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Bonn-Berlin:
„Faire Arbeitsteilung" als überparteiliche Daueraufgabe
Die Debatten, die der 20. Jahrestag des Bonn-Berlin-Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 ausgelöst hat, haben gezeigt, dass das Thema immer wieder die Gemüter erhitzt. Das steht in seltsamem Gegensatz zu der geräuschlosen Effizienz, mit der die Arbeit im Miteinander von Bundeshauptstadt als politischem Zentrum und Bundesstadt als Verwaltungszentrum tatsächlich abläuft. Aber so sehr diese im Berlin-Bonn-Gesetz festgelegte „faire Arbeitsteilung" in der Praxis längst ein Selbstläufer ist, so sehr bedarf sie der konsequenten politischen Absicherung. Dafür ist der überparteiliche Konsens in unserer Region in dieser Frage von essentieller Bedeutung. Diese Einsicht hat lange das Verhalten aller Verantwortlichen bestimmt.
Mit Sorge beobachte ich hier aber eine ungute Entwicklung: Immer häufiger liest man unterschiedliche Stellungnahmen von Vertretern der Region entlang von Parteizugehörigkeiten. Insbesondere die Bundestagsabgeordneten von SPD, Grünen und Linken scheinen in letzter Zeit die Gemeinsamkeit der Opposition in Berlin über die Notwendigkeit der überparteilichen Gemeinsamkeit der Region zu stellen. Natürlich muss die Bundesregierung in Sachen Bonn-Berlin kritisch begleitet werden, aber wenn sich dabei nur das Rollenspiel zwischen Regierung und Opposition widerspiegelt, ist das der Sache nicht zuträglich.
So ist unverständlich, dass SPD, Grüne und Linkspartei im Unterschied zu CDU und FDP das wichtige Zugeständnis kritisiert haben, das der Bundesfinanzminister für den Fall des Verkauf des Petersberg gegeben hat: Falls ein solcher Verkauf überhaupt zustande kommt, blebt eine dem historischen Ort angemessene Nutzung gesichert. Die Immobilie wird unabhängig vom Eigentümer dauerhaft als Veranstaltungsort mit Tagungsräumen und Hotel geführt und auch in Zukunft vom Bund für nationale und internationale Konferenzen bevorzugt. Das Außengelände bleibt - so wie bisher - für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Dieses Ergebnis hätten wir vor zwei Jahren noch gemeinsam als Erfolg bewertet.
Auch in den notwendigen Gesprächen mit dem Bundesverteidigungsminister über die Auswirkungen der Strukturreform der Bundeswehr auf den Standort Bonn wäre es wichtig, das beginnende öffentliche Rollenspiel parteipolitischer Loyalitäts- und Kritikrituale wieder zu überwinden und die Interessen der Region gemeinsam zu vertreten. Dazu gehören der klare gemeinsame Widerspruch etwa zur Idee, den militärischen Teil des Köln/Bonn-Flughafens mit der Flugbreitschaft der Bundeswehr zur Disposition zu stellen, ebenso wie das abgestimmte Eingehen auf das Angebot des Bundesverteidigungsministers, pragmatische Lösungen für Hardthöhe zu finden. Dabei ist es nicht Aufgabe des Bonner Oberbürgermeisters (wiederum im offensichtlichen Alleingang) öffentliches Verständnis für den Verteidigungsminister zu äußern, sondern in besonderer Weise die Bonner Interessen auch öffentlich zu artikulieren.
Diese Interessen lassen sich klar definieren:
Am Grundprinzip des Berlin-Bonn-Gesetzes, für alle Bundesministerien in Berlin und Bonn festzulegen, darf nicht gerüttelt werden. Im Berlin-Bonn-Gesetz (Artikel 4) heisst es dazu: „Bundesministerien befinden sich in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn ... Die in der Bundesstadt Bonn verbleibenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundeshauptstadt Berlin erhalten. ...Die ihren Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin nehmenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn behalten." Wer sich hier auf Kompromisse einlässt, gefährdet die Voraussetzung für die Standortsicherheit vieler Institutionen von der UNO bis zur Hochschulrektorenkonferenz in Bonn.
Eine weitere Vorgabe des Berlin-Bonn-Gesetzes, die „Organisation der Bundesregierung" solle „so gestaltet werden, dass insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt" muss immer wieder eingefordert werden.Wenn die Verkleinerung von Ministerien zum Wegfall ministerieller Arbeitsplätze in Bonn führen würde, kann es sinnvoll sein, pragmatische Lösungen wie beim aus dem Justizministerium ausgegliederten Bundesamt für Justiz zu vereinbaren. Entscheidend ist nicht das Türschild, sondern die Zahl der dauerhaft gesicherten Bundesarbeitsplätze.
Immer wieder muss darauf hinweisen, dass die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn dem Steuerzahler viel Geld spart. Zum wiederholten Mal hat der Haushaltsausschuss des Bundestages im jährlichen „Teilungskostenbericht" zur Kenntnis genommen, das die Kosten für zwei Regierungsstandorte bei ca. 9 Millionen liegen. Der Berlin-Umzug vor zehn Jahren hat rund 10 Milliarden Euro gekostet. Er betraf das Parlament und etwa die Hälfte der Mitarbeiter der Bundesregierung. Selbst wenn man für einen „Totalumzug" nur die Hälfte dieser Summe ansetzen würde, würden allein die Zinsen dafür jährlich bei ca. 200 Millionen Euro liegen. Das heißt: Weil es keinen Totalumzug gibt, spart der Steuerzahler über 190 Millionen Euro im Jahr.
Den regelmäßigen Ritualen der Berliner Totalumzugsbefürworter lässt sich umso besser begegnen, je weniger sich Verantwortliche in der Region auseinander dividieren lassen, unabgestimmte Alleingänge unternehmen und und die Stärke des überparteilichen Konsenses eigenen Profilierungsgelüsten opfern. Das gilt auch bei anderen Themen gegenüber dem Bund wie dem sehr wünschenswerten Erhalt der Konzerte auf der Museumsmeile. Erreichen lässt sich das nur im gemeinsamen und abgestimmten (!) Einsatz.
Die Presse zum Buch:
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die Grünen und die von ihnen geführte Verwaltung, um die Einspurigkeit auf der Adenauerallee durchzusetzen. So wurde gegenüber Rat und Öffentlichkeit fälschlicherweise behauptet, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden. Tatsächliche gibt es diesen rechtlichen Zwang nicht, sondern es geht um eine politische Entscheidung.