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BEI IHREM ZIEL, DIE EINSPURIGKEIT

25. Mai 2023
der Adenauerallee durchzusetzen, setzen die Bonner Grünen mit der von ihnen geführten Verwaltung auf manipulative Irreführungen. Das gilt sowohl für eine fünf Jahre alte Verkehrszählung an zwei einseitig ausgewählten Orten wie auch für die falsche Behauptung, es gebe rechtliche Vorschriften, die die Einspurigkeit der Adenauerallee erzwingen würden.

 

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Stephan Eisel

Grüne Irreführungen zur Einspurigkeit der Adenauerallee

Seit vielen Jahren funktioniert die Adenauerallee/B9 als zentrale Bonner Verkehrsachse in jede Richtung für den Autoverkehr zweispurig mit einem Fahrradstreifen. Das wollen die Grünen jetzt ändern und auf dieser Hauptverkehrsachse die Einspurigkeit durchsetzen. 

Dazu hat die grüne Oberbürgermeisterin mit der Verwaltungsvorlage 250803 (Mai 2023) im Rat beantragt, die Adenauerallee/ B9 auf der gesamten Länge zwischen Bundeskanzlerplatz und Koblenzer Tor für den Autoverkehr in jede Richtung von zwei auf eine Fahrspur zu reduzieren und bis Anfang 2025 „auf der gesamten Länge in beide Fahrtrichtungen eine Protected Bike Lane“ einzurichten.

Dies soll geschehen, obwohl rheinseitig etwa 200-300 Meter parallel zur Adenauerallee das gesamte Rheinufer für den Autoverkehr gesperrt und nur dem Fahrrad vorbehalten ist. Zugleich ist stadtseitig etwa 300-400 Meter parallel zu Adenauerallee ein eigener Radweg auf der Kaiserstraße eingerichtet. Sollte der grüne Verwaltungsvorschlag umgesetzt werden, wäre eine zentrale Verkehrsachse in Bonn de facto lahmgelegt.

Die grüne Oberbürgermeisterin führt für ihren Vorschlag vor allem zwei Argumente an:

Es gebe eine Verkehrszählung, die auf der Adenauerallee erheblichen Fahrradverkehr nachweise und es gebe „geltende Richtlinien“, die es unmöglich machen würden, nach einer notwendigen Kanalsanierung die Vierspurigkeit auf der Adenauerallee wiederherzustellen.

Beide Argumente erweisen sich bei näherem Hinsehen als – freundlich ausgedrückt – irreführend.

Veraltete Verkehrszählung an zwei einseitig ausgesuchten Stellen

Die von der Verwaltung angeführten Verkehrszählung fand am 9. Oktober 2018 statt, also vor fünf Jahren. Gezählt wurde nicht auf der gesamten Länge der Adenauerallee, sondern nur an zwei besonders von Fahrrädern frequentierten Knotenpunkten. In der Verwaltungsvorlage wird davon nur die für die Grünen günstigere Zählung aufgeführt – und zwar ohne darauf hinweisen, wo und wann sie erhoben wurde. So wird der falsche Eindruck erweckt, die Zählung beziehe sich auf die gesamte Adenauerallee. Tatsächlich geht es aber um die Zählung an nur einem Ende der Adenauerallee (B9/Am Hofgarten, Nähe Uni-Hauptgebäude /Unibibliothek). Gezählt wurden dort 2018 nach dem Semesterbeginn an einem Tag 3.478 Radfahrer gegenüber ca. 21.000 KfZ (in der „Spitzenstunde“ 1.600 KfZ / 350 Rad).

Schon am zweiten – von der Verwaltung in der Ratsvorlage verschwiegenen - Knotenpunkt B9/Weberstraße (Durchfahrt Südstadt zum Rheinufer) wurden nur 2.000 Radfahrer pro Tag gezählt.

Auf der gesamten Länge der Adenauerallee wurde garnicht gezählt. Auch darauf wird der Rat von der Verwaltung nicht hingewiesen. Verschwiegen wird dem Rat in der Verwaltungsvorlag auch, dass diese Zählungen fünf Jahre ( vor Corona) alt sind. Weder sind dabei neue allgemeine Entwicklungen (z. B. Homeoffice) berücksichtigt, noch die das Fahrrad bevorzugenden neuen Verkehrsführungen am Rheinufer oder der Kaiserstraße.

Wer die Verkehrsführung auf der Adenauerallee verändern will, kann sich dabei nicht auf alte, selektiv erhobene Zahlen berufen, sondern muss die Ehrlichkeit aufbringen, die aktuelle Situation auf der gesamten Adenauerallee zu erfassen. Sonst drängt sich Eindruck der Manipulation auf.

Falsche Information zu angebliche Rechtsvorschriften

In der Verwaltungsvorlage 250803 für den Rat heisst es, „dass nach den geltenden Regelwerken im Zuge der Sanierungsmaßnahmen der bisherige Status quo mit zwei MIV-Spuren nicht wiederhergestellt werden kann. Durch die umfassende grundhafte Sanierung besteht kein Bestandsschutz. Die Beibehaltung bzw. richtlinienkonforme Neumarkierung einer zweispurigen MIV-Führung und einer Radverkehrsanlage ist nach den geltenden Richtlinien nicht möglich.“ In einer städtischen Pressemitteilung  vom 9. Mai 2023  werden konkret „die Richtlinien für Stadtstraßen (RASt 06) und Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)“ angeführt, wegen derer „der Status quo mit zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung und Platz für den Radverkehr nicht wiederhergestellt werden kann“.

Tatsächlich hat eine Durchsicht dieser Richtlinien aber ergeben, dass es dort nur allgemeine Empfehlungen gibt, aber keine verbindlichen rechtlichen Vorschriften. Eine Nachfrage dazu bei der Verwaltung hat bestätigt, dass es keinen unmittelbaren rechtlichen Zwang für die Herstellung der Einspurigkeit auf der Adenauerallee“ gibt. „Allerdings ist die richtlinienkonforme Ausführung Maßstab nicht zuletzt einer evtl. juristischen Bewertung, ob eine verkehrssichere Anlage auf der Fahrbahn hergestellt wird oder nicht. Vor diesem Hintergrund ist letztendlich auch politisch zu entscheiden.“ (Mail des Planungsdezernates vom 22. Mai 2023).

Die Verwaltung hat also zwar eine eigene Einschätzung, wie eine „evtl. juristische Bewertung“ ausfallen könnte, aber diese Einschätzung ist nicht bindend. Es ist deshalb falsch und irreführend, den Eindruck zu erwecken, der Rat sei in seiner Entscheidung nicht frei und wie die grüne Oberbürgermeisterin zu behaupten, dass „der Status quo mit zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung und Platz für den Radverkehr nicht wiederhergestellt werden kann“.

Die Adenauerallee einspurig zu machen ist ein politisches Vorhaben und keine rechtliche Zwangsläufigkeit. Diejenigen, die dieses Ziel haben, sollten sich nicht hinter angeblichen Rechtsvorschriften verstecken, die es für die Adenauerallee so nicht gibt.

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