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DAS WAHLALTER AB 16 LEHNEN SOWOHL

der Landtag als auch die Mehrheit der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern ab. Auch die betroffenen minderjährigen Jugendlichen halten von diesem Vorstoß von LINKEN und GRÜNEN nichts. Das zeigen die Ergebnisse einer neuen repräsentative Umfrage
DAS WAHLALTER AB 16 LEHNEN SOWOHL

 

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Stephan Eisel

Mecklenburg-Vorpommern lehnt Wahlalter mit 16 ab 

Landtag und Bevölkerung wollen Wahlrecht mit Volljährigkeit 

Am 12. März 2014 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit der Mehrheit der Stimmen von CDU und SPD die Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abgelehnt und damit Anträge der LINKEN und von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zurückgewiesen. Damit reiht sich Mecklenburg-Vorpommern in die ablehnenden Landtagsvoten zur Wahlaltersenkung in Niedersach­sen (2008), Berlin (2011), dem Saarland (2012) und Thüringen (2013) ein. 

So bleibt es bei nur drei Bundesländern (Bremen, Brandenburg und Schleswig-Holstein), die bei Landtagswahlen das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt haben. Lediglich in Bremen haben Landtags­wahlen bereits unter diesen Bedingungen stattgefunden. In Niedersachen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz liegen den Landtagen zwar Anträge zur Wahlalterabsen­kung vor, da in diesen Bundesländern allerdings eine 2/3-Mehrheit zur Änderung des aktiven Wahl­alters erforderlich ist, ist mit Änderungen jedoch nicht zu rechnen. 

Das gilt auch für den Deutschen Bundestag. Dort waren entsprechende Anträge bisher dreimal an klaren Mehrheiten gescheitert: 2000 lehnten SPD, CDU/CSU, GRÜNE und FDP geschlossen einen Antrag der PDS ab, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken. 2008 hatten sich die GRÜNEN dem An­liegen der LINKEN angeschlossen, aber CDU/CSU, SPD und FDP blieben bei Ihrer Ablehnung. 2013 wollte auch die SPD die Absenkung des Wahlalters, aber die Mehrheit von CDU/CSU und FDP blieb bei ihrem Nein. 

In Mecklenburg-Vorpommern legte die CDU zur Landtagsdebatte auch eine repräsentative Mei­nungsumfrage des Umfrageinstituts MENTE-FACTUM vor, das von dem renommierten Meinungs­forscher Klaus-Peter Schöppner geleitet wird. Befragt wurden im Februar 2014 insgesamt 1.004 Bürger ab 14 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern. Das ermittelte Meinungsbild ist eindeutig: 67 Prozent der Befragten lehnten die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ab. Selbst das Mecklen­burg-Vorpommern geltende Wahlrecht ab 16 bei Kommunalwahlen wird von der Mehrheit abge­lehnt (61 Prozent). 

Stattdessen wird das mit der Volljährigkeit verknüpfte Wahlrecht ab 18 Jahren von klaren Mehrhei­ten getragen: Bei Europawahlen von 88 Prozent, bei Bundestagswahlen von 86 Prozent, bei Land­tagswahlen von 66 Prozent und bei Kommunalwahlen von 61 Prozent der Befragten. 

Bemerkenswert ist dabei insbesondere, dass auch die betroffene Altersgruppe der 14-19-jährigen die Absenkung des Wahlalters klar ablehnt: Bei Bundestagswahlen mit 95 Prozent, bei Landtagswahlen mit 77 Prozent und bei Kommunalwahlen mit 61 Prozent. Dieses Ergebnis bestätigt alle (!) bisher vorliegenden Umfragen, die eindeutig belegen, dass insbesondere 16/17-jährige Jugendliche mehr­heitlich von einer Absenkung des Wahlalters nichts halten. 

Es handelt sich bei der Abkopplung des Wahlalters von der Volljährigkeit also erkennbar um ein Er­wachsenenprojekt. Auch Vertreter z. B. der Landesjungendringe, die solche Forderungen erheben, sind übrigens keineswegs Jugendliche, sondern immer Erwachsene (meist jenseits des 30. Lebens­jahres), die nicht zu Unrecht als „Berufsjugendliche“ bezeichnet werden. Offenbar haben minder­jährige Jugendliche selbst im Blick auf das Wahlrecht eine wesentlich realistischere Selbst­einschätzung als es manchen Erwachsenen in die politische Strategie passt. 

Wie die Umfragen zeigen, teilen sie mehrheitlich die wesentlichen Gründe für eine Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit: 

  • Es ist ein offenkundiger Widerspruch jemanden vor der Volljährigkeit die uneingeschränkte Entscheidungshoheit über das eigene Leben zu verweigern, ihm aber zugleich die volle Entscheidungsgewalt über Fragen der Gesellschaft insgesamt zu übertragen. 

  • Erst mit der Volljährigkeit übernimmt der Staatsbürger die volle Verantwortung für das eige­ne Handeln und seine Folgen. Es ist schlüssig, dass die vollen staatsbürgerlichen Rechte mit dem Wahlrecht auch den tatsächlichen staatsbürgerschaftlichen Pflichten entsprechen. 

  • Andere Altersgrenzen für das Wahlrecht als die Volljährigkeit sind willkürlich und damit leichte Beute für parteipolitische Opportunitätsüberlegungen. Die Vorschläge in parlamenta­rischen Intiativen von LINKEN, GRÜNEN und PIRATEN reichen von 16 über 14 bis zu 7 Jahren und bis zur Aufhebung jeder Altersgrenze. 

  • Nur mit der Koppelung an die Volljährigkeit kann für aktives und passives Wahlrecht die gleiche Altersgrenze gelten und das Recht zu Wählen dem Recht Gewählt zu werden ent­sprechen. Durch Entscheidungshoheit der Erziehungsberechtigten und Bestimmungen des Jugendschutzes ist nämlich vor der Volljährigkeit die Freiheit des Mandats nicht zu gewähr­leisten. 

Die schlüssige Klarheit dieser Grundsätze prägt den breiten – auch in Umfragen immer wieder be­legten – gesellschaftlichen Konsens über die Verknüpfung des Wahlalters mit der Volljährigkeit. Es ist ebenso auffällig wie inkonsequent, dass die Befürworter einer Absenkung des Wahlalters die Volljährigkeitsgrenze nicht verändern wollen. Sie führen stattdessen gerne – unabhängig davon, ob sie überhaupt sachlich zutreffen - sachfremde Argumente an: 

  • Jugendliche seien im Blick auf ihre Urteilsfähigkeit auch vor der Volljährigkeit reif genug, an Wahlen teilzunehmen: Eine „Wahlreifebeurteilung“ wird aber auch bei den Wahlberech­tigten ab 18 Jahren nicht vorgenommen. Das Konzept eines nach Prüfung erteilten „Wahl­führerscheins“ ist der Demokratie fremd.

  • minderjährige Jugendlicher hätten ein überdurchschnittlich hohes Interesse an Politik: In der Demokratie ist jedoch Politikinteresse keine Voraussetzung der Wahlberechtigung. Freiheitliche Demokratie akzeptiert das Recht der Politikferne ohne es mit einem Entzug des Wahlrechts zu sanktionieren. 

  • eine Senkung des Wahlalters würde die Wahlbeteiligung positiv beeinflussen: Das demokra­tische Wahlrecht besteht freilich unabhängig davon, ob es tatsächlich ausgeübt wird und was dies für die Wahlbeteiligung bedeutet. 

Der Streit um diese Gesichtspunkte bestimmt zwar oft die Auseinandersetzung um das richtige Wahlalter, lenkt aber von der entscheidenden Frage ab, dass nur die Koppelung an die Volljährigkeit sicherstellt, dass die Festlegung des Wahlalters frei von politischem Manipulationsverdacht und der Hoffnung auf eigene Wahlvorteile ist. 

Mehr zum Thema finden Sie bei
Stephan Eisel, Wählen mit 16 ? – Wahlalter und Volljährigkeit, 58 S., St. Augustin/Berlin 2013 sowie unter wordpress.burgerbeteiligung.com  

Die Studie könen Sie unter stephan.eisel@gmx.net bei Angabe Ihrer Postadresse kostenlos anfordern.

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