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DAS WAHLALTER AB 16 JAHREN

wie es jetzt erstmals bei Landtagswahlen in Bremen praktiziert wurde halte ich für falsch. Bürgerrechte- und pflichten gehören zusammen und entfalten sich endgültig mit der Volljährigkeit. Deshalb ist das Wahlrecht für Minderjährige ein Widerspruch in sich.
DAS WAHLALTER AB 16 JAHREN

 

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Wahlrecht ab 16 ist der falsche Weg

Zum ersten Mal bei einer Landtagswahl waren in Bremen schon die 16- und 17-Jährigen wahlberechtigt. Dieses Wahlrecht ab 16 gibt es bisher in Deutschland nur bei Kommunalwahlen in sechs Bundesländern: Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. International lassen bisher lediglich Österreich, Brasilien, Nicaragua und Kuba (wo man von Wahlen eigentlich nicht sprechen kann) ein Wahlrecht aber 16 Jahren zu.

Ich halte ein Wahlrecht für 16- und 17-Jährige für unsinnig. Wie ich aus vielen Gesprächen mit Jugendlichen und Schuldiskussionen weiß, stehen übrigens auch die meisten Jugendlichen der Herabsetzung des Wahlalters selbst skeptisch gegenüber. Sie wissen, dass sie in ihrem Alter mit der Verantwortung für politische Entscheidungen in der Regel überfordert sind und die ernsthafte Auseinandersetzung mit Politik in der Regel nicht das ist, was in ihrem Lebensalltag wichtig ist. Deshalb nehmen auch die meisten von ihnen dieses Wahlrecht nicht wahr.

Die Wahlbeteiligung ist zwar in Bremen nicht eingebrochen, lag aber mit 56,7 Prozent ähnlich niedrig wie 2007 (57,5 Prozent). Die erstmals Wahlberechtigten 16- und 17-jährigen haben das nicht verhindert, sondern beteiligten sich eben noch weniger als der Durchschnitt der Bevölkerung an den Wahlen. Auch bei letzten Kommunalwahl in Bonn am 30. August 2009 lag die Wahlbeteiligung in dieser Gruppe ca. fünf Prozent unter der schon niedrigen allgemeinen Beteiligung von 56 Prozent.

Mir geht es nicht um die viel diskutierte Parteienpräferenz der Jugendlichen, weswegen die GRÜNEN ja besonders energisch für die Herabsetzung des Wahlalters eintreten. Wahlentscheidend ist diese Wählergruppe nicht: In Bremen waren von 500.000 Wählern nur 10.000 - also gerade einmal zwei Prozent - jünger als 18 Jahre. Davon gaben weniger als 5000 ihre Stimme ab.

Es geht beim Wahlalter um Grundsätzliches: Bürgerrechte sind für mich an Bürgerpflichten gebunden, die zur Volljährigkeit gehören. Wahlrecht für Minderjährige in meinen Augen ein Widerspruch in sich!

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