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Mit NEIN zur Erbschaftssteuerreform

habe ich heute im Bundestag abgestimmt - im Unterschied zur Mehrheit der CDU/CSU. Fünf Einwände waren ausschlaggebend: Die doppelte Besteuerung, die Kompliziertheit des Gesetzes, die Wirkung auf den Mittelstand, die Behandlung von Geschwistern und die prognostizierte Steuermehreinnahmen.
Mit NEIN zur Erbschaftssteuerreform

Den Wortlaut meiner Erklärung zur Abstimmung finden Sie hier.

 

Eisel stimmt gegen Erbschaftssteuerreform

Im Unterschied zur Mehrheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat der Bonner CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Eisel heute in namentlicher Abstimmung im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Reform der Erbschaftssteuer abgelehnt. In einer schriftlichen Erklärung nannte er die folgenden Gründe für sein Abstimmungsverhalten: „Generell halte ich es erstens für ein falsches gesellschaftspolitisches Signal, bereits versteuertes Vermögen dann erneut zu besteuern, wenn es nicht konsumiert, sondern an die nächste Generation weitergegeben wird. Die im Grundgesetz vorgegebene Sozialverpflichtung des Eigentums könnte besser durch einen steuerlichen Tarifaufschlag für hohe Einkommen umgesetzt werden. Zweitens ist der vorgelegte Gesetzentwurf das genaue Gegenteil von unserem angestrebten Weg zur Steuervereinfachung, die ich für dringend geboten halte. Im Bemühen jeden Einzelfall zu lösen, ist ein überaus kompliziertes Gesetzeswerk entstanden, das kein Bürger ohne die Hilfe ausgewiesener Experten verstehen kann. Es ist sowohl eine grundlegende Frage des Umgangs des Staates mit den Bürgern, als auch der sozialen Gerechtigkeit, gerade in der Steuergesetzgebung der Verständlichkeit und Transparenz höchste Priorität einzuräumen. Drittens habe ich erhebliche Zweifel daran, ob der vorliegende Gesetzentwurf gerade im Mittelstand und Handwerk die Sicherheit der Arbeitsplätze gewährleistet, die mit dem Betriebsvermögen an die nächste Generation weitergegeben werden. In seiner Entscheidung vom 22. Juli 1995 betont das Bundesverfassungsgericht, dass das Unternehmensvermögen „in besonderer Weise Gemeinwohl gebunden und Gemeinwohl verpflichtet“ ist: „Die Verfügbarkeit über den Betrieb und einzelne betriebliche Wirtschaftsgüter ist beschränkter als bei betrieblich ungebundenem Vermögen.“ Diese „verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit“ sei erbschaftssteuerrechtlich zu berücksichtigen. Dem vorliegenden Gesetzentwurf liegt aber nicht mehr diese Sozialpflichtigkeit des Vermögensbestandes zugrunde, sondern die andersartige Frage wie der Erbe sein Vermögen bewirtschaftet. Dabei kann es dazu kommen, dass die Steuer auch dann anfällt, wenn der Betrieb für den Erhalt von Arbeitsplätzen durch Modernisierungen und Marktanpassungen besonderen Kapitalbedarf hat. Die vorgesehenen Bindungsfristen engen meines Erachtens die im Grundgesetz geschützte Berufs-, Eigentümer- und Unternehmerfreiheit unzulässig ein. Insbesondere im Blick auf Familienunternehmen geht es hier um einen Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft. Viertens kann ich dem Gesetz auch deswegen nicht zustimmen, weil darin Geschwister wie Nicht-Verwandte behandelt werden. Trotz der dafür vorgebrachten rechtssystematischen Gründe steht dies im diametralen Widerspruch zu dem Familienbild, von dem die Stabilität unserer Gesellschaft entscheidend abhängt. Fünftens schreibt Bundesfinanzminister Steinbrück am 24.11.2008 an die SPD-Bundestagsfraktion, dass durch das neue Erbschaftssteuergesetz „nicht nur das von uns als Ziel vorgegebene Aufkommen von 4 Mrd. Euro erreicht werden, sondern das Aufkommen an der Erbschaftssteuer weiter wachsen (Steuerschätzung für 2009: 4,78 Mrd. Euro)“ wird. Ich halte es aus grundsätzlichen Erwägungen für falsch, eine vom Bundesverfassungsgericht aus anderen Gründen veranlasste Gesetzesänderung zur Erhöhung von staatlichen Einnahmen zu nutzen.“

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