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Beethoven-Festspielhaus:
Wenn die Verwaltung zögert,
muss der Rat handeln
Die Entscheidung darüber, ob Bonn ein Beethoven-Festspielhaus bekommt, steht unmittelbar bevor. Am 24.11. 2011 hat der Rat unter der Überschrift „Beethoven Festspielhaus Bonn“ mit großer Mehrheit beschlossen:
„Der Rat der Stadt Bonn unterstreicht mit diesem Beschluss den politischen Willen, sich nach Kräften dafür einzusetzen, einen akustisch höchsten Ansprüchen genügenden Konzertsaal in Bonn rechtzeitig vor dem Jahre 2020 zu errichten, um im Jubiläumsjahr den 250. Geburtstag Beethovens angemessen feiern zu können.“
Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurden dem Oberbürgermeister als Verwaltungschef eine Reihe konkreter Aufträge erteilt. Es ist verständlich, dass sich viele Ratsmitglieder darüber ärgern, dass diese Ratsaufträge nur zögerlich erledigt werden. Aber wer nur über Versäumnisse der Verwaltung lamentiert, wird seiner politischen Verantwortung nicht gerecht: Wenn die Verwaltung zu unentschlossen ist, muss der Rat das Heft des Handelns in die Hand nehmen. Dafür sind Ratsmitglieder gewählt und nur so geht in Bonn etwas voran.
Wenn der Rat das Beethoven-Festspielhaus realisieren will, muss er jetzt seinen Beschluss vom November 2011 konkretisieren. Wer das nicht tut, trägt die Verantwortung dafür, dass sich die Beethovenstadt vor aller Welt blamiert, weil sie die von Bund, Land, großen Unternehmen und vielen anderen bereitgestellten ca. 100 Mio Euro verfallen lässt und dieses nationale Engagement für den größten Sohn der Stadt zurückweist.
Dabei muss der Rat natürlich seiner Verantwortung für die Finanzen der Stadt gerecht werden und die Chancen beim Bau des Festspielhauses gegen die Risiken bei einem Votum gegen das Projekt abwägen. Niemand erwartet vom Rat, sich auf ein Abenteuer einzulassen. Aber die Bonner haben einen Anspruch darauf, dass seriöse Angebote zum Wohl der Stadt genutzt und nicht verschlafen, auf Eis gelegt oder ignoriert werden.
Dabei liegen die Eckpunkte für einen weiteren Ratsbeschluss für das Beethoven-Festspielhaus auf der Hand:
Der Bau
Der Bau des Festspielhauses wird vollständig privat finanziert. Dabei muss es bleiben. Deshalb hat der Rat im November 2011 zu Recht mit großer Mehrheit beschlossen: „Die Stadt Bonn wird sich an den Investitionskosten für ein neues Konzerthaus nicht beteiligen, daher appelliert sie insbesondere an die Unternehmen aus Bonn und der Region sowie an die Bürgerinnen und Bürger, sich finanziell an dem Vorhaben zu beteiligen.“
Seitdem hat die Deutsche Post AG mehrfach ihre Zusage wiederholt, mit 30 Mio Euro einen wesentlichen Teil der Baukosten zu übernehmen. Eine private Initiative um IHK-Präsident Wolfgang Grießl hat zugesagt, in der Bonner Bürgerschaft und Wirtschaft 25 Mio Euro zu sammeln. Schon in den ersten Monaten kamen über 3 Mio Euro zusammen. Die Hoteliers der Region wollen mit einem „Beethoventhaler“ pro Übernachtung jährlich ca. 1 Mo Euro beisteuern. Damit kann ein von der Postbank zugesagter günstiger Kredit über die Restsumme der der Baukosten finanziert werden.
Nur wenn die private Finanzierung gesichert ist, wird und kann der Bauträger einen „vorhabenenbezogenen Bebauungsplan“ einreichen. Dieser wird extern - also nicht etwa durch das Bauplanungsamt - im Auftrage des Investors erstellt. Sodann durchläuft er das eigentliche Planaufstellungsverfahren.
Der Rat kann und sollte vor diesem Hintergrund also beschliessen:
„Städtische Haushaltsmittel werden für den Bau des Beethoven-Festspielhauses nicht verwendet. Wenn ein privater Bauträger einen vorhabenbezogenen Baubauungsplan für einen Standort in der Rheinaue vorlegt, wird die Verwaltung unverzüglich ein Planaufstellungsverfahren einleiten. Die Stadt Bonn wiederholt ihre Zusage, für den Bau des Festspielhauses ein städtisches Grundstück in der Rheinaue zur Verfügung zu stellen und die Verantwortung für Umfeldgestaltung zu übernehmen. Dazu ist – wie vom Rat im November 2011 beschlossen – von der Verwaltung „ein Vertrag für das in städt. Eigentum befindliche Grundstück – unter Berücksichtigung der von der Stadt zu tragenden Anteile an den Erschließungskosten und an der Umfeldgestaltung – auszuhandeln, sowie mit dem Land NRW über eine Förderung von städtebaulichen Begleitmaßnahmen aus Städtebauförderungsmitteln zu verhandeln.“
Der Betrieb
Den Betrieb des Festspielhauses wird eine eigenständige Stiftung übernehmen, für deren Kapitalstock der Bund 39 Mio Euro, der Rhein-Sieg-Kreis 3 Mio Euro und die Sparkasse KölnBonn 5 Mio Euro zugesagt haben. Außerdem wollen das Land einen jährlichen Zuschuss von einer Mio Euro beisteuern und die Telekom einen Beitrag leisten. Offen ist noch der Beitrag der Stadt Bonn zu den Betriebskosten, ohne den das Geld des Bundes nicht fliessen kann.
Der Rat hat dazu im November 2011 beschlossen, „den finanziellen Beitrag der Stadt für den Betrieb des Konzertsaales auf ein verantwortbares Maß, das sich am durch die mittelfristige Finanzplanung vorgegebenen Handlungsrahmen orientiert und damit keine zusätzliche Belastung für den Haushalt generiert, zu begrenzen.
Nach dem Ratsbeschluss die Beethovenhalle zu erhalten, kann diese Vorgabe leicht konkretisiert werden.
Vor diesem Hintergrund kann der Rat ohne Mehrbelastungen für die Stadt beschließen:
„Der Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat am 17. 11. 2007 beschlossen, im Falle einer „angemessenen Mitfinanzierung“ auch durch die Stadt Bonn 39 Mio Euro für eine „Stiftung Beethoven-Festspielhaus“ zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Bonn erfüllt diese Voraussetzung durch die Erhöhung des Kapitalstocks bei Gründung dieser Stiftung um 13 Mio Euro. Mit Beginn des Betriebs des Festspielhauses leistet die Stadt Bonn einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 2,5 Mio Euro. Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt entstehen nicht, weil durch den Bau des Festspielhauses die Umwandlung der Beethovenhalle zu einem Konzertsaal entfallen kann (Kosten ca. 13 Mio Euro) und durch die Auslagerung des Beethovenorchesters mit zusätzlichen Vermietungsmöglichkeiten der jährliche städtische Zuschuss für die Beethovenhalle entfallen kann (z. Zt. 2,7 Mio Euro).“
Der Rat muss jetzt Farbe bekennen, die Zeit des Taktierens ist vorbei: Wer gegen das Festspielhaus ist, soll NEIN sagen, wer die Chance für Bonn nutzen will, sich zum JA bekennen.
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die Grünen und die von ihnen geführte Verwaltung, um die Einspurigkeit auf der Adenauerallee durchzusetzen. So wurde gegenüber Rat und Öffentlichkeit fälschlicherweise behauptet, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden. Tatsächliche gibt es diesen rechtlichen Zwang nicht, sondern es geht um eine politische Entscheidung.