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MACHT DAS "C" BEI ABSTIMMUNGEN IM

Deutschen Bundestag einen Unterschied? Eine Auswertung der drei wichtigsten von der Fraktionsdisziplin ausdrücklich freigestellten „Gewissensfragen" der letzten Jahre zeigt, dass es nur bei den CDU/CSU Abgeordneten immer eine - wenn auch unter­schiedlich starke - Mehrheit gegen Relativierungen des Lebensschutzes gab.
MACHT DAS "C" BEI ABSTIMMUNGEN IM

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Gewissensfragen im Bundestag:

Wie das „C" einen Unterschied macht

Für die Glaubwürdigkeit der „C"-Parteien sind alle Fragen von besonderer Bedeutung, die ganz unmit­telbar mit dem christlichen Menschenbild zusammenhängen Dazu gehört besonders die Frage nach dem Beginn und Ende des Lebens. Das „C" ist ein Manifest gegen die Relativierung des Schutzes der Menschenwürde je nach vor- oder nachgeburtlichem Lebensalter. Es fordert den klaren politischen Willen, wegen der Begrenztheit des Menschen als Geschöpf Gottes bestimmte Fragen menschliche Verfügbarkeit zu entziehen.

Deshalb entscheidet sich an Fragen wie Embryonenschutz, Fortpflanzungsmedizin und Abtreibungen sowie Sterbebegleitung oder Sterbehilfe in besonderer Weise die Glaubwürdigkeit Glaubwürdigkeit der Union. Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik (PND und PID) oder Fruchtwasseruntersuchungen dürfen nicht zur Selektion wahrscheinlich behinderter Kinder missbraucht werden. Künstlicher Befruch­tung müssen Grenzen gesetzt werden, wo Erwachsenenegoismus das Kindeswohl ignoriert - z. B. durch künstliche Befruchtung im fortgeschrittenen Alter. Es darf weder ein staatlich garantiertes Recht auf Kind um jeden Preis noch eine Staatsgarantie für eine bestimmte Art des Todes geben. Leben zu geben und zu nehmen bleibt im christlichen Verständnis dem menschlichen Zugriff entzogen.

Entscheidend ist dabei die Antwort auf die grundlegende Frage, wann individuelles menschliches Le­ben beginnt und endet. Der wissenschaftliche Erkenntnisfortschritt hat das Wissen um den Zeitpunkt des Beginns individuellen Lebens immer weiter nach vorne verschoben. Für Laien war wohl der im wörtlichen Sinne augenfälligste Einschnitt die Ultraschallunter­suchung, die vorgeburtliches Leben und seine Schutzbedürftigkeit jedem sichtbar gemacht hat. Dass sich Mediziner und Biologen im Blick auf die Verschmelzung von Ei und Samenzelle über den Beginn individuell menschlichen Lebens meist uneinig sind, ist irritierend. Das „C" fordert aber, dass im Fall solcher Uneinigkeit Lebensbeginn und damit Lebensschutz eher früher als später angesetzt werden: in dubio pro vita.

In dem im Dezember 2007 verabschiedeten erneuerten Grundsatzprogramm der CDU heißt es dazu zutreffend: „Die unantastbare Würde des Menschen als Geschöpf Gottes ist menschlicher Verfügung nicht zugänglich und ist zu schützen. Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Die Würde des Menschen ist auch für die Bewertung bioethischer Herausforderungen Ausgangs- und Ori­entierungspunkt. Sie erfordert Achtung und Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen. Das noch nicht geborene Leben bedarf, beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle, unseres besonderen Schutzes ...".

Auf der Basis dieses Wertefundaments bleiben politische Entscheidungen im konkreten Fall schwieri­ge Gewissensfragen. Nicht selten wird dem Lebensschutzes dabei die sogenannten „Ethik des Heilens" gegenübergestellt. Einmal abgesehen davon, dass es sich lediglich um eine bloße Hoffnung auf Hei­lungschancen und medizinischen Fortschritt etwa durch Relativierung des Embryonenschutzes han­delt, würde selbst bei einer Gewissheit über sichere Heilungschancen der Zweck der Krankheitsbe­kämpfung nicht das Mittel der Einschränkung des Lebensschutzes rechtfertigen.

Weil das „C" solchen Relativierungen entgegensteht, fordert es von den „C"-Parteien als eine Art kate­gorischer Imperativ Klarheit in den Grundfragen des Lebensschutzes. Ein Blick auf das Abstimmungs­verhalten der Bundestagsabgeordneten bei drei der wichtigsten von der Fraktionsdisziplin ausdrücklich freigestellten „Gewissensfragen" der letzten Jahre zeigt, dass die Verpflichtung auf das christliche Menschenbild tatsächlich einen Unterschied in der Entscheidungsfindung macht.

 

Thema

Zulassung

embryonale Stammzell­forschung

11. April 2008

Zulassung
erweiterterter
Sterbehilfe

18. Juni 2009

Zulassung Präimplan­tations-diagnostik (PID)

7. Juli 2011

Gesamt-ergebnis

JA

346 -

NEIN

228

ENTH

6

JA

318

NEIN

232

ENTH

5

JA

326

NEIN

260

ENTH

8

CDU/CSU

102

113

1

1

203

0

70

154

3

SPD

168

37

2

200

5

1

103

36

1

FDP

52

5

1

46

5

0

87

5

0

Grüne

1

48

0

32

12

3

27

36

2

Linke

21

25

2

27

6

1

39

29

2

fraktionslos

2

0

0

2

1

0

 

 

 

Nur bei den CDU/CSU Abgeordneten gab es in allen drei Abstimmungen eine - wenn auch unter­schiedlich starke - Mehrheit gegen Relativierungen des Lebensschutzes wie sie die Parlaments­mehrheit beschlossen hat. Das Abstimmungsverhalten in den anderen Fraktionen - insbesondere bei SPD und FDP - hätte aber in allen drei Fällen ausgereicht, die jeweiligen Gesetze zu verab­schieden - selbst wenn alle Unionsabgeordneten dagegen gestimmt hätten.

Diese Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag sind durchaus repräsentativ für die Haltung der Bevölkerung in diesen Fragen. Die „C"-Parteien würden sich aber selbst in Frage stellen, wenn sie deshalb in solchen Grundsatzfragen der personalen Würde mit Kompromissformeln Unklarhei­ten über ihren Kurs entstehen ließen.

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