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OHNE BÜRGERRESONANZ BLEIBEN

"direkt"demokratische Verfahren auf kommunaler Ebene. Das ist das Ergebnis meiner Analyse von Bürgerbegehren und -entscheiden in allen 16 Bundesländern. Dieser Befund ändert sich auch nicht, wenn wie in NRW die erforderlichen Zustimmungsquoren gesenkt werden.
OHNE BÜRGERRESONANZ BLEIBEN

     
   Die Analyse "Bürgerentscheide
   ohne Bürgerresonanz - Zur geringen
   Akzeptanz direktdemokratischer
   Verfahren in den Kommunen" können
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Zusammenfassung der Analyse

Bürgerentscheide ohne Bürgerresonanz
Zur geringen Akzeptanz direktdemokratischer Verfahren in den Kommunen

Die freiheitliche Demokratie kennt über das Wahlrecht hinaus viele Formen der Bürgerbeteiligung. Sie reichen von der gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung im Planungsrecht über die Mög­lichkeiten zum Engagement in Verbänden, Parteien und Bürgerinitiativen bis hin zur Teilnahme am öffentlichen Diskurs bei Bürgerversammlungen, mit Petitionen, Leserbriefen und Unterschriften­sammlungen oder der Wahrnahme des Demonstrationsrechts.  

Trotz dieser Vielfalt der Mitwirkungsmöglichkeiten verengt sich die öffentliche Debatte über Bür­gerbeteiligung oft eindimensional auf die Forderung nach häufigeren Plebisziten. Dabei suggeriert die Rede von einer „direkten Demokratie“ nicht nur eine vermeintlich höhere Legitimität der plebis­zitären gegenüber der repräsentativen Demokratie, sondern sie ignoriert einfach die tatsächlich geringe Ak­zeptanz „direktdemokratischer“ Verfahren bei den Bürgern.

Eine detallierte Auswertung solcher Verfahren auf kommunaler Ebene ergab zwei wesentliche Befunde: 

  • Seit der Einführung kommunaler Bürgerentscheide kam es in den über 13.000 deut­schen Gemeinden im Durchschnitt jährlich nur zu 36 aus der Bürgerschaft initiier­ten Bürgerentscheiden, d.h. statistisch erhält in einer selbstständigen deutschen Gemeinde eine Bürgerinitiative nur ca. alle 30 Jahre genügend Unterstützung, um einen Bürgerentscheid zu erreichen. Trotz zweimal gesenkter Zustimmungsquoren z. B. in Nord­rhein-Westfalen hat sich diese geringe Zahl nicht geändert. 

  • In den Flächenländern erhält jährlich durchschnittlich nur ein Prozent der kommunalen Wahlberech­tigten die Möglichkeit an einem Bürgerentscheid teilzunehmen. Davon macht aber nur etwa ein Drittel Gebrauch. Die Beteiligung an Bürgerentscheiden liegt durchschnittlich um ca. 25 Prozent unter der Beteiligung an Kommunalwahlen in der jeweiligen Kommune. 

Wer die Debatte um Bürgerbeteiligung eindimensional auf plebiszitäre Elemente verengt, ignoriert die geringe Akzeptanz solcher Verfahren in der Bürgerschaft. Sowohl die insgesamt niedrige Zahl der aus der Bürgerschaft initiierten Bürgerbegehren und deren geringe Unterstützung in der Bevöl­kerung als auch die niedrige Beteiligung an Bürgerentscheiden zeigen die offenkundige Distanz der Bürger gegenüber solchen „direkt“demokratische Instrumenten.   

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