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AUF DEM WEG ZUM FESTPIELHAUS FÜR

Beethoven ist der Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ein wichtiger Schritt. Diesen Antrag haben die Festspielhaus-Initiativen am 243. Tauftag Beethovens eingereicht. Der Vorsitzende der BÜRGER FÜR BEETHOVEN  Stephan Eisel sagte dazu: "Wir unterstreichen mit diesem Antrag die Entschlossenheit der Bonner Bürgerschaft und der regionalen Wirtschaft gemeinsam mit der Deutschen Post AG den Bau des Festspielhauses vollständig privat zu finanzieren."
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Beethoven-Festspielhaus Förderverein (5000x5000)
Bürger für Beethoven
Fest.Spiel.Haus.Freunde
Förderer Festspielhaus Beethoven Bonn eG (Beethoventaler)

 

Wichtiger Schritt zur Realisierung des Beethoven-Festspielhauses

Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt

Am 243. Tauftag Ludwig van Beethovens, dem 17. Dezember 2013,  haben die Initiativen für ein Beethoven-Festspielhaus in Bonn bei der Stadt Bonn die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beantragt. Das teilten Wolfgang Grießl für den Förderverein Beethoven-Festspielhaus e.V. (5000x5000), Stephan Eisel für die Bürger für Beethoven, Fritz Dreesen und Wolfgang Clement für die Förderer Beethoven-Festspielhaus Bonn eG (Beethoventaler-Genossenschaft) und Monika Wulf-Mathies für die Festspielhaus-Freunde mit. In einer gemeinsamen Stellungnahme sagten sie: „Andere sollen reden, wir handeln. Wir gehen mit diesem Antrag einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung des Beethoven-Festspielhauses rechtzeitig zum 250. Geburtstag Beethovens 2020. Damit unterstreichen wir die Entschlossenheit der Bonner Bürgerschaft und der regionalen Wirtschaft gemeinsam mit der Deutschen Post AG den Bau des Festspielhauses vollständig privat zu finanzieren.“

Antragssteller für die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren ist die gemeinnützige „Projektentwicklungsgesellschaft Beethoven Festspielhaus gGmbH“, die die Initiative 5000x5000 und die Beethoventaler-Genossenschaft gegründet haben. In dem Antrag heißt es: „Wir erklären uns bereit, alle Kosten des Bauleitplanverfahrens mit Ausnahme der Kosten für grundstücksbezogene Untersuchungen, die der Sphäre der Stadt Bonn zuzurechnen sind, und ausschließlich der Aufwendungen für die Verwaltungsleistungen der Stadt, die ihrem hoheitlichen Aufgabenbereich zuzuordnen sind, zu tragen. Einer entsprechenden schriftlichen Planungsvereinbarung sehen wir entgegen.“ Eine solche Planungsvereinbarung hatte der Oberbürgermeister im Sommer nach einem Gespräch mit den Festspielhaus-Initiativen zugesagt.

Der Antrag bezieht sich auf das von der Stadt für das Festspielhaus vorgesehene städtische Grundstück am Rand der Rheinaue (Blindengarten) an der Petra-Kelly-Allee in der Nähe des Posttowers, „damit auf der o.a. Fläche ein Festspielhaus entsprechend den fortzuschreibenden Plänen des Architekturbüros Zaha Hadid Architects oder Herman & Valentiny errichtet werden kann.“ Auch die von der Stadt durch den Standortwechsel von der Beethovenhalle in die Rheinaue verursachten Umplanungskosten der Architekturentwürfe wollen die Festspielhaus-Initiativen privat finanzieren.

Nach § 12 des Baugesetzbuches weist ein „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ ein Baugebiet nur für eine bestimme Nutzung – hier das Festspielhaus – aus und gibt es nicht zur allgemeinen Bebauung frei. Am Ende des Verfahrens steht ein Bauantrag, für den dann auch der endgültige Bauträger und der ausgewählte Architektenentwurf feststehen müssen. Damit ist nach Abschluss des jetzt beantragten Verfahrens 2015 zu rechnen.

Im Blick auf den Zeitplan verweisen die Festspielhaus-Initiativen auf die Erfahrungen beim Bau des Posttower: der Bauantrag war damals 1998 gestellt worden, der erste Spatenstich erfolgte 2000 und der Einzug Weihnachten 2002. Wenn das jetzt beantragte Verfahren von der Stadtverwaltung so bearbeitet werde, dass ein Bauantrag 2015 erfolgen könne, sei deshalb die rechtzeitige Fertigstellung des Festspielhauses bis zum Jubiläumsjahr 2020 durchaus realistisch.

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