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NEIN ZUM WÄHLEN AB 16

haben über 80 Prozent der Wähler bei einem Referendum über die Absenkung des Wahlalters in Luxemburg gesagt. Es war das weltweit erste Referendum über diese Frage in einem demokratischen Land.
NEIN ZUM WÄHLEN AB 16

 

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Diskussion auf dem Blog burgerbeteiligung.wordpress.com

 

Stephan Eisel

Wahlalter mit 16 scheitert 

Weltweit erstes Referendum in Luxemburg mit 80 Prozent Ablehnung 

Mit der klaren Mehrheit von 80, 8 Prozent haben die Bürger Luxemburgs bei einem Referendum am 7. Juni 2015 die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre abgelehnt. Zum ersten Mal wurde damit weltweit in einem demokratischen Land über diese Frage bei Referendum entschieden. 

Ein Wahlrecht für  unter 18-Jährige  gibt es nur in vier demokratischen Ländern – nämlich jeweils durch Parlamentsbeschluss in Argentinien, Brasilien, Indonesien und Österreich. Dazu kommen mit einem Wahlalter ab 16 bzw. 17 Jahren Ecuador, Kuba, Nicaragua, der Sudan und Osttimor. 

In Luxemburg hatten die Bürger am 7. Juni 2015 Zusammenhang mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung die folgende Frage mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten: 

„Befürworten Sie die Idee, dass die Luxemburger im Alter zwischen sechzehn und achtzehn Jahren das Recht erhalten, sich fakultativ in die Wählerlisten einzutragen, um sich als Wähler an den Wahlen zur Abgeordnetenkammer, dem Europaparlament und dem Gemeinderat sowie an den Referenden zu beteiligen?“ 

Bei einer Wahlbeteiligung von 86,8 Prozent votierten 19,13 Prozent (40.183 Stimmen) mit Ja und 80,87 Prozent (210.001 Stimmen) Prozent mit Nein. 1.635 Stimmzettel waren ungültig (0,8 Prozent). In keinem der 105 Abstimmungsbezirke (Gemeinden) gab es eine Mehrheit für das Ja-Votum. Auch die beiden anderen Fragen des Referendums wurden klar abgelehnt: die Einführung des Ausländerwahlrechts mit 78 Prozent der Stimmen und die Mandatsbegrenzung für Minister mit 70 Prozent der Stimmen. Die Absenkung des Wahlalters fiel  auch im Vergleich die am deutlichsten aus. 

Luxemburg hat mit dem Konsultativ-Referendum, dem Verfassungsreferendum  und Referenden auf kommunaler Ebene gemäß Artikel 35 des Kommunalgesetzes drei verschiedene  Arten von Referenden. Im konkreten Fall ging es um Konsultativ–Referendum, das in Artikel 51, Absatz (7) der Verfassung Luxemburgs geregelt ist: „In den Fällen und unter den Voraussetzungen, die das Gesetz bestimmt, können die Wahlberechtigten dazu aufgerufen werden, sich über ein Referendum zu äußern.“ Es handelt sich dabei also um ein Referendum auf Initiative des Gesetzgebers, das konsultativen Charakter hat und den Gesetzgeber nicht rechtlich bindet. 

Dies war bei allen bisher in Luxemburg durchgeführten Referenden der Fall: 1919 über die Staatsform (Monarchie oder Republik) und die wirtschaftliche Ausrichtung des Landes nach der Aufkündigung des Zollvereins.  1937 über das Gesetz zur Verteidigung der öffentlichen und sozialen Ordnung (von den Gegnern als „Maulkorbgesetz“ bezeichnet) und 2005 über den in Rom unterzeichneten Vertrag über eine Verfassung für Europa. Referenden haben im Großherzogtum Luxemburg also einen wirklichen Ausnahmecharakter. 

Das 2015 zur Verfassungsreform  durchgeführte Referendum  war Teil des Regierungsprogramms der 2013 neu gebildeten Koalition aus Liberalen, Sozialdemokraten und Grünen und wurde im Februar 2015  im Parlament gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. 

Das Ergebnis des Luxemburger Referendums entspricht der klaren Ablehnung einer Absenkung des Wahlalters in unterschiedlichsten Meinungsfragen auch in Deutschland. Es liegt zwar keine generationsbezogene Abstimmungsstatistik zum Luxemburger Referendum vor, aber eine vom „Luxemburger Wort“ und RTL in Auftrag gegebene repräsentative Meinungsumfrage ergab eine Ablehnung auch bei jungen Wählern: Nur 43 Prozent der 18-24-jährigen wollten mit Ja-Stimmen, 54 Prozent mit Nein. Dies entspricht dem Ergebnis von allen vorliegender Meinungsumfragen in Deutschland, nach denen selbst die 16/17-jährigen für sich  das Wahlrecht ablehnen. 

Dennoch haben in Deutschland bisher vier von sechszehn Bundesländern bei Landtagswahlen (Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein) und neun von sechszehn Bundesländern bei Kommunalwahlen (und Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt. Der Deutsche Bundestag hat dies mehrfach abgelehnt. 

Wo das Wahlalter abgesenkt wurde, bliebt freilich die Beteiligung der betroffenen Jugendlichen weit unterdurchschnittlich.  Das ist jedoch  kein  Argument, gegen eine Senkung des Wahlalters, denn das Wahlrecht in der freiheitlichen Demokratie besteht unabhängig davon, ob es tatsächlich ausgeübt wird und wie hoch die Wahlbeteiligung ist. Auch der Streit darüber, ob 16-Jährige reif genug für das Wahlrecht seien, führt nicht weiter. Eine „Wahlreifebeurteilung“ wird auch bei Erwachsenen nicht vorgenommen. 

Tatsächlich geht es bei der Festlegung des Wahlalters um die Anwendung allgemein akzeptierter Kriterien, die frei von politischem Manipulationsverdacht sind. Dabei ist die Verknüpfung von Wahlrecht und Volljährigkeit die stichhaltigste und plausibelste Regelung. 

Der innere Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit konkretisiert sich in der Frage, warum jemand über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden soll, den diese Gesellschaft noch nicht für reif genug hält, seine eigenen Lebensverhältnisse selbstständig zu regeln. 

Wer die Wahlberechtigung von der Volljährigkeit entkoppelt, löst zugleich den Zusammenhang zwischen Bürgerrechten (wie dem Wahlrecht) und Bürgerpflichten auf. Vornehmste Bürgerpflicht ist nämlich die Übernahme der vollen Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns wie sie mit der durch die Volljährigkeit gewährten vollständigen Entscheidungsfreiheit des Bürgers einsetzt. 

Die Wahlberechtigung für Minderjährige ist ein Widerspruch in sich, weil sie das Wahlrecht von der Lebens- und Rechtswirklichkeit abkoppelt. Die übergroße Mehrheit der Luxemburger sieht das offenbar genauso. 

Mehr zum Thema in
Stephan Eisel, Wählen mit 16 ? – Wahlalter und Volljährigkeit, St. Augustin /Berlin 2013

sowie auf burgerbeteiligung. Wordpress.com

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