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BEIM FESTSPIELHAUS MUSS DER RAT

jetzt endlich die Führung übernehmen. Notwendig ist eine Konkretisierung des Ratsbeschlusses vom November 2011: Es geht um grünes Licht für einen "vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" für ein vollständig privat finanziertes Festspielhauses. Außerdem ist es notwendig den städtischen Beitrag zu den Betriebskosten zu beziffern, damit das Geld des Bundes fliessen kann.Dabei muss die stadt für das Festspielhaus nur ausgeben, was sie durch den Bau des Festspielhauses bei der Beethovenhalle einsparen kann.
BEIM FESTSPIELHAUS MUSS DER RAT

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Beethoven-Festspielhaus:

Wenn die Verwaltung zögert,

muss der Rat handeln 

Die Entscheidung darüber, ob Bonn ein Beethoven-Festspielhaus bekommt, steht unmittelbar bevor. Am 24.11. 2011 hat der Rat unter der Überschrift „Beethoven Festspielhaus Bonn“ mit großer Mehr­heit beschlossen: 

„Der Rat der Stadt Bonn unterstreicht mit diesem Beschluss den politischen Willen, sich nach Kräf­ten dafür einzusetzen, einen akustisch höchsten Ansprüchen genügenden Konzertsaal in Bonn recht­zeitig vor dem Jahre 2020 zu errichten, um im Jubiläumsjahr den 250. Geburtstag Beethovens ange­messen feiern zu können.“ 

Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurden dem Oberbürgermeister als Verwaltungschef eine Reihe konkre­ter Aufträge erteilt. Es ist verständlich, dass sich viele Ratsmitglieder darüber ärgern, dass diese Ratsaufträge nur zögerlich erledigt werden. Aber wer nur über Versäumnisse der Verwaltung lamentiert, wird seiner poli­tischen Verantwortung nicht gerecht: Wenn die Verwaltung zu unentschlossen ist, muss der Rat das Heft des Handelns in die Hand nehmen. Dafür sind Ratsmitglieder gewählt und nur so geht in Bonn etwas voran. 

Wenn der Rat das Beethoven-Festspielhaus realisieren will, muss er jetzt seinen Beschluss vom November 2011 konkretisieren. Wer das nicht tut, trägt die Verantwortung dafür, dass sich die Beethovenstadt vor aller Welt bla­miert, weil sie die von Bund, Land, großen Unternehmen und vielen ande­ren bereitgestellten ca. 100 Mio Euro verfallen lässt und dieses nationale Engagement für den größten Sohn der Stadt zurückweist. 

Dabei muss der Rat natürlich seiner Verantwortung für die Finanzen der Stadt gerecht werden und die Chan­cen beim Bau des Festspielhauses gegen die Risiken bei einem Votum gegen das Projekt ab­wägen. Niemand erwar­tet vom Rat, sich auf ein Abenteuer einzulassen. Aber die Bonner haben einen An­spruch darauf, dass seriöse An­gebote zum Wohl der Stadt genutzt und nicht verschlafen, auf Eis gelegt oder ignoriert werden. 

Dabei liegen die Eckpunkte für einen weiteren Ratsbeschluss für das Beethoven-Festspielhaus auf der Hand: 

Der Bau 

Der Bau des Festspielhauses wird vollständig privat finanziert. Dabei muss es bleiben. Deshalb hat der Rat im No­vember 2011 zu Recht mit großer Mehrheit beschlossen: „Die Stadt Bonn wird sich an den Investitions­kosten für ein neues Konzerthaus nicht beteiligen, daher appelliert sie insbesondere an die Unternehmen aus Bonn und der Region sowie an die Bürgerinnen und Bürger, sich finanziell an dem Vorhaben zu beteiligen.“ 

Seitdem hat die Deutsche Post AG mehrfach ihre Zusage wiederholt, mit 30 Mio Euro einen  wesentlichen Teil der Baukosten zu übernehmen. Eine private Initiative um IHK-Präsident Wolfgang Grießl hat zugesagt, in der Bonner Bürgerschaft und Wirtschaft 25 Mio Euro zu sammeln. Schon in den ersten Monaten kamen über 3 Mio Euro zusammen. Die Hoteliers der Region wollen mit einem „Beethoventhaler“ pro Übernach­tung jährlich ca. 1 Mo Euro beisteuern. Damit kann ein von der Postbank zugesagter günstiger Kredit über die Restsumme der der Baukosten finanziert werden. 

Nur wenn die private Finanzierung gesichert ist, wird und kann der Bauträger einen „vorhabenenbezogenen Be­bauungsplan“ einreichen. Dieser  wird extern - also nicht etwa durch das Bauplanungsamt - im Auftrage des In­vestors erstellt. Sodann durchläuft er das eigentliche Planaufstellungsverfahren. 

Der Rat kann und sollte vor diesem Hintergrund also beschliessen: 

„Städtische Haushaltsmittel werden für den Bau des Beethoven-Festspielhauses  nicht ver­wendet. Wenn ein privater Bauträger einen vorhabenbezogenen Baubauungsplan für einen Standort in der Rheinaue vorlegt, wird die Verwaltung unverzüglich ein Planaufstellungsver­fahren einleiten. Die Stadt Bonn wiederholt ihre Zusage, für den Bau des Festspielhauses ein städtisches Grundstück in der Rheinaue zur Verfügung zu stellen und die Verantwortung für Umfeldgestaltung zu übernehmen. Dazu ist – wie vom Rat im November 2011 beschlos­sen –  von der Verwaltung „ein Vertrag für das in städt. Eigen­tum befindliche Grundstück – unter Berücksichtigung der von der Stadt zu tragenden Anteile an den Erschließungskosten und an der Umfeldgestaltung – auszuhandeln, sowie mit dem Land NRW über eine Förde­rung von städtebaulichen Begleitmaßnahmen aus Städtebauförderungsmitteln zu verhan­deln.“ 

Der Betrieb

Den Betrieb des Festspielhauses wird eine eigenständige Stiftung übernehmen, für deren Kapitalstock der Bund 39 Mio Euro, der Rhein-Sieg-Kreis 3 Mio Euro und die Sparkasse KölnBonn 5 Mio Euro zugesagt haben. Au­ßerdem wollen das Land einen jährlichen Zuschuss von einer Mio Euro beisteuern und die Tele­kom einen Beitrag leisten. Offen ist noch der Beitrag der Stadt Bonn zu den Betriebskosten, ohne den das Geld des Bundes nicht fliessen kann. 

Der Rat hat dazu im November 2011 beschlossen, „den finanziellen Beitrag der Stadt für den Betrieb des Kon­zertsaales auf ein verantwortbares Maß, das sich am durch die mittelfristige Finanzplanung vorgegebe­nen Handlungsrahmen orientiert und damit keine zusätzliche Belastung für den Haushalt generiert, zu be­grenzen. 

Nach dem Ratsbeschluss die Beethovenhalle zu erhalten, kann diese Vorgabe leicht konkretisiert werden. 

  • Umbau und Sanierung der Beethovenhalle zu einer modernen funktionstüchtigen Mehrzweckhalle kos­ten nach einem städtischen Gutachten vom Juni 2012 ca. 30 Mio Euro. Weitere 13 Mio müssten inves­tiert werden, um einen „Konzertsaal im sanierten Altbau“ zu realisieren. Beim Bau des Fest­spielhauses ist dies nicht erforderlich und die Stadt kann mit dieser Summe ohne Mehrbelastung den Kapital­stock der Betriebsstiftung des Festspielhauses erhöhen.
  • Der städtische Zuschuss zu den  jährlichen Unterhaltskosten der alten Beethovenhalle beläuft sich zur Zeit auf 2,7 Mio Euro. Vom Geschäftsführer der für die Vermarktung der Beethovenhalle zu­ständigen städtischen „Bonn Conference Center Management GmbH“  wurde mehrfach (z.B. Gene­ral-Anzeiger 15.1. und 17.5. 2011) betont, die Halle würde sich selbst tragen, wenn sie modernisiert und nicht mehr durch Probezeiten des  Beethovenorchesters blockiert würde. Da der Bau des Fest­spielhauses dieses Pro­blem löst und der Rat mit dem Beschluss zum Erhalt der Halle die Verantwor­tung für deren Modernisie­rung übernommen hat, kann der städtische Zuschuss zur Beetho­venhalle künftig als jährlicher städtischer Zuschuss für den Betrieb des Festspielhauses genutzt wer­den. 

Vor diesem Hintergrund kann der Rat ohne Mehrbelastungen für die Stadt beschließen:

„Der Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat am 17. 11. 2007 beschlossen, im Falle einer „angemessenen Mitfinanzierung“ auch durch die Stadt Bonn 39 Mio Euro für eine „Stiftung Beethoven-Festspielhaus“ zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Bonn erfüllt diese Voraussetzung durch die Erhöhung des Ka­pitalstocks bei Gründung dieser Stiftung um 13 Mio Euro. Mit Beginn des Betriebs des Festspielhauses leistet die Stadt Bonn  einen jährli­chen Betriebskostenzuschuss von 2,5 Mio Euro. Mehr­belastungen für den städtischen Haus­halt entstehen nicht, weil durch den Bau des Festspielhauses die Umwandlung der Beetho­venhalle zu einem Konzertsaal entfallen kann (Kosten ca. 13 Mio Euro) und durch die Aus­lagerung des Beethovenorchesters mit zusätzlichen Vermietungs­möglichkeiten der jährliche städtische Zuschuss für die Beethovenhalle entfallen kann (z. Zt. 2,7 Mio Euro).“

 

Der Rat muss jetzt Farbe bekennen, die Zeit des Taktierens ist vorbei: Wer gegen das Festspielhaus ist, soll NEIN sagen, wer die Chance für Bonn nutzen will, sich zum JA bekennen.

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