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KINDER AB 7 JAHREN SOLLEN WÄHLEN -

das schien zunächst ein Gag von Büttenrednern im rheinischen Karneval zu sein. Aber die Piratenpartei macht diesen Vorschlag ernsthaft in einem eigenen Antrag zur Verfassungsänderung im Berliner Abgeordnetenhaus. In der Piratenfraktion war der Antrag bei nur einer Enthaltung beschlossen worden.
KINDER AB 7 JAHREN SOLLEN WÄHLEN -

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Vernunft geht über Bord:
Piraten fordern Wahlrecht ab 7 Jahre 

Die Piraten haben ihren illusorischen Forderungen für einen fahrscheinlosen ÖPNV oder ein bedin­gungsloses Grundeinkommen einen weiteren wirklichkeitsfremden Vorschlag hinzugefügt: Unter der Überschrift „Wahlrecht ohne Altersbegrenzung“ hat die Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus beantragt, das aktive Wahlrecht schrittweise auf 7 Jahre abzusenken.[1] Die Jugendorganisation der Piratenpartei hat bei ihrer Bundesmitgliederversammlung im Januar 2012 sogar die Abschaffung jeder Altersgrenze beim Wahlrecht beschlossen.[2] 

Bei der Abstimmung in der Fraktion der Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus hat es zum An­trag einer Absenkung des Wahlalters auf 7 Jahre am 17. Januar 2012 bei einer Enthaltung nur Zustim­mung gegeben. In der Antragsbegründung wird gefordert, „dass man ein Bewusstsein dafür schafft, dass Kinder wählen gehen dürfen.“ Wer sich gegen eine „Altersgrenze für den Beginn der Wahlbe­rechtigung“ wende, müsse auch „eine Altersgrenze definieren, wo Wahlberechtigung endet. Es möchte jedoch niemand ältere Menschen vom Gebrauch ihrer Rechte ausschließen.“ 

Da die Piratenpartei zugleich eine „vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16“ ablehnt, for­dert sie: „Erstwähler, die unter 16 sind, müssen selbstständig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für sie zuständigen Wahlamt beurkunden.“ 

Die Aufhebung jeder Altersgrenze bei der Wahlberechtigung hatte der Berliner Spitzenkandidat und jetzige Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei, Andreas Baum, schon im Herbst 2011 gefordert: „Wir möchten die Hürden für die Teilnahme an Wahlen absenken und vor allem Jugendliche und Kinder früh dafür motivieren, sich mit dem politischen Geschehen auseinanderzusetzen. Nach umfangreichen Diskussionen sind wir überein gekommen, dass wir hier keine neue starre Altersgrenze einführen möchten. Wir gehen davon aus, dass ein Kind ab dem Zeitpunkt, in dem es frei den Willen zur Teil­nahme äußern kann und selbst die Motivation hat, sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, auch ein hinreichendes Interesse hat, sich mit politischen Sachverhalten auseinanderzusetzen.“[3] 

Bürgerrechte und Bürgerpflichten 

Die Piratenpartei begründet ihre Forderung eines Wahlrechts Kinder damit, man dürfe in der Demo­kratie „nur dann Macht über Menschen ausüben, wenn sie darüber mitentscheiden, wer diese Macht auf welche Weise ausübt.“ Sie ignoriert, dass Demokratie Freiheit und Verantwortung zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Die Forderung des Wahlrechts für Minderjährige leugnet diesen Zusammen­hang von Bürgerrechten und Bürgerpflichten. 

Erste und wichtigste Bürgerpflicht ist die Übernahme der vollen Verantwortung ( und Haftung) für daseigene Handeln und dessen Folgen. Diese Bürgerpflicht entfaltet ihre volle Wirkung mit Erreichen der Volljährigkeit. Davor ist sie u. a. durch die Verantwortungsübernahme der Erziehungsberechtigten und verschiedenste Vorschriften des Jugendschutzes stark eingeschränkt.  Artikel 6 Abs 2 des Grundgeset­zes formuliert es so: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ 

Der innere Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit konkretisiert sich in der Frage, warum je­mand über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden soll, den diese Gesellschaft noch nicht für reif genug hält, seine eigenen Lebensverhältnisse zu regeln. Bisher wird in Deutschland – meist von den Grünen – allenfalls ein Wahlrecht ab 16 gefordert. Aber schon hier gilt: 

16 -Jährige dürfen in Deutschland Mofa fahren, aber nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen ein Auto len­ken. Sie dürfen in der Öffentlichkeit Bier trinken, aber keine hochprozentigen Alkoholika. Ohne Erlaubnis der Eltern dürfen sie eine Diskothek nur bis Mitternacht besuchen. Bei Gesetzesver­stößen fallen 16-Jährige unter das Jugendstrafrecht. Heiraten darf man zwar ab 16, aber nur wenn ein Familiengericht dazu die Genehmigung erteilt und der Ehepartner bereits volljährig ist. 

Kaufverträge, die von Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ge­schlossen werden – zum Beispiel der Kauf eines Computers – sind nur wirksam, wenn sie aus Mitteln bezahlt werden, die ihnen vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Dieser sog. „Taschengeldparagraph“ (§ 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches) gilt bis zur vollen Geschäftsfähig­keit mit Erreichen des 18. Lebensjahres. 

Es ist auffällig, dass auch die Befürworter einer Absenkung des Wahlalters nicht vorschlagen, dass an diesen Alterseinschränkungen etwas geändert wird. Auch die Piraten plädieren nicht für eine Absen­kung der Voll­jährigkeit. So ge­sehen ist die Wahlberechtigung für Minderjährige ein Widerspruch in sich, weil es das Wahlrecht von der Le­bens- und Rechtswirklichkeit abkoppelt. 

Wenn das Wahlrecht von der Volljährigkeit entkoppelt wird, sind andere Altersgrenzen  willkürlich, weil sie an kein objektives Kriterium geknüpft sind. Nach der Volljährigkeit ist im deutschen Rechts­system allenfalls die Strafmündigkeit ab dem 14. Lebensjahr (§ 19 Strafgesetzbuch) ein wesentlicher Einschnitt. Mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres werden hingegen nur einige Einschränkungen des Jugendschutzes gelockert (z. B. Aus­gang ohne Erwachsenenbegleitung bis 24 Uhr). 

Generell gilt in Deutschland wie im europäischen Ausland die Wahlberechtigung ab 18 Jahren – mit Ausnahme von Öster­reich, wo 2007 das Wahlalter bei nationalen Wahlen auf 16 Jahre gesenkt wurde. International lassen bisher au­ßerdem lediglich Brasilien, Nicaragua und Kuba (wo man von Wahlen nicht spre­chen kann) ein Wahlrecht ab 16 Jahren zu.

7 von 16 Bun­desländern haben das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt – allerdings mit der Ausnah­me von Bremen und Branden­burg nur bei Kommunalwahlen. Zugleich treten die Landesjugendringe u.a. in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für eine Wahlberechti­gung ab 14 Jahren ein.[4] Mit ihrer Forderung eines Wahlrechts für Kinder geht die Piratenpartei weit über solche Vorstellungen hinaus. Sie nennt zugleich für die Altersgrenze 7 Jahre keine Be­gründung. 

Auch das häufig benutzte Argument, man müsse Jugendlichen durch die Absenkung des Wahlalters die Vertre­tung ihrer eigenen Interessen ermöglichen, ist nicht schlüssig. Die eigenständige Vertretung  ihrer Interessen wäre nur dann möglich, wenn minderjährige Jugendliche nicht nur wählen dürfen, sondern auch wählbar wä­ren. Die einseitige Absen­kung des aktiven Wahlalters   würde aber bedeu­ten, dass minderjährige Jugendliche nicht Gleichaltri­ge, sondern nur Ältere wählen dürfen.

Die Piraten wollen aktives und passives Wahlalter entkoppeln. Sie erheben die Forderung nach Sen­kung des passiven Wahlalters auf die ebenfalls willkürliche Grenze von 16 Jahren. Eine Senkung des Alters der passive Wahlberechtigung ist aber ohne Veränderung der Volljäh­rigkeit nicht möglich: Bis zum Erreichen der Volljährigkeit schränken die Vorschriften des Jugend­schutzes und die Rechte der Erziehungsberechtigten die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Man­dats unzulässig ein.

Betroffene Jugendliche lehnen Senkung des Wahlalters mehrheitlich ab

Mit ihrer Forderung nach Aufhebung der Altersgrenze beim Wahlrecht setzen sich die Piraten über die Meinung der betroffenen Kinder und Jugendlichen hinweg. Sie sagen von sich selbst, dass sie mit der Verantwor­tung für politi­sche Entscheidungen in der Regel überfordert seien und die ernsthafte Auseinanderset­zung mit Po­litik in der Regel nicht das ist, was in ihrem Lebensalltag wichtig sei. Dies bestätigen alle (!) vorliegenden Befragungen von minderjährigen Jugendlichen. 

So wurde Ende 1999 in Tirol eine schriftliche Befragung von 2500 Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren durchgeführt. Sie äußerten sich mit einer klaren Mehrheit von 61 Prozent gegen das Wahlrecht mit 16 Jahren (dafür: 39 Prozent).[5]

In der 15. Shell-Jugendstudie 2006 wurden insgesamt 2532 Jugendliche im Alter von 12-25 Jahren ge­fragt: „Wie finden Sie die Idee, die Altersgrenze für die Teilnahme an Bundestagswahlen von 18 Jah­ren abzusenken, so dass man schon ab 16 Jahren wählen könnte?“ 52 Prozent der Befragten lehn­ten dies ab, 25 Prozent stimm­ten zu und  23 Prozent meinten, es sei ihnen egal.[6] 

Auch in Österreich zeigte 2007 eine kurz vor Einführung der Wahlberechtigung ab 16 eine im Auftrag von Bil­dungs- und Wissenschaftsministerium erstellte Umfrage unter 700 Jugendlichen ein sehr ge­spaltenes Bild. Von den 14-17-Jährigen waren nur 47 Prozent für die Senkung des Wahlalters, 46 Pro­zent dagegen. Bei den 18-24 -Jährigen überwog mit 63 Prozent die Ablehnung. [7] Nach der ersten ös­terreichischen Nationalratswahl, bei der 2008 das Wahlrecht ab 16 galt, ermittelte eine Studie, dass sich der überwiegende Teil der betroffenen Jugendlichen gegen die Wahlalterssenkung aussprach.[8] 

Anfang 2009 führte die „Grüne Jugend Ostalb“ eine Umfrage zum Wahlrecht ab 16 bei mehr als 550 Aalener Schülern durch. Auf die Frage „Hälst du das Wahlrecht ab 16 für sinnvoll?“ antworteten 58 Prozent mit „nein“ und nur 24 Prozent mit „ja“. 18 Prozent konnten sich nicht entscheiden. Das Fazit der Grünen Jugend lautete: „Ein Großteil der Jugendlichen hält das Wahlrecht ab 16 nicht für sinnvoll. Hier zeigt sich, dass die Jugendli­chen sich noch sehr unsicher fühlen“.[9]

2010 ergab eine Forsa-Umfrage in Berlin, dass 63 Prozent der befragten Jugendlichen im Alter von 14- 29 Jahren das Wahlrecht ab 16 für sich ablehnen. [10] 

Die deutlich unterdurchschnittlichen Wahlbeteiligungen von 16-18 jährigen Jugendlichen, dort wo das Wahlalter  abgesenkt wurde und entsprechende Wahlstatistiken vorliegen, bestätigen die Ergebnisse der Umfragen. 

Bei der Bremer Kommunalwahlen (Beirätewahlen) 2007, bei denen in der Hansestadt erst­mals das kommunale Wahlrecht ab 16 Jahren galt, lag die „Wahlbeteiligung der Jugendli­chen“ (ohne genau­ere Spezifierung) bei 44,3 Prozent (insgesamt bei 56,6 Prozent).[11]1 Es lässt sich nicht feststellen, dass diese kommunale Wahlberech­tigung ab 16 zu einem hö­heren politischen Interesse geführt hat, als 2011 in Bremen erstmals bei Landtagswah­len schon mit 16 Jahre gewählt werden durfte.

Um das Wahlgeheimnis zu wahren, wurde bei der Landtagswahl 2011 in Bremen keine Wahlstatistik für 16/17-Jährige erstellt. Für die Wahlbeteiligung wurde die Gruppe der 16-21-Jährigen analysiert, für die Stimmvertei­lung auf die Parteien die Gruppen der 16-25-Jährigen. Deshalb konnte das Statische Lan­desamt in Bremen le­diglich feststellen, dass die erstmals an einer (Bür­gerschaftswahl teilnehmen­den 16- bis unter 21-Jährigen mit 48,6 Prozent ihre Stimme an der Urne (ohne Briefwahl) abgaben. Damit lag die Beteiligungsquote der Erst­wähler nur geringfügig über der Wahlbeteiligung der Erst­wähler bei der vorangegangenen Bürger­schaftswahl 2007 (47,9 Prozent), bei der noch das Wahlrecht ab 18 gegolten hat. Welchen Anteil daran die 16/17-Jährigen hatten ist nicht feststellbar. Insgesamt lag die Wahlbetei­ligung der Erstwähler deutlich unter der allgemeinen Wahlbeteiligung, die in Bre­men ge­ringfügig auf 56,7 Prozent zurückgegangen (2007: 57,5 Prozent).[12]

In Sachsen-Anhalt wurden bei den Kommunalwahlen 1999 und 2009 am Wahltag ausdrücklich die 16/17-Jähri­gen hinsichtlich der Wahlbeteiligung abgefragt. 1999 lag die Wahlbeteiligung in dieser Gruppe bei 40 Prozent (allgemeine Wahlbeteiligung 49,5 Prozent), im Jahr 2009 bei 29,3 Prozent (all­gemeine Wahlbeteiligung 38 Prozent). Die zehnjährige Erfahrung mit dem Wahlrecht ab 16 in diesem Bundesland zeigen keinen Anstieg po­litischen Interesse in der fraglichen Altersgruppe. Die Landesre­gierung Sachsen-Anhalt stellte deswegen in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Sep­tember 2011 fest: „Die praktischen Erfahrungen der Kom­munalwahlen zeigen jedenfalls, dass die Be­teiligung in der Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen in den aufgezeigten Jahren unterhalb der durchschnittlichen Wahlbeteiligung lag.“[13] 

Als in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen 1998 erstmals Wähler im Alter ab 16 Jahren zugelas­sen wa­ren, wurde in Neumünster eine Befragung der Erstwähler durchgeführt. Die allgemeine Wahlbeteiligung lag in Neumünster damals bei 52,76 Prozent. Auch hier lag die Wahl­beteiligung der 16/17-Jährigen mit knapp 40 Prozent deutlich darunter, aber höher als bei den 18-21-Jährigen Erstwählern (31 Pro­zent) war. [14]

Bedeutsam ist vor allem die Tatsache, dass die Wahl­statistiken bei fast allen Wahlen zei­gen, dass die Grup­pe der 18-25-Jährigen regelmäßig die niedrigste Wahlbeteiligung aller Altersgruppen auf­weist – und zwar un­abhängig davon, ob sie bei den vorhergehenden Wahlen bereits mit 16 Jahren wählen durften oder nicht. Es gibt deshalb keinerlei Indika­toren dafür, dass das Wahlrecht ab 16 eine unmittel­bare oder (was noch wichtiger wäre) nachhaltige Auswirkung auf politisches Interesse oder die Bereit­schaft zur Teilnahme an Wahlen hätte. 



[1]     Berliner Abgeordnetenhaus Drucksache 17/0112

[3]     Interview mit gulli.com am 17. September 2011

[5]     Universität Innsbruck, Forschungsbericht „Jugend und demokratie in Tirol“, April 2000

[6]     http://de.statista.com/statistik/daten/studie/177098/umfrage/ansicht-zur-wahlberechtigung-fuer-bundestagswahlen-ab-16-jahren/ (vgl. Klaus Hurrelmann, Mathias Albert: Jugend 2006. 15. Shell Jugendstudie: Eine pragmatische Generati­on unter Druck. Fischer, Frankfurt a. M. 2006)

[7]           Die Presse 8.5. 2007

[8]     Institut für Strategieanalysen, „Wählen mit 16“ – Eine Post Election study zur Nationalratswahl 2008, Wien April 2009

[10]         Berliner Zeitung 26.6.2010

[12]    Vgl. Statistisches Landesamt Bremen, Statistische Mitteilungen Heft 113/2011 (Wahlen im Land Bremen 22. Mai 2011)

[13]         Landtag Sachsen-Anhalt, Drucksache 6/399 vom 13.09.2011

 

[14]         Ulf Schloßbauer, Jugendliche wählen ganz anders als man glaubt (ergänzendes Projektbeispiel 2), Veröffentlichung im Rahmen der Beteiligungsbausteine des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. (http://www.kinderpolitik.de/beteiligungsbausteine/pdf/b/Baustein_B_2_6.pdf)

 

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