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AM 3. OKTOBER FEIERN WIR DEN TAG

02. Oktober 2019
der Deutschen Einheit. Wie am 23. August 1990 die freigewählten Volkskammer der DDR den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 des Grundgesetzes beschlossen hat, habe ich als Mitarbeiter von Helmut Kohl im Bonner Kanzleramt miterlebt.
AM 3. OKTOBER FEIERN WIR DEN TAG

  

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Stephan Eisel

Der Beitrittsbeschluß der DDR-Volkskammer

(in: Historische Politische Mitteilungen (HPM) Konrad-Adenauer-Stiftung, Herbst 2005)

Die Wiedervereinigung Deutschlands ist inzwischen in zahlreichen historischen Studien analysiert und aufgearbeitet. Grundlagen sind meist schriftliche Dokumente. Was nicht schriftlich festgehalten ist, geht leicht verloren, wiewohl es doch das Außergewöhnliche, Unvorhergesehene und Ungeplante des Prozesses besonders anschaulich macht. Als charakteristisch empfanden viele Zeitzeugen vor allem die Gleichzeitigkeit der - oft erst im Nachhinein erkannten - historischen Dimension der Vorgänge, des ungeordneten, nicht selten chaotischen Ablaufs und jener alltäglichen Normalität, die zugleich die Zeit bestimmte.

Ein typisches Beispiel für den Ablauf des Einigungsprozesses, wie er sich in den Akten nicht im Entferntesten vollständig wiederfindet, ist die Art und Weise, wie der Beitrittsbeschluss der ersten und letzten freigewählten Parlaments der DDR seinen Weg in die Bundesrepublik Deutschland fand.

Schon in den Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU, DSU, Demokratischem Aufbruch (DA), der Deutschen Forum Partei (DFP), dem Bund freier Demokraten (BFD), der FDP und der SPD vom 12. April 1990 war der Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 des Grundgesetzes festgelegt worden. Dazu bekannte sich Ministerpräsident de Maizière auch in seiner Regierungserklärung vor der Volkskammer am 19. April 1990.

Den historischen Beschluss des Beitritts zur Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 des Grundgesetzes fasste die DDR-Volkskammer dann in der Nacht vom 22. auf den 23. August.

Vorausgegangen waren wochenlange Auseinandersetzungen und Spekulationen um das genaue Datum der Vereinigung und der ersten freien Wahl in ganz Deutschland. Helmut Kohl erinnert sich, dass dies auch Hauptthema eines Besuches von Lothar de Maizière an seinem Urlaubsort am 2. August 1990 in St. Gilgen am Wolfgangsee war:

„Der DDR-Ministerpräsident wollte mich persönlich sprechen und befand sich bereits mit Günther Krause auf dem Weg zu mir. Nachdem sie am Nachmittag mit ihrer riesigen Maschine auf dem kleinen Salzburger Flughafen gelandet waren, kamen sie eine Stunde später in St. Gilgen an. De Maizière fiel gleich mit der Tür ins Haus. Er schilderte mir eindringlich, dass seine Regierung die Situation in der DDR nicht mehr bis zum 2. Dezember beherrschen könnte. Trotz der Bonner Milliarden rechne er mit dem baldigen wirtschaftlichen Kollaps seines Landes. Alles werde im Chaos versinken. Als Ausweg schlug er nun vor, in der darauffolgenden Woche vor die Volkskammer zu treten und den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik bereits für den 14. Oktober zu verkünden. Für diesen Tag seien auch die Landtagswahlen in den bis dahin gegründeten fünf neuen Ländern vorgesehen. Es biete sich daher an, parallel dazu auch die ersten gesamtdeutschen Wahlen durchzuführen. Ich stimmte Lothar de Maizière zu, was die Beitrittserklärung durch die Volkskammer anging. Auch seinem Vorschlag, die gemeinsamen Wahlen auf den 14. Oktober vorzuverlegen, stand ich durchaus aufgeschlossen gegenüber."

Wolfgang Schäuble erinnerte sich ebenfalls an den Vorgang: „Der Kanzler setzte mich tags darauf ins Bild: De Maizière und Krause seien in Panikstimmung am Wolfgangsee angereist. Der Ministerpräsident werde von der Furcht gepeinigt, sein Land könne jeden Tag wirtschaftlich zusammenbrechen und im allgemeinen Chaos versinken. Er wolle deshalb in der kommenden Woche vor die Volkskammer treten und den Beitritt der DDR nach Artikel 23 des Grundgesetzes schon für den 14. Oktober 1990, dem Termin der Landtagswahlen in den fünf neuen Bundesländern, vorschlagen. Er wolle zugleich vorschlagen, an diesem 14. Oktober auch gleich die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl durchzuführen."

Auch in der Volkskammer wurden die Diskussionen um den Beitrittstermin in den folgenden Wochen immer hektischer. Die konservative Deutsche Soziale Union (DSU) forderte immer wieder den sofortigen Beitritt. Die SPD wollte den Beitritt am 15. September nach Abschluss der 2+4-Verhandlungen. Ministerpräsident Lothar de Maizière stellte bei einer Pressekonferenz am 3. August seinen Vorschlag „Beitritt und gesamtdeutsche Wahlen am 14. Oktober 1990" vor und begründete das mit dem Hinweis: „Ich bin als Ministerpräsident angetreten mit dem Ziel, die Einheit so schnell wie möglich und so gut wie nötig herbeizuführen." Nur die PDS enthielt sich konkreter Datumsvorschläge, sie wollte die DDR erhalten und setzte auf Verzögerung.

Zur Haltung der Bundesregierung in der Datumsfrage erinnert sich Wolfgang Schäuble: „In der Koalition waren wir uns inzwischen einig. Wir wollten den Beitritt und auch die Wahlen so früh wie möglich, allerdings mit der Einschränkung, dass der Beitritt der DDR nicht vor dem 2. Oktober liegen durfte. Dies war der Termin der KSZE-Außenministerkonferenz, der wenigstens noch das Ergebnis der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen über die uneingeschränkte Souveränität Deutschlands zur Kenntnis gebracht werden sollte." Dementsprechend hatte der damalige Sprecher der Bundesregierung, Bundesminister Hans Klein, öffentlich erklärt: „Der Bundesregierung erscheint jeder Beitrittstermin sinnvoll, der nach dem 2. Oktober liegt."

Die Unsicherheit in der Terminfrage begann, den Einheitsprozesse insgesamt zu belasten. Vor diesem Hintergrund beantragte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière am 22. August 1990 gegen 19.00 Uhr eine sofortige Sondersitzung der Volkskammer zur Beschlussfassung über den Termin der deutschen Einheit. Die Sondersitzung der Volkskammer begann noch am gleichen Abend um 21.10 Uhr und nahm einen ziemlich chaotischen Verlauf.

Zunächst lagen zwei Anträge vor: Die DSU beantragte den sofortigen Beitritt - „also zum heutigen Tage" - wie sie das schon mehrfach erfolglos getan hatte. Eine Gruppe von etwa 20 Abgeordneten der Fraktion CDU/DA schlug eine Volkskammersitzung für den 9. Oktober vor, die den Beitritt zum 14. Oktober beschließen sollte. Zu diesen beiden Anträgen gab es verschiedene Änderungsanträge. Immer wieder versuchte die PDS, durch Geschäftsordnungsanträge die Abstimmung zu verhindern. Mehrfach wurde die Sitzung für Fraktionsbesprechungen unterbrochen.

Ministerpräsident de Maizière plädierte zu Beginn der Sondersitzung für ein Ende der Debatte über den Beitrittstermin: „Das Gespräch mit den Vorsitzenden aller Fraktionen der Volkskammer gestern hatte das Ziel, das permanente Spiel mit dem Beitrittstermin zu beenden und über Fraktionsgrenzen hinweg Klarheit zu schaffen. Es ist aus meiner Sicht für alle Fraktionen notwendig, diesen Termin jetzt endgültig zu beschließen. Eine verbindliche Festlegung und damit ein Ende der Diskussion ist überfällig." De Maizière nannte freilich in seiner Rede den von ihm zwei Wochen zuvor öffentlich vorgeschlagenen 14. Oktober nicht ausdrücklich als Beitrittsdatum und vermied eine genauere Festlegung.

Konkreter wurde anschließend Günter Krause für die Fraktion CDU/DA, allerdings nannte auch er nur vage einen Termin „nicht eher als den 3. Oktober". Ein entsprechender Antrag - es war inzwischen nach 23.00 Uhr - lag freilich noch nicht vor.

Wolfgang Thierse brachte nun für die SPD erneut den von ihr schon früher vorgeschlagenen 15. September ins Gespräch und stellte einen entsprechenden Änderungsantrag zum vorliegenden DSU-Antrag für den sofortigen Beitritt. Zunächst wurde dieser Änderungsantrag der SPD in offener Abstimmung „mit klarer Mehrheit abgelehnt". Anschließend erhielt der DSU-Antrag auf sofortigen Beitritt in namentlicher Abstimmung nur 56 Ja-Stimmen bei 183 Nein-Stimmen und 125 Enthaltungen. Es war jetzt 01.00 Uhr am Morgen des 23. August geworden.

Nunmehr stellte die Fraktion Bündnis 90/Grüne einen Änderungsantrag zum vorliegenden Antrag von mehr als 20 Abgeordneten der Fraktion der CDU/DA auf Beitritt zum 14. Oktober. Sie schlug vor, die Terminfestlegung „zum schnellstmöglichen Zeitpunkt" auf einer Sitzung der Volkskammer am 3. Oktober zu treffen.

Erst jetzt verlas der Sitzungspräsident Höppner den - später verabschiedeten - Antrag der Fraktion CDU/DA, FDP und SPD auf Beitritt zum 3. Oktober, der inzwischen ebenfalls als Änderungsantrag eingereicht worden war: „Die Volkskammer erklärt den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990. Sie geht dabei davon aus, dass die Beratungen zum Einigungsvertrag zu diesem Termin abgeschlossen sind, die Zwei-plus-vier-Verhandlungen einen Stand erreicht haben, der die außen- und sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Einheit regelt und die Länderbildung soweit vorbereitet ist, dass die Wahl in den Länderparlamenten am 14. Oktober 1990 durchgeführt werden kann." Nach einer Sitzungsunterbrechung trat auch die DSU als Antragsteller diesem Antrag bei.

Zunächst wurde nun in offener Abstimmung der Änderungsantrag von Bündnis ´90/Grüne abgelehnt. Dann verlas Reinhard Höppner vor der namentlichen Abstimmung den Antragstext nochmals, „weil er Ihnen nicht schriftlich vorliegt." Der Geschäftsordnung folgend, ließ Höppner nun über den Antrag als „Änderungsantrag" offen abstimmen und stellte dann fest: „Mit klarer Mehrheit ist damit der von mir verlesene Text Abstimmungsgrundlage".

Nachdem er den immer noch nicht schriftlich verteilten Antragstext zum dritten Mal verlesen hatte, eröffnete Höppner endlich die von der Fraktion CDU/DA beantragte endgültige namentliche Abstimmung über den Beitrittsantrag.

Es war 02.30 Uhr am frühen Morgen des 23. August, als die Sitzungspräsidentin Sabine Bergmann-Pohl das Abstimmungsergebnis verkündete: „Ich habe das Vergnügen, ein Ergebnis zur Abstimmung bekannt zu geben. Es betrifft den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU/DA, DSU, FDP und SPD, den Beitritt.... Ich möchte bitten, dass das Protokoll der Abstimmung hier geändert wird. Ich lese noch einmal die Erklärung vor:

„Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990."

Das liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 201 vor. Abgegeben wurden 363 Stimmen. Davon ist keine ungültige Stimme abgegeben worden. Mit Ja haben 294 Abgeordnete gestimmt.

(Starker Beifall der CDU/DA, DSU, FDP, teilweise der SPD, die Abgeordneten der genannten

Fraktionen erheben sich von den Plätzen).

Mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt, und sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten.

Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein wirklich historisches Ereignis. Wir haben uns die Entscheidung alle sicher nicht leicht gemacht, aber wir haben Sie heute in Verantwortung vor den

Bürgern der DDR in der Folge ihres Wählerwillens getroffen. Ich danke allen, die dieses Ergebnis im Konsens über Parteigrenzen hinweg ermöglicht haben."

Anschließend rief in einer persönlichen Erklärung „unter jubelndem Beifall bei der CDU/DA, der DSU und teilweise der SPD" der PDS-Sprecher Gregor Gysi aus: „Das Parlament hat soeben nicht mehr und nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober 1990 beschlossen." Um 03.00 Uhr schloss Frau Bergmann-Pohl diese denkwürdige Sitzung der Volkskammer.

Noch in der Nacht - gegen 2.45 Uhr - wurde Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vom Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Rudolf Seiters, telefonisch über den Beitrittsbeschluss informiert.

Am gleichen Tag, also am 23. August, trat um 15.00 Uhr der Deutsche Bundestag zu einer Sitzung zusammen. Helmut Kohl eröffnete diese Sitzung mit einer Regierungserklärung, die er mit den Worten begann: „Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Volkskammer der DDR hat heute Nacht mit einer Mehrheit von mehr als 80% der abgegebenen Stimmen folgenden Beschluss gefasst." Helmut Kohl verlas den Beschlusstext ohne freilich das offizielle Dokument bereits in Händen zu halten, ganz offenbar als Text wie von den Medien übermittelt wurde. Er fügte kommentierend hinzu: „Die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten der Volkskammer hat hiermit uns alle in die Pflicht genommen. Der heutige Tag ist ein Tag der Freude für alle Deutschen".

Am nächsten Tag, Freitag, den 24. August, sprach Helmut Kohl zur CDU/CDA-Volkskammerfraktion.Noch immer unter dem Eindruck des Beitrittsentscheids, dankt er den Versammelten.

Der Beitrittsbeschluss war gefasst, über die Medien verbreitet, und der Bundeskanzler hatte ihn in einer Regierungserklärung sozusagen amtlich zur Kenntnis genommen.

Doch wie gelangte dieser Beitrittsbeschluss der DDR offiziell zur Kenntnis der Bundesrepublik Deutschland? Der folgende Ablauf beschreibt anschaulich, wie vieles im historischen Prozess der

Vereinigung Deutschlands zwischen die „Mühlsteine" der Unsicherheit über den richtigen Ablauf und des Alltagstrotts der Bürokratie geriet.

Frau Bergmann-Pohl war als Präsidentin der Volkskammer zugleich amtierendes Staatsoberhaupt der DDR. Ihr oblag es, den Beschluss der Bundesrepublik Deutschland offiziell zur Kenntnis zu bringen. Sie wählte dafür parallel drei Adressaten: Bundespräsident Richard von Weizsäcker, die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Professor Dr. Rita Süssmuth und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Alle drei Schreiben sind mit „Berlin, 25. August 1990" datiert.

Die Briefe an den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler auf dem Briefbogen „Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik - Die Präsidentin" hatte den gleichen Wortlaut:

„Sehr verehrter Herr Bundeskanzler, bzw. „Sehr verehrter Herr Bundespräsident"

„...gestatten Sie mir, Ihnen den Beschluss der Volkskammer vom 23. August 1990 zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu übermitteln.

Der Beschluss ist das Ergebnis der Beratung eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen der CDU/CDA, der DSU, der FDP und der SPD. 294 Abgeordnete stimmten dem Beschluss zu, 62

Abgeordnete stimmten mit Nein und 7 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Von den 400 Abgeordneten waren 363 anwesend.

Es ist mir eine große Freude, Ihnen dies in einem persönlichen Schreiben mitteilen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sabine Bergmann-Pohl"

Der Brief an Rita Süßmuth unterschied sich davon etwas und hatte folgenden Wortlaut:

„Sehr geehrte Frau Präsidentin,

mit großer Freude darf ich Ihnen den Beschluss der Volkskammer vom 23. August 1990 zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland übermitteln.

Der Beschluss ist das Ergebnis der Beratung eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen der CDU, der DSU, der FDP und der SPD. 294 Abgeordnete stimmten dem Beschluss zu, 62 Abgeordnete stimmten mit Nein und 7 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Von den 400 Abgeordneten waren 363 anwesend.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sabine Bergmann-Pohl"

Der Beschusstext als offizielles Dokument lag den Schreiben von Frau Bergmann-Pohl auf einem auf DINA4-gefalteten DINA3- Büttenpapierbogen bei. Auf der Vorderseite steht „Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik". Die linke innere Seite ist leer, auf der rechten Seite ist der bereits zitierte Beschlusstext abgedruckt, versehen mit dem Zusatz „Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik - Bergmann-Pohl" und mit dem handschriftlichen Namenszug „Bergmann-Pohl". Sabine Bergmann-Pohl hat also alle drei

Urkunden unterzeichnet. Es existierten zu diesem Zeitpunkt also drei Originale der Beitrittsurkunde.

Bemerkenswert ist, dass die Briefe auf einen Samstag (25. August 1990) datiert sind - auch im historischen Prozess der Vereinigung auf westdeutscher Seite keineswegs ein Arbeitstag, an dem die Büros besetzt gewesen wären. Das Büro des Volkskammerpräsidenten in Ost-Berlin freilich war offenkundig funktionsfähig.

Die historischen Schreiben mit Anlage gab das Büro der Volkskammerpräsidenten in die normale Post nach Bonn. Sie waren addressiert „An den Bundespräsidenten Herrn Dr. Richard von Weizsäcker, Bundespräsident, D-5300 Bonn 1"., „An den Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzleramt, D-5300 Bonn 1" bzw. „An die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth, Bundeshaus, D-5300 Bonn 1".

Die drei Briefe trafen am Dienstag, den 28. August 1990 in Bonn ein. Die Präsidentin des Deutschen Bundestages leitete Brief und Anlage noch am gleichen Tag im Faksimile als „Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages" (Drucksache 11/7777) an die Mitglieder des Deutschen Bundestages weiter.

Im Bundespräsidialamt zeichnet der Abteilungsleiter I den zuvor offenbar in der Poststelle mit Barcode versehenen Brief ab und versah ihn mit der Bemerkung „BPr n. R." (Bundespräsident nach Rückkehr). Bundespräsident von Weizsäcker nahm das Schreiben am 30. August zur Kenntnis und zeichnete es ab.

Auf dem Schreiben findet sich dann eine weitere handschriftliche Notiz vom 13. September „Nach Rücksprache mit AL I durch Besuch in Volkskammer Antwort (schriftlich) nicht mehr notwendig".

Immerhin erst zwei Monate später, am 14. November, wurde auf dem Schreiben von einem weiteren Beamten vermerkt „Schr. der Präs. d. Volkskammer nebst Anlage in Hülle (nicht lochen!) zdA nehmen".

Auch im Bundeskanzleramt trafen Brief und Anlage in der Poststelle ein und wurden dort - da an den Bundeskanzler adressiert - aussortiert und direkt - also nicht über das Kanzlerbüro - an das Vorzimmer des Bundeskanzlers weitergegeben. Dort wurde der Brief geöffnet und erhielt routinemäßig den grünen Eingangsstempel „Vorzimmer Bundeskanzler - 28. August 1990".

Allerdings war die Bedeutung des Anschreibens offenbar nicht aufgefallen, sondern das Schreiben wurde wiederum routinemäßig - ohne dass es dem Bundeskanzler vorgelegt worden war - direkt dem Chef des Bundeskanzleramtes weitergeleitet. Die Anlage blieb augenscheinlich unbeachtet.

Offenbar in einem größeren Poststapel zeichnete Kanzleramtschef Rudolf Seiters mit rotem Stift das Anschreiben ab. Sein persönlicher Referent, Axel Hartmann, versah es mit blauem Stift mit der Bemerkung „1) H.LKB 2) H.AL3 zwV Ha". Mit LKB war der Leiter des Kanzlerbüros gemeint, mit AL3 der Leiter der Abteilung 3 im Kanzleramt, „Innere Angelegenheiten, Soziales, Umwelt".

In dieser Abteilung war die Gruppe 33 „Recht, staatliche Organisation" angesiedelt, in der sich auch das Referat „Verfassungsrecht" befand. Im Bundeskanzleramt gab es - dem Kanzlerbüro zugeordnet - die sog. „Geschäftsstelle der Leitung" (GdL), in der die Vorgänge des Bundeskanzlers bzw. des Chefs des Kanzleramtes registriert wurden, bevor sie in die Abteilungen des Hauses gingen.

Erst an dieser Stelle fiel einem Sachbearbeiter die Bedeutung des Schreibens von Frau Bergmann-Pohl auf und er informierte mich als stv. Leiter des Kanzlerbüros. So hielt ich das historische Schreiben des amtierenden Staatsoberhaupts der DDR mit der offiziellen Mitteilung über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland in den Händen. Es war auf dem Weg zu einem Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt mit der korrekten behördendeutschen Anweisung „zur weiteren Verwendung" (zwV).

Ich nahm den Vorgang an mich und entschied, das mit den beschriebenen bürokratischen Bemerkungen versehene Dokument nicht dem Bundeskanzler vorzulegen. Dessen Begeisterung über den wenig sensiblen Umgang mit dem historischen Dokument hätte sich in Grenzen gehalten.

Von den gleichzeitigen Schreiben an den Bundespräsidenten und die Bundestagspräsidentin wusste ich nichts.

In dieser Situation wandte ich mich an Thomas de Maizière, einen alten Bekannten aus gemeinsamen studentenpolitischen Zeiten im Ring christlich-demokratischer Studenten (RCDS). Er baute 1990 das Amt des Ministerpräsidenten der letzten DDR-Regierung, Lothar de Maizière, seines Vetters, auf.

Ich schilderte Thomas de Maizière die Situation und bat ihn, bei Frau Bergmann-Pohl eine Zweitausfertigung des Briefes und der Anlage zu erbitten. Diese Zweitausfertigung wurde von Frau Bergmann-Pohl unterschrieben und mit einem Boten per Linienflug von Berlin zum Köln/Bonner Flughafen gebracht, wo ihn ein Mitarbeiter des Kanzlerbüros entgegennahm und mir im Kanzleramt aushändigte.

Dieses Dokument wurde von mir am 29. oder 30. August dem Bundeskanzler vorgelegt. Am 31. August gab ich eine Kopie des Schreibens und der Anlage weiter mit der handschriftlichen Bemerkung „Dr. Busse, GL 33. H. Stern, LASD i. V. Das Originaldokument befindet sich bei mir zwecks Rücksprache mit BK über künftigen Aufbewahrungsort, Ei 31/8".

Die offizielle Beurkundung des Volkskammerbeschlusses zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland existiert also in vier Exemplaren: Je einmal an den Bundespräsidenten, die Bundestagspräsidentin und den Bundeskanzler übersandt und bei letzterem aus den geschilderten Gründen durch eine Zweitausfertigung ersetzt.

Ich erinnere mich nicht mehr, was ich mit dem Bundeskanzler über den Verbleib des Originals - also de facto die Zweitausfertigung - des Beitrittsbeschlusses besprochen habe. Der Verbleib ist auch heute nicht mehr zu klären. Es befindet sich jedenfalls weder im Bundesarchiv, noch im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch im Deutschen Historischen Museum.

Vorhanden ist freilich das an den Bundeskanzler übersandte Originaldokument, also die Erstausfertigung mit den beschriebenen Stempeln und Bemerkungen. Ich habe es zum 15. Jahrestag des Beitrittsbeschlusses am 23. April 2005 dem Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland übergeben.

Der gesamte Vorgang illustriert auf anschauliche Weise, wie die Wiedervereinigung in ihrer historischen Einmaligkeit im Ablauf alltäglicher Routine behandelt wurde. Ein Muster für geordnete Abläufe lag für den einmaligen und unvorhergesehenen Fall der Wiedervereinigung nicht vor. Neben dem Alltag der Ministerialbürokratie lief sozusagen ein Film von historischer Dimension.

Sicherlich handelte es sich bei dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland um einen grundlegenden staatsrechtlichen Vorgang. Für die politische und verfassungsrechtliche Dynamik, die sich nun ergab, war offenbar von keiner Bedeutung, wo das zugrundeliegende Dokument in seinen verschiedenen Ausfertigungen verblieb. Es wurde in der Registratur von Bundespräsident, Bundeskanzleramt und Bundestag abgelegt und später dem Bundesarchiv übergeben. Im am 31. August 1990 unterzeichneten Einigungsvertrag wird der nur wenige Tage zuvor gefasste Beitrittsbeschluss der Volkskammer übrigens nicht mehr erwähnt. Dort ist immer nur lapidar von der „Wirkung des Beitritts" die Rede.

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