Volltextsuche:

DER SCHUTZ DES LEBENS

17. November 2019
ist Kern christdemokratischer Identität und leitet sich direkt aus dem christlichen Menschenbild ab, dem die Menschenwürde als unverfügbar gilt. Darum geht es im 4. Beitrag der Reihe "Was ist christdemkratisch ?"
DER SCHUTZ DES LEBENS

 

WAS IST CHRISTDEMOKRATISCH ?
Eine Artikelserie von Stephan Eisel

Teil 1 : "Das christliche Menschenbild" können Sie hier ausdrucken.

Teil 2: "Subsidiarität" können Sie hier ausdrucken.

Teil 3: "christ-sozial - konservativ - liberal" können Sie hier ausdrucken.

 

 

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Stephan Eisel

Lebensschutz


1. Leitsatz

 

Das christliche Menschenbild fordert den klaren politischen Willen, den Menschen als Geschöpf Gottes menschlicher Verfügbarkeit zu entziehen. Dieses unbedingte Bekenntnis zur Menschenwürde gilt auch für die Fragen, die mit dem Beginn und Ende des Lebens zu tun haben: Embryonenschutz, Fortpflanzungsmedizin und Schwangerschaftsabbruch ebenso wie für Sterbebegleitung. Entscheidungen darüber dürfen nicht einem oberflächlichen Tagespragmatismus folgen, sondern sind Grundentscheidungen über menschliches Leben. Hier muss das „C“ einen Unterschied machen. 

II. Grundsätze

Das „C“ ist ein Manifest gegen die Relativierung des Lebensschutzes und des Schutzes der Menschenwürde je nach vor- oder nachgeburtlichem Lebensalter: Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik (PND und PID) oder Fruchtwasseruntersuchungen dürfen nicht zur Selektion wahrscheinlich behinderter Kinder missbraucht werden. Künstlicher Befruchtung müssen Grenzen gesetzt werden, wo Erwachsenenegoismus das Kindeswohl ignoriert – zum Beispiel durch künstliche Befruchtung im fortgeschrittenen Alter. Abtreibungen sind ein grundsätzliches ethisches Problem.

Das christliche Menschenbild setzt der Selbstbestimmung dort eine klare Grenze, wo sie sich auf Kosten des Lebensschutzes verwirklichen will. Es darf weder ein staatlich garantiertes Recht auf ein (gesundes) Kind um jeden Preis noch eine Staatsgarantie für eine bestimmte Art des Todes geben. Leben zu geben und zu nehmen muss im christlichen Verständnis dem menschlichen Zugriff entzogen bleiben. In diesen Zusammenhang gehört auch die – unabhängig von strafrechtlichen Bewertungen – grundsätzliche Ablehnung von Abtreibungen. Dazu heisst es im aktuellen CDU-Grundsatzprogramm vom Dezember 2007: „Mit den hohen Abtreibungszahlen, die sich auch aus Spätabtreibungen ergeben, finden wir uns nicht ab. Wir müssen Frauen und Männern dabei helfen, sich für das Leben zu entscheiden.“

III. Hintergründe

Entscheidend ist für Fragen des Lebensschutzes ist die grundlegende Frage, wann individuelles menschliches Le­ben beginnt und endet. 

Das Wissen um den Beginn individuellen menschlichen Lebens hat diesen Zeitpunkt in den letzten Jahrzehnten immer weiter nach vorne verschoben. Für Laien war wohl der im wörtlichen Sinne augenfälligste Einschnitt die Ultraschalluntersuchung, die vorgeburtliches Leben und seine Schutzbedürftigkeit jedem sichtbar gemacht hat. Zugleich ist irritierend, dass sich Mediziner und Biologen im Blick auf die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle als Beginn individuell menschlichen Lebens oft uneinig sind. Das „C“ fordert jedoch, dass im Fall solcher Uneinigkeit Lebensbeginn und damit Lebensschutz eher früher als später angesetzt werden: in dubio pro vita.

In dem aktuellen Grundsatzprogramm der CDU heißt es dazu zutreffend: „Die unantastbare Würde des Menschen als Geschöpf Gottes ist menschlicher Verfügung nicht zugänglich und ist zu schützen. Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Die Würde des Menschen ist auch für die Bewertung bioethischer Herausforderungen Ausgangs- und Orientierungspunkt. Sie erfordert Achtung und Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen. Das noch nicht geborene Leben bedarf, beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle, unseres besonderen Schutzes …“. 

Auf der Basis dieses Wertefundaments bleiben politische Entscheidungen im konkreten Fall schwieri­ge Gewissensfragen. Nicht selten wird dem Lebensschutzes dabei die sogenannten „Ethik des Heilens“ gegenübergestellt. Einmal abgesehen davon, dass es sich lediglich um eine bloße Hoffnung auf Hei­lungschancen und medizinischen Fortschritt etwa durch Relativierung des Embryonenschutzes han­delt, würde selbst bei einer Gewissheit über sichere Heilungschancen der Zweck der Krankheitsbe­kämpfung nicht das Mittel der Einschränkung des Lebensschutzes rechtfertigen. 

Auch der Verweis auf die grundgesetzlich geschützte Forschungsfreiheit ist nicht überzeugend, denn diese Forschungsfreiheit gilt auch nach dem Grundgesetz natürlich nicht absolut, sondern ist durch den Schutz der Menschenwürde eingeschränkt. Schließlich wird embryonale Stammzellforschung in Deutschland auch mit dem Argument gefordert, sie sei in anderen Ländern erlaubt, und wir würden uns isolieren, wenn wir uns nicht anpassten. Es gilt aber umgekehrt: Wo unsere Wertmaßstäbe international (noch) nicht gelten, haben wir die Verpflichtung, internationale Rahmenbedingungen zu beeinflussen und nicht die Grundlagen unserer Werteordnung zur Disposition zu stellen. Dazu heisst es im CDU-Grundsatzprogramm unzweideutig: „Die Achtung der unantastbaren Würde des Menschen hat für uns Vorrang vor der Freiheit der Forschung und der Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit. Wir wollen die Beibehaltung des konsequenten Embryonenschutzes und wenden uns gegen verbrauchende Embryonenforschung. Dafür setzen wir uns auch auf europäischer und internationaler Ebene ein.“

Für die Festlegung des Lebensbeginns ist es im übrigen unerheblich, ob es sich um eine natürliche oder künstliche Befruchtung handelt. Es entstehen Embryonen als menschliches Leben mit unverwechselbarer Individualität. Genau deshalb stellt das in Deutschland geltende Embryonenschutzgesetz verbrauchende Embryonenforschung unter Strafe und verbietet, dass menschlichen Embryonen etwas angetan wird, was ihre Lebensfähigkeit gefährdet. 

Auch das Abtreibungsrecht ist im Grundsatz eindeutig. Im § 218 des Strafgesetzbuches heisst es unzweideutig: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Einschränkend regelt § 218 a, dass keine Strafbarkeit vorliegt, „wenn 1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, 2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und 3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.“ 

Eine reine Fristenlösung war vom Bundesverfassungsgericht 1975 und 1993 als verfassungswidrig verworfen worden. In den Leitsätzen der letzten Entscheidung (BVerfGE 88, 203) heisst es dazu: „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. … Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. … Die Reichweite der Schutzpflicht für das ungeborene menschliche Leben ist im Blick auf die Bedeutung und Schutzbedürftigkeit des zu schützenden Rechtsguts einerseits und damit kollidierender Rechtsgüter andererseits zu bestimmen. Als vom Lebensrecht des Ungeborenen berührte Rechtsgüter kommen dabei - ausgehend vom Anspruch der schwangeren Frau auf Schutz und Achtung ihrer Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) - vor allem ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie ihr Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) in Betracht. … Grundrechte der Frau tragen nicht so weit, daß die Rechtspflicht zum Austragen des Kindes - auch nur für eine bestimmte Zeit - generell aufgehoben wäre. Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, daß es in Ausnahmelagen zulässig, in manchen dieser Fälle womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen.… Dem Gesetzgeber ist es verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht verwehrt, zu einem Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens überzugehen, das in der Frühphase der Schwangerschaft in Schwangerschaftskonflikten den Schwerpunkt auf die Beratung der schwangeren Frau legt, um sie für das Austragen des Kindes zu gewinnen, und dabei auf eine indikationsbestimmte Strafdrohung und die Feststellung von Indikationstatbeständen durch einen Dritten verzichtet.“

Ausserdem stellte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich fest: „Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat ferner, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben.“ Ohne Zweifel ist in der Alltagswirklichkeit wenig von dieser Verfassungsnorm zu spüren. Auf der Tagesordnung steht nicht eine Veränderung des Strafrechts, sondern des gesellschaftlichen Bewußtseins.

Ethische Fragen wie der Umgang mit dem Leben, mit Verfügbarkeit und Autonomie spielen auch am Lebensende eine Rolle. Wie der grundwertorientierte Politik am Lebensbeginn das schutzlose Ungeborene schützen muss, so muss sie am Lebensende steht die Selbstbestimmung des Einzelnen vor gesellschaftlichem Druck schützen. Der legitime Wunsch nach einem selbstbestimmten Ende des Lebens um sich selbst Leiden und Schmerzen oder auch Einsamkeit zu ersparen, wird problematisch, wo es darum geht, anderen nicht zur Last fallen zu wollen oder Ärzte eine Pflicht der Beihilfe zum Suizid aufzuerlegen. Euphemistisch wird das hinter das häufig hinter Begriff „Sterbehilfe“ versteckt. 

Die Achtung vor dem Leben, auch vor dem leidenden, schwer kranken und behinderten Leben, muss aus der Perspektive des christlichen Menschenbildes gesellschaftliches Leitbild sein. Dazu gehört die Förderung der schmerzlindernden Palliativmedizin ebenso wie der sterbebegleitenden Hospizbewegung. Umgekehrt muss der verpflichtenden oder gar geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid entgegen getreten werden, weil sie leicht eine Art Erwartungsdruck erzeugen, diese Angebote auch wahrzunehmen, um die eigene Familie und die Gesellschaft als Ganzes von einer „Last“ zu befreien. Aus dem „C“ ergibt sich deshalb die konkrete Orientierung: Sterbebegleitung statt Sterbehilfe.

RSS

BESTELLUNG MIT KLICK AUF BILD

BESTELLUNG MIT KLICK AUF BILD
Das "große" und das "kleine" Buch zu Beethoven in Bonn:
Ausführlich: Beethoven - Die 22 Bonner Jahre (Hardcover, 550 Seiten, bebildert) 34,90 €.
Im Überblick: Beethoven in Bonn (Taschenbuch, 128 Seiten bebildert (90 Seiten plus engl. Übersetzung) 8,99 €

BUCHTIPP: 3. Auflage

BUCHTIPP: 3. Auflage

Die Presse zum Buch:
"
unbedingt lesenswert" + "verfasst von einem Mann mit genauem Blick in die Kulissen der Macht" + "ausgewogen" + "anschaulich" + "persönlich, direkt, ganz nah dran" + "schildert Kohls Charakter-züge" + "spannende Hinter-gründe" + "keine undifferen-zierte Schwärmerei"
Ausführliche Pressestimmen zum Buch finden Sie hier

Frühere Artikel

05. Apr 2024

DIE EINSPURIGKEI DER ADENAUERALLEE

wie sie die Bonner Grünen durchsetzen wollen, ist politisch höchst umstritten. Dabei wird oft behauptet, es gäbe einen rechtlichen Zwang für eine solche Maßnahme. Gegenüber Stephan Eisel stellte aber auch Stadtbaurat Helmut Wiesner fest, dass es "keinen unmittelbaren rechtlichen Zwang für die Herstellung der Einspurigkeit auf der Adenauerallee" gibt. Lesen Sie mehr…
09. Feb 2024

GEICH DREIMAL LÄUFT DIE GRÜN GEFÜHRTE

Bonner Kommunalpolitik in ein Sanierungsdesaster. Bei Stadthaus und Oper wiederholt man die gravierenden Fehler bei der Beethovenhalle. Dort haben sich bei der Sanierung einer maroden Mehrzweckhalle die Kosten vervielfacht und liegen jetzt bei über 225 Mio €. Auch bei Stadthaus und Oper wären Neubauten nicht nur wirtschaftlicher, sondern eine Chance zur Zukunftsgestaltung. Lesen Sie mehr…
03. Dez 2023

DIE NÄCHSTE BUNDESTAGSWAHL WIRFT

ihre Schatten voraus. 2024 steht schon die Kandidatenaufstellung an. Für die CDU in Bonn möchte der Mediziner Prof. Dr. Hendrick Streeck antreten. Hier finden Sie seine Begründung für diese Bewerbung und warum er dabei vom ehem. Bonner MdB Stephan Eisel unterstützt wird. Lesen Sie mehr…
01. Okt 2023

BEI DER BEETHOVENHALLE STEIGEN

die Kosten für die Luxussanierung weiter - in den vier Monaten von Mai bis September 2023 um 1,7 Mio €. Das enthüllte jetzt ein weitgehend unbeachteter Projektbereicht. Dort kann man auch lesen, dass die Ausführungsplanung weiter nur "schleppend" vorankommt. Lesen Sie mehr…
12. Sep 2023

DIE BONNER VERSCHULDUNG WIRD SICH

in Verantwortung der grün geführten Ratskoalition und der grün geführten Verwaltung mehr als verdoppeln. Diese Politik auf Kosten künftiger Generationen für in die Sackgasse und treibt Bonn in die kommunale Handlungsunfähigkeit. Lesen Sie mehr…
03. Aug 2023

AUF MANIPULATIVE IRREFÜHRUNGEN SETZEN

die Grünen und die von ihnen geführte Verwaltung, um die Einspurigkeit auf der Adenauerallee durchzusetzen. So wurde gegenüber Rat und Öffentlichkeit fälschlicherweise behauptet, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden. Tatsächliche gibt es diesen rechtlichen Zwang nicht, sondern es geht um eine politische Entscheidung.

Lesen Sie mehr…
01. Aug 2023

AM 14. August 1949 WÄHLTEN DIE BONNER

Konrad Adenauer zu ihrem ersten MdB. Er blieb bis zu seinem Tod 1967 direkt gewählter Abgeordneter im Wahlkreis Bonn. In meinem Aufsatz "Konrad Adenauer als Bonner Bundestagsabgeordneter" habe ich mich intensiver mit diesem oft vernachlässigten Teil des Wirkens Adenauers befasst. Lesen Sie mehr…
08. Jul 2023

EDITHA LIMBACH IST IM ALTER VON 90

Jahren verstorben. Die ehem. Bonner Bundestagsabgeordnete ist 1960 der CDU beigetreten und war 1970 - 1988 sowie 1998 - 2003 stv. Kreisvorsitzende der Bonner CDU. 1975 - 1989 gehörte sie dem Bonner Stadtrat an und 1987 - 1998 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages.  Lesen Sie mehr…
04. Mai 2023

DIE GRÜNEN GEBEN IN BONN SEIT

zweieinhalb Jahren als stärkste Ratsfraktion und mit einer grünen Oberbürgermeisterin die Richtung vor. Dabei sind sie völlig auf Einschränkungen des Verkehrs zugunsten von Fahrradfahrern fixiert und tragen damit zu einer bedenklichen Polarisierung der Stadtgesellschaft bei. Lesen Sie mehr…
03. Mai 2023

POLITIK- UND MUSIKWISSENSCHAFT HABEN

an der Bonner Universität eine besonders lange und beeindruckende Tradition. In beiden Fächern wurden die ersten Lehrstühle im deutschsprachigen Raum hier eingerichtet. Aber durch Reformen im Rahmen des unseligen Bologna-Prozesses drohen diese Fächer in den Hintergrund zu treten. Lesen Sie mehr…
03. Mai 2023

DIE AKTIVISTEN DER „LETZTEN GENERATION“

Klebeaktionen und der Beschädigung von Gebäuden und Kunstwerken demokratische Prinzipien in Frage, sondern auch mit ihrem Vorschlag eines ausgelosten "Gesellschaftsrat", der gewählte Parlamente ersetzen soll. Lesen Sie mehr…
01. Apr 2023

DAS ERZBISTUM KÖLN WILL IN BONN

die traditionsreiche Liebfrauenschule schließen. Weil er das für einen schweren Fehler hält, hat Stephan Eisel mit seinen Nachfolgern im Vorsitz der CDU Bonn einen gemeinsamen Brief an Kardinal Woelki geschrieben. Christliche Kirchen dürfen sich nicht aus der Arbeit mit und für Jugendliche zurückziehen. Lesen Sie mehr…
02. Mrz 2023

DAS MILLIONENGRAB DER BEETHOVENHALLE

wird immer tiefer. Jetzt musste die Bonner Stadtverwaltung auch beim Parkplatz  Mehrkosten um 30 Prozent einräumen. Den Boden des Millionenlochs auf Kosten der Bonner Steuerzahler kann man schon längst nicht mehr sehen. Lesen Sie mehr…
03. Jan 2023

BEGABUNGSVIELFALT SOLLTE UNSER

Bildungssystem prägen. Aber in den letzten Jahren hat sich eine einseitige Fixierung auf die akademisch-theoretische Ausbildung in den Vordergrund geschoben. Das rächt sich jetzt durch einen dramatischen Fachkräftemangel gerade im Handwerk. Lesen Sie mehr…
23. Nov 2022

ÜBER 224 MIO € FÜR DIE BEETHOVENHALLE

will die grüne Bonner Oberbürgermeisterin Dörner ausgeben. Wie ihre beiden Vorgänger verkündet sie wieder eine Höchstgrenze, obwohl kein Ende des Sanierungsdesasters abzusehen ist. So rutschen die Ratsmehrheit und die Verwaltungsspitze immer tiefer in Millionengrab der Sanierung einer maroden Mehrzweckhalle. Lesen Sie mehr…