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DIE NATIONALEN REGIERUNGSCHEFS

in der EU haben Europa einen Bärendienst erwiesen, als sie das Ergebnis der Europawahl bei ihren Personalvorschlägen ignorierten. Wenn Wahlen keine Konsequenzen haben, hat die Demokratie ein Problem. Wenn Wahlen zum Europaparlament folgenlos bleiben, hat Europa ein Problem.
DIE NATIONALEN  REGIERUNGSCHEFS

 

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Stephan Eisel

Ein Bärendienst für Europas Demokratie

Wie die Staats- und Regierungschef die Europawahlen ignorieren

Wenn Wahlen keine Konsequenzen haben, hat die Demokratie ein Problem. Wenn Wahlen zum Europaparlament folgenlos bleiben, hat Europa ein Problem.

Deshalb verursacht der Personalvorschlag der europäischen Staats- und Regierungschefs für die Präsidentschaft der EU-Kommission ein Problem. 

Der EU-Kommissionspräsident wurde 2014 erstmals nach den Vorschriften des Ende 2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon gewählt. Dort heißt es: 

„Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Erhält dieser Kandidat nicht die Mehrheit, so schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament innerhalb eines Monats mit qualifizierter Mehrheit einen neuen Kandidaten vor, für dessen Wahl das Europäische Parlament dasselbe Verfahren anwendet.“

Damit waren zwei Neuerungen verbunden: Die Einführung der qualifizierten oder auch doppelten Mehrheit im Europäischen Rat, die klar definiert ist: Sie ist gegeben, wenn im Europäischen Rat 55 Prozent der Mitgliedstaaten (also 16 von 28), die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen, für einen Vorschlag stimmen. 

Unklarer ist formuliert wurde dann allerdings eine damals neue Einschränkung der Macht des Europäischen Rates für sein Vorschlagsrecht: „dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament.“ Das war das Ergebnis eines harten Ringens zwischen den nationalen Regierungen und dem Europaparlament. Das Europaparlament hat zu Recht darauf bestanden, dass auch auf der europäischen Ebene Wahlen Konsequenzen haben müssen. 

Da einige nationale Regierungen bei den Vertragsverhandlungen nur dem unklaren Begriff „berücksichtigen“ im Vertrag zustimmten, ergriffen diejenigen, die die Demokratie in Europa voranbringen wollten, eine weitere Initiative: 2014 wurden bei der Europawahl erstmals Spitzenkandidaten präsentiert. Damit sollte verhindert werden, dass der Europäische Rat das Wahlergebnis ignorieren kann. 

Aus den Europawahlen 2014 ging damals die Europäische Volkspartei (EVP) mit ihrem Spitzenkandidaten Jean- Claude Juncker als klarer Sieger hervor. Insbesondere der ungarische Ministerpräsident Orban und sein britischer Kollege Cameron wollten Junckers Wahl zum Präsidenten der EU-Kommission dennoch verhindern. Daraufhin stellte sich Junckers Hauptkonkurrent bei der EU-Parlamentswahl, Martin Schulz, öffentlich hinter ihn, und sowohl Konservative als auch Sozialdemokraten, Sozialisten, Grüne und Liberale im EU-Parlament kündigten an, keinen anderen Kandidaten als Juncker zu akzeptieren. So setzte das Europaparlament mit Juncker gegen die Stimme Großbritanniens erstmals einen durch europäische Wahlen legitimierten Kommissionspräsidenten durch. Im Parlament stimmten 422 Abgeordnete für Juncker, 250 gegen ihn, 47 enthielten sich, 10 Stimmen waren ungültig und 22 Abgeordnete stimmten nicht ab.

Mit Manfred Weber für die EVP und Frans Timmermans für die Sozialisten traten bei der Europawahl 2019 wieder zwei Spitzenkandidaten an. Die EVP wurde erneut stärkste Partei. Im Unterscheid zu 2014 verweigerten allerdings der zweiplatzierte Timmermans sowie Liberale und Grüne die Unterstützung des Wahlsiegers. Damit öffnete sich für den Europäischen Rat die Möglichkeit, die Kommissionspräsidentschaft wieder in nationaler Kungelei vorbei an dem Europaparlament zu nominieren. Für die Demokratie auf europäischer Ebene ist diese Ignoranz gegenüber einem Wahlergebnis ein klarer Rückschlag. Dabei spielte der französische Präsident Macron mit seiner Blockadehaltung gegenüber dem Wahlsieger Weber leider eine sehr unrühmliche Rolle. 

Besonders bitter ist, dass man ausgerechnet den Regierungen ein de-facto-Vetorecht zubilligte, die von nationalistischen Populisten dominiert werden. Italien, Ungarn, Polen, Tschechien und die Slowakei - übrigens in Prag und Bratislawa unter Beteiligung der Sozialdemokraten. Bei der Europawahl 2019 waren die nationalistischen Populisten übrigens klar in ihre Schranken gewiesen worden. Hier hatten die pro-europäischen Parteien mit mehr als zwei Drittel der Stimmen ein eindeutiges Votum der Bürger erhalten haben. 

Obwohl sie bei der Europawahl auf keinem Stimmzettel stand und die Wähler damit keine Chance hatten, ihre europapolitischen Vorstellungen zu unterstützen oder abzulehnen bzw. überhaupt kennen zu lernen, muss Ursula von der Leyen nun die Mehrheit der 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments von sich überzeugen. Das Votum zur Person wird aber überschattet von der Frage, ob sich das Europaparlament die demonstrative Missachtung des Wahlergebnisses durch nationale Regierungen gefallen lässt. Das ist eine schwere Entscheidung für jeden Abgeordneten im Europäischen Parlament. 

Es verdient übrigens allergrößte Hochachtung, wie sich der missachtete Wahlsieger Manfred Weber in diesem Trauerspiel verhält. An seiner gradlinigen Anständigkeit sollten sich sowohl seine unterlegenen Konkurrenten als auch alle Staats- und Regierungschefs ein Beispiel nehmen. 

Für mich als überzeugten Europäer bleibt als Folge der Ereignisse der letzten Tage als sehr bitterer Nachgeschmack, dass 

  1. das Personalpaket der nationalen Regierungschefs im Europäischen Rat nichts mit dem Ergebnis der Europawahlen zu tun hat.

  2. die Wahlverlierer bei der Europawahl nicht wie 2014 die Kraft hatten, sich zur Stärkung des Demokratieprinzips hinter den Wahlsieger zu stellen. 

  3. statt der gewählten Volksvertreter im Europaparlament die nationalen Regierungschefs als Lobbyisten nationaler Interessen den Kurs vorgeben.

  4. den national-populistischen Regierungschefs von Polen, Italien, Ungarn, Tschechien und der Slowakei de facto ein Vetorecht gegen das Europaparlament zugebilligt wurde. 

  5. das Europaparlament ausgerechnet von denen, die europäische Krise verursacht haben, jetzt damit erpresst wird, dass Europa in die Krise stürze, wer das Personalpaket ablehne.
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