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ALS STV. LEITER DES KANZLERBÜROS

habe ich miterlebt wie es am 23. August 1990 zum Beschluss der freigewählten Volkskammer der DDR kam, nach Art. 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beizutreten. In meinem Aufsatz zu diesem Beitrittsbeschluss finden Sie manches, was in amtlichen Akten und historischen Darstellungen nicht zu finden ist.

Den vollständigen Text "Der Beitrittsbeschluß der DDR-Volkskammer" können Sie hier ausdrucken.

Weitere Aufzeichungen zu meinen Erlebnissen als Zeitzeuge finden Sie in meinem Buch "Helmut Kohl - Nahaufnahme", das soeben in der zweiten Auflage erschienen ist. Hier gehts zu den Details.

 

Der Beitrittsbeschluß der DDR-Volkskammer

Die Wiedervereinigung Deutschlands ist inzwischen in zahlreichen historischen Studien analysiert und aufgearbeitet. Grundlagen sind meist schriftliche Dokumente. Was nicht schriftlich festgehalten ist, geht leicht verloren, wiewohl es doch das Außergewöhnliche, Unvorhergesehene und Ungeplante des Prozesses besonders anschaulich macht.

Als charakteristisch empfanden viele Zeitzeugen  vor allem die Gleichzeitigkeit der – oft erst im Nachhinein erkannten – historischen Dimension der Vorgänge, des ungeordneten, nicht selten chaotischen Ablaufs und jener alltäglichen Normalität, die zugleich die Zeit bestimmte.

Ein typisches Beispiel für den Ablauf des Einigungsprozesses, wie er sich in den Akten nicht im

Entferntesten vollständig wiederfindet, ist die Art und Weise, wie der Beitrittsbeschluss der ersten und letzten freigewählten Parlaments der DDR seinen Weg in die Bundesrepublik Deutschland fand.

Als stv. Leiter des Kanzlerbüros bei Helmut Kohl habe ich die damaligen Vorgänge ganz unmittelbar miterlebt.

 

Die Abstimmung in der Volkskammer am 23. August 1990

Die Abstimmung in der Volkskammer am 23. August 1990

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