die Grünen und die von ihnen geführte Verwaltung, um die Einspurigkeit auf der Adenauerallee durchzusetzen. So wurde gegenüber Rat und Öffentlichkeit fälschlicherweise behauptet, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden. Tatsächliche gibt es diesen rechtlichen Zwang nicht, sondern es geht um eine politische Entscheidung.
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Stephan Eisel
Grüne Irreführungen zur Einspurigkeit der Adenauerallee
Seit vielen Jahren funktioniert die Adenauerallee/B9 als zentrale Bonner Verkehrsachse in jede Richtung für den Autoverkehr zweispurig mit einem Fahrradstreifen. Das wollen die Grünen jetzt ändern und auf dieser Hauptverkehrsachse die Einspurigkeit durchsetzen.
Dazu hat die grüne Oberbürgermeisterin mit der Verwaltungsvorlage 250803 (Mai 2023) im Rat beantragt, die Adenauerallee/ B9 auf der gesamten Länge zwischen Bundeskanzlerplatz und Koblenzer Tor für den Autoverkehr in jede Richtung von zwei auf eine Fahrspur zu reduzieren und bis Anfang 2025 „auf der gesamten Länge in beide Fahrtrichtungen eine Protected Bike Lane“ einzurichten.
Dies soll geschehen, obwohl rheinseitig etwa 200-300 Meter parallel zur Adenauerallee das gesamte Rheinufer für den Autoverkehr gesperrt und nur dem Fahrrad vorbehalten ist. Zugleich ist stadtseitig etwa 300-400 Meter parallel zu Adenauerallee ein eigener Radweg auf der Kaiserstraße eingerichtet. Sollte der grüne Verwaltungsvorschlag umgesetzt werden, wäre eine zentrale Verkehrsachse in Bonn de facto lahmgelegt.
Die grüne Oberbürgermeisterin führt für ihren Vorschlag vor allem zwei Argumente an:
Es gebe eine Verkehrszählung, die auf der Adenauerallee erheblichen Fahrradverkehr nachweise und es gebe „geltende Richtlinien“, die es unmöglich machen würden, nach einer notwendigen Kanalsanierung die Vierspurigkeit auf der Adenauerallee wiederherzustellen.
Beide Argumente erweisen sich bei näherem Hinsehen als – freundlich ausgedrückt – irreführend.
Verkehrszählung belegt fast zehnmal mehr Autos als Fahrräder
Die von der Verwaltung zunächst angeführte Verkehrszählung fand am 9. Oktober 2018 statt, also vor fünf Jahren. Gezählt wurde nicht auf der gesamten Länge der Adenauerallee, sondern nur an zwei besonders von Fahrrädern frequentierten Knotenpunkten. In der Verwaltungsvorlage wird davon nur die für die Grünen günstigere Zählung aufgeführt – und zwar ohne darauf hinweisen, wo und wann sie erhoben wurde. So wurde der falsche Eindruck erweckt, die Zählung beziehe sich auf die gesamte Adenauerallee.
Wegen zunehmender Kritik wurde im Juni 2023 eine erneute Verkehrszählung durchgeführt. Selbst an der wegen der Durchfahrt zum Rheinufer bei Fahrradfahrern besonders beliebten Ecke Adenauerallee/ Weberstrasse waren fast zehnmal mehr Autos als Fahrräder unterwegs (20.193:2.223). Trotzdem will die grüne Stadtspitze den Verkehrsraum Adenauerallee zur Hälfte für Fahrräder reservieren.
Es kann nicht überraschen, dass diese einseitige Bevorzugung des Fahrrads andere Verkehrsteilnehmer vor den Kopf stößt und sich dagegen zunehmend Widerstand in der Bürgerschaft regt.
Falsche Information zu angebliche Rechtsvorschriften
In der Verwaltungsvorlage 250803 für den Rat heisst es, „dass nach den geltenden Regelwerken im Zuge der Sanierungsmaßnahmen der bisherige Status quo mit zwei MIV-Spuren nicht wiederhergestellt werden kann. Durch die umfassende grundhafte Sanierung besteht kein Bestandsschutz. Die Beibehaltung bzw. richtlinienkonforme Neumarkierung einer zweispurigen MIV-Führung und einer Radverkehrsanlage ist nach den geltenden Richtlinien nicht möglich.“ In einer städtischen Pressemitteilung vom 9. Mai 2023 werden dafür konkret „die Richtlinien für Stadtstraßen (RASt 06) und Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)“ angeführt.
Tatsächlich hat eine Durchsicht dieser Richtlinien aber ergeben, dass es dort nur allgemeine Empfehlungen gibt, aber keine verbindlichen rechtlichen Vorschriften. Auf Nachfrage hat der zuständige Dezerent i Verwaltungsvorstand schriftlich bestätigt, dass es „keinen unmittelbaren rechtlichen Zwang für die Herstellung der Einspurigkeit auf der Adenauerallee“ gibt. „Allerdings ist die richtlinienkonforme Ausführung Maßstab nicht zuletzt einer evtl. juristischen Bewertung, ob eine verkehrssichere Anlage auf der Fahrbahn hergestellt wird oder nicht. Vor diesem Hintergrund ist letztendlich auch politisch zu entscheiden.“ (Mail des Planungsdezernates vom 22. Mai 2023).
Es ist also falsch und irreführend, wie die grüne Oberbürgermeisterin in der zitierten Ratsvorlage zu behaupten, dass „der Status quo mit zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung und Platz für den Radverkehr nicht wiederhergestellt werden kann“. Die Adenauerallee einspurig zu machen ist ein politisches Vorhaben und keine rechtliche Zwangsläufigkeit.
Hinter der konkreten Frage Adenauerallee
lauert ein tiefergehendes Problem:
Die Fahrradlobby in Bonn ist zwar laut und gut organisiert, aber sie ignoriert die Lebenswirklichkeit vieler Menschen.
Das Fahrrad ist ein Verkehrsmittel für Privilegierte, die gesundheitlich fit sind, nichts Schweres transportieren müssen, terminlich flexibel und wetterunabhängig sind, keine längeren Strecken z. B. zwischen Wohn- und Arbeitsort zurücklegen müssen usw.
Weil all´ das oft nicht der Fall ist, sind viele Fahrradfahrer zugleich auch Autofahrer.
Nur das Fahrrad zu nutzen, ist Option für eine privilegierte Minderheit. Verantwortungsvolle Verkehrspolitik darf das nicht ignorieren.
Die Presse zum Buch:
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Ausführliche Pressestimmen zum Buch finden Sie hier
die Grünen und die von ihnen geführte Verwaltung, um die Einspurigkeit auf der Adenauerallee durchzusetzen. So wurde gegenüber Rat und Öffentlichkeit fälschlicherweise behauptet, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden. Tatsächliche gibt es diesen rechtlichen Zwang nicht, sondern es geht um eine politische Entscheidung.