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BEI DER DEBATTE UM DEN CDU-VORSITZ

wird immer wieder der Vorschlag einer Mitgliederbefragung gemacht. Aber handelt es sich dabei wirklich um einen Königsweg der Basisbeteiligung ? Die bisherigen Erfahrungen geben eher Anlass zur Skepsis.
BEI DER DEBATTE UM DEN CDU-VORSITZ

 

 

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Stephan Eisel

Königsweg Mitgliederbefragung?

In der Debatte um die Neuaufstellung der CDU nach der Wahlniederlage vom 26. September 2021 wird jetzt häufig der Vorschlag gemacht, die Entscheidung über den Parteivorsitz in einer Befragung aller Parteimitglieder herbeizuführen. Dem liegt die Annahme zugrunde, ursächlich für die Wahlniederlage der Union sei es gewesen, dass Armin Laschet von einem Parteitag zum Bundesvorsitzenden und vom CDU-Bundesvorstand zum Kanzlerkandidaten gewählt worden ist. Behauptet wird, das Ergebnis wäre bei einer Mitgliederbefragung anders ausgefallen.

Diese These stützt sich auf Meinungsumfragen, die sich allerdings vor den Personalentscheidungen nicht auf die Mitglieder der CDU, sondern auf die Wählerschaft bezogen. Dagegen spricht, dass solche Umfragen nach den getroffenen Entscheidungen die Union durchgängig deutlich auf Platz 1 sahen und die CDU die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021 (mit dem Kanzlerkandidaten Armin Laschet) deutlich gewann. Vieles deutet darauf hin, dass mangelndes inhaltliches Profil, Fehler (auch des Spitzenkandidaten) im Wahlkampf und vor allem Querschüsse aus den eigenen Reihen – namentlich vom unterlegenen Markus Söder – das Wahlergebnis entscheidend negativ beeinflusst haben. Mit dem Nominierungsverfahren hatte das nichts zu tun.

Es gibt Gründe für und gegen eine Mitgliederbefragung über den CDU-Vorsitz: Einerseits erhält jedes Mitglied eine direkte Stimme bei dieser wichtigen Personalentscheidung. Dies könnte die Identifikation mit der Entscheidung verbreitern. Allerdings setzt das voraus, dass die Unterlegenen und deren Anhänger auch ihrerseits das Ergebnis akzeptieren. Das hängt freilich von deren Haltung und nicht von der Art des Verfahrens ab. Andererseits handelt es sich bei Mitgliederbefragungen nicht um einen rein parteiinternen Prozess, sondern die Medien (und damit auch die politische Konkurrenz) würden darauf erheblichen Einfluss ausüben. Hier liegt die Gefahr, Entscheidungen nach demoskopischen Tagesstimmungen zu treffen statt  eigenen Überzeugungen zu folgen, für die man dann hinterher um Unterstützung in der Bevölkerung wirbt.

Für die CDU (und auch CSU) wäre eine nationale Mitgliederbefragung ein neuer Weg. Deshalb ist es sicherlich hilfreich, die bisherigen Erfahrungen der Parteien mit diesem Instrument zu analysieren:

Die SPD hat über ihre Bundesspitze zweimal in Mitgliederbefragungen entschieden. Schon im Juni 1993 hatte sie nach dem Rücktritt von Björn Engholm ihren ersten Mitgliederentscheid durchgeführt:  Kandidaten waren Rudolf Scharping , Gerhard Schröder und Heidemarie Wieczorek-Zeul. Die Beteiligung lag bei 56 %. Das Ergebnis war nicht besonders klar:  40 % stimmten für Scharping, 33 % für Schröder und 26,5 % für Frau Wieczorek-Zeul. Es kam aber nicht zu einer Stichwahl durch Mitgliederentscheid, sondern ein Parteitag wählte Rudolf Scharping zum Vorsitzenden. Dessen Amtszeit dauerte dann aber nur 30 Monate, bevor er bei einem Parteitag (ohne Mitgliederentscheid) von Oskar Lafontaine gestürzt wurde.

Zu zwei Wahlgängen kam es beim Mitgliederentscheid über den SPD-Parteivorsitz im Herbst 2019. Es waren sechs Zweierteams angetreten. Bei einer Beteiligung von 53 % kamen Klara Geywitz & Olaf Scholz (22,6 %) und Saskia Esken & Norbert Walter-Borjans (21 %) in eine Stichwahl, die Esken/Walter-Borjans bei einer Beteiligung von 54 % mit einem Vorsprung von 6.500 Stimmen knapp gewannen.

Auf Landesebene gab es bei der SPD Mitgliederbefragungen lediglich in Baden-Württemberg 2009 über die Spitzenkandidatur (Beteiligung 47,4 %) und 2018 über den Landesvorsitz (Beteiligung ca. 60 %).

Die Grünen bestimmten 2012 erstmals ihr Wahlkampf-Spitzenduo für die Bundestagswahl per Urwahl. Es  beteiligten sich 61,6 % der allerdings nur knapp 60.000 Parteimitglieder. Für den männlichen Platz erhielt Jürgen Trittin ohne ernsthafte Konkurrenz 71,9 % der Stimmen. Beim Frauen-Platz lag Katrin Göring-Eckardt (47,3 %) vor Renate Künast (38,6 %) und Claudia Roth (26,2 %).

Für die Bundestagswahl 2017 beteiligten sich 59 % der Grünen-Mitglieder an der Wahl des Spitzen-Duos. Diesmal gab es für den Frauen-Platz nur die Bewerberin Katrin Göring-Eckardt, auf die 70,6 % entfielen.  Bei den Männern lag Cem Özdemir mit 35,9 % ganz knapp vor Robert Habeck (35,7 %) - der Unterschied betrug hier nur 75 Stimmen - und Anton Hofreiter (26,2 %).

Die CDU hat auf nationaler Ebene bisher keine Mitgliederbefragung durchgeführt, war aber auf Landesebene durchaus Vorreiter. In der CDU Nordrhein-Westfalen hatte bereits 1994 die erste schriftliche Mitgliederbefragung stattgefunden. Bei der Entscheidung über die Spitzenkandidatur zur Landtagswahl setzte sich Helmut Linssen mit 59,6 % gegen Norbert Lammert durch. Die Beteiligung lag bei 44 %. Es folgten seitdem solche Befragungen jeweils über die Spitzenkandidatur 2004 in Baden-Württemberg (Günter Oettinger gewann bei einer Beteiligung von zwei Drittel der Mitglieder  gegen Annette Schavan), 2010 in Nordrhein-Westfalen (Norbert Röttgen siegte gegen Armin Laschet bei einer Beteiligung von 44 % ) und 2014 erneut in Baden-Württemberg (Guido Wolf gewann gegen Thomas Strobl bei einer Beteiligung von ca. 50 %). 

Es fällt auf, dass – mit Ausnahme von Günther Oettinger 2005 in Baden-Württemberg –  keiner der Sieger bei einer Mitgliederbefragung bei anschließenden Wahlen erfolgreich war.

Bei CSU, FDP und Linker haben Mitgliederbefragungen zu Personalentscheidungen auf Landes- oder Bundesebene bisher nicht stattgefunden.

Davon zu unterscheiden sind Mitgliederentscheide zu Sachfragen, die de facto einen überwiegend deklamatorischen Charakter haben. Anfang 2018 wurden 463.723 SPD-Parteimitglieder per Post aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen über den Koalitionsvertrag zur Großen Koalition zu befinden. Die Beteiligung lag bei beachtlichen 78,4 %, zwei Drittel stimmten dem Koalitionsvertrag zu. Dabei war die Sachfrage tatsächlich eine Vertrauensfrage der Parteiführung. Ein rein digitales Mitgliedervotum führte die nordrhein-westfälische FDP 2017 über den Koalitionsvertrag mit der CDU durch. Es beteiligten sich 40,4 % der etwa 15.000 Mitglieder. 97 % stimmten dem Koalitionsvertrag zu. Ebenfalls nur als Online ließ die FDP in Schleswig-Holstein 2017 über die Jamaika-Koalition abstimmen. 48 % der insgesamt nur 2236 Mitglieder beteiligten sich.  Die Zustimmung zum Koalitionsvertrag lag bei 98,2 %. Bei den schleswig-holsteinischen Grünen lag – wiederum bei einer reinen Online-Abstimmung - die Zustimmung zum Koalitionsvertrag bei 84,3 %. Knapp 60 % der 2449 Grünen-Mitglieder des Landesverbands hatten teilgenommen.

Bei den Urabstimmungen über die Fusion ihrer Parteien 2007 beteiligten sich 82,6 % der ca. 60.000 Mitglieder der Linkspartei und 49,8 % der 11.500 Parteimitglieder der WASG. Als die fusionierte Partei 2010 eine Mitgliederbefragung über die Einführung einer Doppelspitze durchführte, beteiligten sich 48,3 % der Mitglieder, bei der Abstimmung über das Parteiprogramm im Jahr darauf waren es 48,6 %. Die Zustimmungsquote lag jeweils weit über 80 %.

Tatsächlich kontrovers war der bisher einzige nationale Mitgliederentscheid der FDP, in dem es 2011 um den Euro-Rettungsfonds ESM ging. Die Euro-Skeptiker unterlagen dabei mit 44,2 : 54,5 % dem Bundesvorstand. Die Beteiligung lag hier nur bei 31,6 % der 20.634 Parteimitglieder.

Sollte sich die CDU für eine Mitgliederbefragung über den Parteivorsitz entscheiden, gibt es dafür klare Spielregeln.  Die Parteisatzung (§ 6a) legt fest, dass auf Bundesebene eine Mitgliederbefragung durchgeführt werden muss, wenn dies von sechs der 17 Landesverbände oder der Mehrheit der Bundesvorstandsmitglieder beschlossen wird. Zugleich heißt es dort (§2 9), dass es Aufgabe des Bundesparteitags ist, alle zwei Jahre den Bundesvorstand zu wählen. Die Ergebnisse einer Mitgliederbefragung haben also nur empfehlenden Charakter. Der Parteitag bleibt nach Satzung und Parteiengesetz das maßgebliche Entscheidungsgremium.

800 der 1001 Delegierten eines CDU-Bundesparteitages werden von den Kreisverbänden entsprechend ihrer Mitgliederzahl gewählt. Dazu kommen 200 Delegierte  der Landesverbände entsprechend dem Ergebnis der letzten Bundestagswahl. Teilweise werden die Delegierten in den Kreisverbänden ihrerseits von Delegierten der Ortsverbände gewählt, teilweise sind dabei alle Mitglieder eines Kreisverbandes stimmberechtigt. Das Mitgliederprinzip in allen Kreisverbänden verpflichtend einzuführen, könnte deshalb eine nachhaltigere Basiseinbindung garantieren als eine einmalige Mitgliederbefragung auf nationaler Ebene.

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