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Stephan Eisel
Beethovenhalle: Vom Trauerspiel zur Tragödie
Sehenden Auges immer tiefer ins Millionengrab
Im Frühjahr 2015 verhinderten die Mehrheit des Bonner Stadtrates und große Teile der Stadtverwaltung ohne Not ein im Bau vollständig privat finanzierten und im Betrieb weitgehend vom Bund getragenes Beethoven-Festspielhaus. Die Ablehnung des Rates war die schwerste kommunalpolitische Fehlentscheidung der letzten Jahrzehnte. Stattdessen beschloss man, die marode Beethovenhalle denkmalgerecht zu sanieren, d.h. es werden z. B. alle Kreuzschrauben durch Schlitzschrauben ersetzt, weil es zum Zeitpunkt des Baus der Halle noch keine Kreuzschrauben gab – leider kein Witz... Eine Verbesserung der Akustik findet nicht statt, ein Konzertsaal wird also der Beethovenstadt auch künftig fehlen.
Trotzdem hat sich Stadtdirektor Fuchs massiv für eine aufwendige Sanierung der überholten Mehrzweckhalle eingesetzt. Der General-Anzeiger berichtete dazu am 2. 10.2015: „Während Bonns künftiger Oberbürgermeister Ashok Sridharan eine aufwendige Sanierung der Beethovenhalle ablehnt, will Stadtdirektor Wolfgang Fuchs richtig investieren.“ Leider folgte ihm am 10.12.2015 eine knappe Ratsmehrheit (43:35 Stimmen), obwohl die Verwaltungsvorlage ausdrücklich einen Beschluss „schon vor Abschluss der Entwurfsplanung und Prüfung der Kostenberechnung“ verlangte. Die Entscheidung auf einer solchen Grundlage zu treffen, war vom Rat ebenso fahrlässig wie es unverantwortlich war, dem Rat überhaupt eine solche Entscheidung vorzuschlagen.
Die Ratsvorlagen zur Beethovenhalle zeichnen sich leider immer wieder durch Intransparenz, Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten aus. Es liegt auch bis heute kein Businessplan über die Wirtschaftlichkeit der Hallennutzung vor. Die Hallensanierung macht zudem immer wieder durch ständige Kostenexplosionen von sich reden - um durchschnittlich eine Million Euro monatlich. Die Verwaltung hat jetzt noch einmal zusätzliche Kosten angekündigt, “die zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der unklaren Bausituation noch nicht beziffert werden können." (Drs. 1813103 vom 14.11.2018). Schon die bisherige Kostensteigerung ist atemberaubend:
31.01.2015 (Verwaltung lt. GA) 15/ 30 Mio Euro
07.04.2016 (Drs. 161 1089): 53,4 Mio Euro
22.09.2016 (Drs. 161 2370): 59,9 Mio Euro
19.01.2017 (Drs. 171 0337): 61,5 Mio Euro
26.05.2017 (Drs. 171 1685): 64,0 Mio Euro
15.06.2017 (Stadtdir. Fuchs im GA): 66,5 Mio Euro
27.06.2017 (Drs. 171 1685ST2): 70,6 Mio Euro
12.09.2017 (Projektbeirat lt. GA) 72,2 Mio Euro
18.10.2017 (Drs. 171 3043) 73,3 Mio Euro
08.11.2017 (Drs. 171 3263) 75,2 Mio Euro
12.12.2017 (Verwaltung laut GA) 76,1 Mio Euro
23.02.2018 (Drs. 181 0539) 79,1 Mio Euro
19.06.2018 (Drs. 181 1630ST2) 87,2 Mio Euro
23.08.2018 (Drs. 18 12 225) 93,9 Mio Euro
27.09.2018 (Drs. 181 25 79) 96,0 Mio Euro
14.11.2018 (Drs. 181 31 03) 96,5 Mio Euro netto (97,8 Mio Euro brutto)
Wer ein Gefühl dafür bekommen will, wie die Lage wirklich ist, sollte z. B. die Verwaltungsvorlage Drs. 1813103 vom 14.11.2018 lesen, die am 11. 12. 2018 dem Rat vorliegt. Darin heisst es u.a:
„Es wird angenommen, dass es durch Setzungsunterschiede zwischen tiefgegründeter Stahlbetonwand und Stadtmauer zu sog. Zwängungen zwischen den Bauteilen gekommen ist, die wiederum Kräfte erzeugen, welche zu Rissen in den Bauteilen führen. Hinzu kommt, dass noch restliche Spezialtiefbaumaßnahmen in den angrenzenden Bereichen ausgeführt werden, die die vorhandene Gründungssituation ihrerseits beeinflussen. Weiterhin ist festzustellen, dass sich an dem nunmehr im Durchbruch freigelegten Wandgefüge der Stadtmauer der Mörtelverbund aussandet und seine Verbundwirkung verliert.“
„Die Ausführungsplanung für den Bereich des Verbindungstunnels muss in Folge der fragilen Gründungssituation bzw. des gestörten Gefüges der Stadtmauer geändert werden, da über die jetzt geschaffene Breite des Tunnels nicht hinausgegangen werden darf. Die erforderlichen Umplanungen werden zwangsläufig zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu zusätzlichen Kosten führen, die zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der unklaren Bausituation noch nicht beziffert werden können.„
„In dem zuletzt vorgelegten und fortgeschriebenen Terminplan des Architekten (Index W) mit Stand 11.09.2018 wurde angegeben, dass die bauliche Fertigstellung inkl. Mängelbeseitigung voraussichtlich Mitte April 2020 abgeschlossen sein soll. Im Zuge der Überprüfung des vorgenannten Terminplans des Architekten wurde deutlich, dass diese Planunterlage inhaltliche Unstimmigkeiten enthält, die Anlass zu deutlichen Zweifeln an der Gesamtaussagekraft der vorgenannten Terminplanung gaben – dies sowohl in Bezug auf einzelne Planinhalte als auch auf Terminangaben einzelner Prozesse bis hin zum Übergabetermin. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass der vorgelegte Terminplan Index W nicht geeignet ist, die Planungsprozesse und den Bauablauf zu koordinieren sowie Vertragstermine mit den ausführenden Firmen in aktualisierter Form zu vereinbaren.„
„Entgegen der Vereinbarung wurde der Terminplan Index X bis zum 31.10.2018 nicht, wie angekündigt, durch den Architekten vorgelegt, so dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilungsvorlage keine konkreten Auskünfte zum Zeitpunkt der Projektfertigstellung gegeben werden können. Diese Information wird spätestens bis zur Projektbeiratssitzung am 20.11.2018 nachgeliefert.“
„Nach wie vor muss die Rohbauplanung (Ausführungsplanung) parallel zu den Rohbauarbeiten bearbeitet und teilweise überarbeitet werden. Gründe hierfür sind u.a. stetig auftretende Abweichungen der Bestandskonstruktion zu den Bestandsplänen (Grundlage der aktuellen Planungsbeiträge einzelner Planer), auf die ad hoc durch Planungsänderungen reagiert werden muss. Ebenso wird der Planungs- und Bauprozess durch notwendige Rückbau- und Erneuerungsmaßnahmen verzögert (z.B. Deckenkonstruktionen im Küchenbereich).“
„Trotz mehrfacher Aufforderungen wurden die ebenso benötigten Planungsbeiträge der Fachplanung Technische Ausrüstung (Sanitärtechnik, Heizung, Lüftung, Elektrotechnik, Sonderlöschanlagen, Gebäudeautomation) bislang nicht vollständig vorgelegt. Infolge dessen ist eine Prüfung und Freigabe der abgestimmten und koordinierten Entwurfsplanung nicht möglich. Der Bauherr SGB ist weiterhin bestrebt, die fehlenden Beiträge möglichst zeitnah zu erhalten und fordert diese fortlaufend ein. Nach intensiver Durchsicht der vorliegenden, jedoch unvollständigen Planungsbeiträge zur Entwurfsplanung der Küche wurde schnell erkennbar, dass das diesbezügliche Teilprojektziel „Kosten“ (Schätzkosten Erneuerung Küche bislang ca. 1,4 Mio. € netto) um mehr als 100 % überschritten wird. In der Folge wurde den Planungsbeteiligten durch den Bauherrn mitgeteilt, dass eine Freigabe der Entwurfsplanung infolge der eklatanten Verfehlung des Planungs- und Kostenziels nicht möglich ist.“
Die Presse zum Buch:
"unbedingt lesenswert" + "verfasst von einem Mann mit genauem Blick in die Kulissen der Macht" + "ausgewogen" + "anschaulich" + "persönlich, direkt, ganz nah dran" + "schildert Kohls Charakter-züge" + "spannende Hinter-gründe" + "keine undifferen-zierte Schwärmerei"
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die Grünen und die von ihnen geführte Verwaltung, um die Einspurigkeit auf der Adenauerallee durchzusetzen. So wurde gegenüber Rat und Öffentlichkeit fälschlicherweise behauptet, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden. Tatsächliche gibt es diesen rechtlichen Zwang nicht, sondern es geht um eine politische Entscheidung.