MIO-EURO

29. November 2015
Sanierung ist unverantwortlich und unseriös, denn die Entscheidung fiel - wie es in der Verwaltungs-vorlage heisst - "schon vor Abschluss der Entwurfs-planung und Prüfung der Kostenberechnung".

Der Rat setzt sich mit seinem Beschluss über das Votum des Oberbürgermeisters hinweg. Eine akustische Verbesserung der Mehrzweckhalle ist selbst für diesen hohen Betrag nicht vorgesehen. Mit diesem Beschluss entsteht ein unkalkulierbares Millionengab.

Dass der Rat dafür auch noch Spenden aus der Bürgerschaft erwartet, kann kann man eigentlich nur als Zumutung betrachten.

 

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Stephan Eisel

Die Beethovenhallen-Falle

Für die Sitzung des Bonner Stadtrates am 10. Dezember 2015 hat die Stadtverwaltung jetzt eine bemerkens­werte Vorlage zur Sanierung der Beethovenhalle vorgelegt. Positiv daran ist, dass der neue – erst am 22. Oktober ver­eidigte - Oberbürgermeister Ashok Sridharan sich durchgesetzt hat und die Vorlage die bisher von der Verwaltung ver­folgten aufwendigen Sanierungsvarianten nicht mehr empfiehlt. Zugleich mutet die Ver­waltung dem Rat aber einen Beschluss ohne gesicherte Entscheidungs­grundlage zu. 

1) Die Vorgeschichte

Bis Ende 2009 war klar, dass die Beethovenhalle zugunsten eines neuen Beethoven-Festspielhauses abgeris­sen werden sollte. Darauf basiert die erste Architektenwettbewerb mit den Festspiel­haus-Entwürfen von Zaha Hadid und Valentiny. So findet es sich auch in den Programmen von CDU, SPD und FDP zur Kommu­nalwahl 2009. Doch dann wurde mit Jürgen Nimptsch (SPD) ein neuer Oberbürgermeister gewählt, der das Projekt Festspielhaus im April 2010 im Alleingang aus Eis leg­te. Zugleich machten machten die Grünen den Erhalt der Beethovenhalle zur Bedingung für die neue schwarzgrüne Ratskoalition. In der Folge beschloss der Rat 2011 den Erhalt der Beethovenhal­le ohne jegliche Information über die finanziellen Folgen. 

2) Kostensteigerung in der Planungsphase

Erst im September 2012 legte Verwaltung zur Sanierung der Beethovenhalle die Ergebnisse einer ersten „Kostenermittlung“ vor. Im April 2015 folgte eine „Kostenschätzung“ und im November 2015 „Schätzkos­ten“. Die Kostensteigerung schon in diesen Verwaltungsvorlagen ist atemberau­bend: 

 

Herstellung der Be­triebssicherheit

Moderne Multifunk­tionshalle

Hochwertiger Kon­zertsaal

Verwaltungsvorlage 17.9.2012

„Kostenermittlung“ Drs. 1212095ST7

nicht geprüft

29,8 Mio Euro

42,8 Mio Euro

Verwaltungsvorlage 15.4.2015

„Kostenschätzung“ Drs. 1511323

31,0 Mio Euro

+/- 30 Prozent

56 Mio Euro Euro

+/- 30 Prozent

69 Mio Euro

+/- 30 Prozent

Verwaltungsvorlage 24.11.2015

„Schätzkosten“ Drs. 1513665

39,1 Mio Euro

+/- 25 Prozent

59,8 Mio Euro

+/- 25 Prozent

Vom Rat im Mai 2015 ausgeschlossen

 Unter Einbezug des jetzt schon angegebenen Kostensteigerungsrisikos prognostiziert die Ver­waltung also ca. 50 Mio Euro für die „Sanierung zur Aufrechterhaltung des Betriebs“ und ca. 75 Mio Euro für die „Modernisierung zu einer modernen Multifunktionshalle“. 

Dabei handelt es sich bei diesen Angaben der Verwaltung noch um reine Planzahlen. Nach allen Erfahrun­gen bei öffentlichen Bauten führt die Realisierung – insbesondere bei Sanierungen im Bestand – zu weiteren Kos­tensteigerungen. Ausdrücklich heisst es dazu in der Verwaltungsvorlage: "Im Rahmen der finanziel­len Rahmenbedingungen der Stadt Bonn können jegliche Baukosten für diese Maßnahme nur über eine Kredita­ufnahme und damit eine Neuverschuldung oder Zuschüsse im Be­reich der Stadt Bonn finanziert werden.“ 

3) Fehlende Entscheidungsgrundlage und Blankoscheck

Noch im Mai 2015 forderte der Rat für eine endgültige Entscheidung ausdrücklich, dass „alle für die weitere Planung erforderlichen Module einzeln preislich bewertet werden“. Jetzt teilt die Ver­waltung dazu mit: „Bei der aktuell vorliegenden Datengrundlage wären jegliche Versuche einer Wirtschaftlich­keitsberechnung für einzelne Module letztlich eine Gleichung mit vie­len Unbekannten und würden in keiner Weise soliden und verbindlichen Anforderungen genügen.“ Ganz offen wird in der Beschlussvorlage zuge­geben, dass eine „vertiefte Entwurfsplanung ... auf­grund der Komplexität noch nicht abgeschlossen werden„ konnte.

Dennoch wird eine Ratsentscheidung vorgeschlagen: „Um die Zeitplanung und das gesetzte Zeitziel nicht zu ge­fährden, ist es erforderlich, schon vor Abschluss der Entwurfsplanung und Prüfung der Kostenberechnung (und somit Eingrenzung der Schwankungsbreite auf +/- 25 %) eine Entschei­dung über die konkrete Realisie­rungsvariante zu treffen.“ Gefordert wird nichts weniger als ein Blankoscheck. 

4) Fehlender Businessplan und unkalkulierbare Folgekosten

Im Mai 2015 hat der Stadtrat ausdrücklich beschlossen: „Bis zur Vorlage der Entwurfspla­nung ist auch für die Beethovenhalle ein Businessplan, nach Möglichkeit auf Basis des seit mehre­ren Jahren beschlossenen Auftrages eines Hallenkonzeptes, vorzulegen.“ Dazu teilt die Verwaltung jetzt lapidar mit: "Dieser Business­plan konnte weder seitens der Stadt noch der Betreibergesell­schaft Bonn Conference Center Management GmbH erstellt werden, da eine valide Aussage über mögliche Veranstaltungsformate sich erst bei konkreti­sierender Bauplanung erstellen lässt.“

Es gibt also keinerlei zuverlässige Aussagen über die Betriebskosten einer wie auch immer sanier­ten Beetho­venhalle, zumal die Verwaltung ausdrücklich hinzufügt: „Diese Ausführungen zeigen auf, dass zwar darstell­bar ist, welche Auswirkungen sich aus den einzelnen Modulen ergeben kön­nen, letztlich sind dies aber keine sicher vorhersehbaren und dadurch auch keine hart betriebswirt­schaftlich kalkulierbaren Parameter, da etwa die Veränderung des Rufes der Beethovenhalle nicht planbar ist und auch die Nachfrage für Veranstaltungs­formate, die bislang nicht möglich waren, von der Bereitschaft der Veranstalter, in die Beethovenhalle zu wechseln und letztlich auch von der kon­kreten Preisgestaltung am Markt abhängig sind.“

Wie es um die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Beethovenhal­le als Mehrzweckhalle bestellt ist, legt übrigens die Verwaltungsvorlage selbst (unabsichtlich?) offen. Sogar eine aufwendige Hallenmodernisierung würde nach Auskunft des Betreibers nur „zu einer Umsatzsteigerung von ca. 300.000 € pro Jahr führen. Der Gewinn läge freilich deutlich unter diesem Betrag.“ - und das prognostizierten bei jährlichen Mehraufwen­dungen von ca. 1 Mio Euro ! Ein dauerhaftes Defizit ist bei der Beethovenhalle also eingebaut... 

5) Die 2020-Drohung

Um trotz fehlender Entscheidungsgrundlagen einen Ratsbeschluss zu erreichen, behauptet die Ver­waltung, der Beethovenhalle komme „eine besondere Rolle bei der Frage zu, wie sich Bonn als Ge­burtsort Beetho­vens und als Ort der Beethovenpflege national und international etablieren kann.“ Diese Überhöhung ver­schlägt einem glatt die Sprache: Da es sich um eine Mehrzweckhalle und nicht um einen angemessenen Kon­zertsaal handelt, kann die Beethovenhalle nämlich bei der Profi­lierung Bonns als Beethovenstadt und auch für das Jubiläumsjahr 2020 keine wichtige Rolle spie­len.

Für Sinfoniekonzerte wird es zum 250. Beethoven-Geburtstag in der Geburtsstadt des Komponisten nur Provi­sorien geben: eine Mehrzweckhalle und einen Tagungsraum (WCCB). Niemand wird wegen der Konzerte in solchen Provisorien auch nur aus Köln nach Bonn können. Die national oder international ausstrahlenden Konzerte des Beethovenjahres 2020 werden nicht in Bonn stattfinden. Das Thema Konzertsaal ist bis 2020 leider nicht so zu lösen, dass Bonn hier wettbewerbsfähig wird. Dies ist die Realität nach dem Ende des Festspielhauses und es hilft nichts, davor die Augen zu verschließen.

Alle Beteiligten sind gut beraten, das Beethovenjubiläum 2020 nicht an der Beethovenhalle und dem Kon­zertprogramm festzu­machen. Viel wichtiger ist es das hervorzuheben und zu pflegen, was es zu Beethoven nur in Bonn gibt. Es geht um ein Pro­gramm, das Bonn unverwechselbar macht, und mit den authentischen Orten nachhaltige Strukturen für die Profilierung als Beethovenstadt zu schaffen – sei es mit wahrnehmba­ren Beethoven-Rundgang, kontinuierlicher Nachwuchsförderung bei­spielsweise durch einen Beethoven-Cam­pus oder die Verbesserung der Möglichkeiten des Beethoven­hauses. Dafür ist das Geld viel besser angelegt als in der alten Mehrzweckhalle. 

Niemand sollte sich durch den Verweis auf einen angebli­chen Zeitdruck im Blick Beethoven 2020 dazu er­pressen lassen, Beschlüsse zur beethovenhalle zu fassen, denen die Entscheidungsgrundlage fehlt. 

Fazit: Wer vermeiden will, dass die Beethovenhalle zum unkalkulierbaren Millionen­grab wird, kann auf der Grundlage der bisher vorliegenden Informationen keine Entschei­dung treffen. Hinzu kommt, dass alle Erfahrung zeigt, dass Zeitplä­ne für städtischen Bauvor­haben noch nie eingehalten wurden und auf der Hand liegt: Je um­fangreicher die Baumaß­nahmen umso größer die zeitlichen Risiken. Die Beethovenhalle als Baustelle wäre sicherlich 2020 die größte Blama­ge für Bonn. Notfalls muss statt einer grundlegenden Sa­nierung eine fi­nanziell und zeitlich kalkulierbare Renovierung als „Verschönerung“ genü­gen, um die grund­legende Frage der Überlebensfähigkeit der Beethovenhalle im Blick auf die Zeit nach 2020 ohne Zeit­druck entscheiden zu können.  

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